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Kundgebung gegen das Betriebsrätegesetz am 13.01.1920 in Berlin

ZeitZeichen 18.01.1920 - Betriebsrätegesetz wird beschlossen

Stand:

Arbeiter- und Soldatenräte waren es, die nach dem Ende des Ersten Weltkriegs in Deutschland die Monarchie stürzten. Doch das "Betriebsrätegesetz", das die Weimarer Nationalversammlung am 18. Januar 1920 annahm, hatte - anders als der Name suggeriert - vor allem stabilisierende Funktion.

Von Kay Bandermann

Es sollte "Ruhe" bringen in die Betriebe; klare Regeln, die Mitsprache in Personal- und Sachfragen beinhalteten, aber keinen Anspruch auf das Mit-Eigentum. So wundert es nicht, dass die äußerste Linke in der Nationalversammlung Sturm lief gegen das Betriebsrätegesetz.

In Weimar, aber besonders seit dem Zweiten Weltkrieg, gilt die betriebliche Mitsprache als "deutsches Erfolgsmodell" und mit ausschlaggebend für das Wiedererstarken der Wirtschaft. Die Gewerkschaften können zwar über die Betriebsräte Einfluss nehmen auf die Unternehmen, doch das hat Grenzen. Betriebsräte sind als Teil der Organisation dem Unternehmen zur Loyalität verpflichtet und dürfen z. B. nicht zum Streik aufrufen.

Welche negativen Folgen es hat, wenn Betriebsräte von der Arbeitgeberseite vereinnahmt und zu mächtigen Ko-Managern werden, zeigte u.a. der Korruptions-Skandal bei Volkswagen.

Redaktion: Ronald Feisel

Das Betriebsrätegesetz wird beschlossen (am 18.1.1920)

WDR Zeitzeichen 18.01.2020 14:44 Min. Verfügbar bis 15.01.2099 WDR 5


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