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ZeitZeichen Im Jahr 1941 verhängen deutsche Gerichte erste Todesurteile für das Hören ausländischer Rundfunksender

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Um Politik ging es zunächst nicht vorrangig. Es war die bessere Musik: Jazz, Swing und Unterhaltung liefen im nationalsozialistisch kontrollierten Rundfunk nicht, konnten aber über sogenannte Feindsender aus dem Ausland auf deutschen Radios empfangen werden.

Von Heiner Wember

Rundfunkwellen machten vor Landesgrenzen keinen Halt. Der Versuch von Propagandaminister Goebbels dem mit eigenen Jazz-Orchestern etwas entgegenzusetzen und den Unterhaltungsanteil im deutschen Rundfunk zu erhöhen, war nur bedingt erfolgreich.

Ein Gesetz, das die sogenannten Rundfunkverbrechen unter Strafe stellte, wurde 1939 erlassen und erste Todesurteile 1941 verhängt. Doch diese verfehlten ihre abschreckende Wirkung.

Wurden ausländische Rundfunksender zunächst nur von wenigen empfangen, entwickelte sich vor allem BBC London ab 1942 zur Informationsquelle der Massen.

Redaktion: Ronald Feisel

Erste Todesurteile für das Hören ausländischer Rundfunksender (im Jahr 1941)

WDR Zeitzeichen 17.09.2016 15:01 Min. Verfügbar bis 15.09.2026 WDR 5


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