Warum arbeiten viele erwerbsfähige Bürgergeldempfänger nicht?
Eine Bürgerin fragt den Vizekanzler während der Sendung, was die Regierung tue, um 3,8 Millionen als arbeitsfähig eingeschätzte Bürgergeldempfänger in Arbeit zu bringen. Lars Klingbeil verweist darauf, dass gerade härtere Sanktionsmöglichkeiten für Menschen beschlossen wurden, die nicht mit dem Jobcenter kooperieren. Allerdings merkt er auch an, dass nicht alle, die „auf dem Zettel arbeitsfähig“ sind, auch tatsächlich arbeiten können.
Die Statistik der Bundesagentur für Arbeit führt gut 3,8 Millionen erwerbsfähige Leistungsberechtigte, allerdings gelten über 2 Millionen von ihnen nicht als arbeitslos. Sie sind zwar erwerbsfähig, stehen dem Arbeitsmarkt aber aktuell nicht zur Verfügung, weil sie in Ausbildung sind, an Qualifizierungsmaßnahmen teilnehmen, Angehörige pflegen oder Kinder betreuen. Ein weiterer Teil von ihnen arbeitet zwar, verdient aber zu wenig und bezieht daher zusätzlich Bürgergeld.
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Arbeitsmöglichkeiten für Geflüchtete
Später in der Sendung geht es um den Einfluss von Migration auf den Sozialstaat und Arbeitsmarkt. Lars Klingbeil äußert sein Unverständnis darüber, dass Flüchtlinge, die sich jahrelang in Deutschland aufhalten, nicht arbeiten dürfen.
In Deutschland dürfen geflüchtete Menschen nicht einfach vom ersten Tag an arbeiten. Entscheidend ist, welchen Aufenthaltsstatus sie haben und wie lange sie schon im Land sind. Anerkannte Flüchtlinge mit Aufenthaltserlaubnis dürfen grundsätzlich arbeiten wie jede andere Person – egal ob Vollzeit, Teilzeit oder Minijob. Wer noch im Asylverfahren steckt oder nur geduldet ist, braucht dagegen eine gesonderte Erlaubnis der Ausländerbehörde, und in den ersten drei Monaten ist Arbeit in der Regel komplett verboten. Erst nach dieser Zeit – und je nach Wohnsituation nach drei oder sechs Monaten – kann eine Beschäftigung unter bestimmten Bedingungen genehmigt werden. Wer aus sogenannten „sicheren Herkunftsstaaten“ kommt oder einen als offensichtlich unbegründet abgelehnten Asylantrag hat, bleibt häufig ganz vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen.
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Projekt “Demokratie leben!”
Ein Gast fragt den Vizekanzler nach der Finanzierung von Präventions- und Demokratieprojekten an Schulen. Lars Klingbeil sagt, er habe sich stark für die Verankerung des Bundesprojekts „Demokratie leben!“ im Koalitionsvertrag eingesetzt und sei „nicht mit allem glücklich, was da gerade diskutiert wird.“
Im Koalitionsvertrag steht, dass das Projekt „Demokratie leben!“ fortgesetzt wird. Allerdings heißt es darin auch, dass man eine unabhängige Überprüfung des Programms in Bezug auf Zielerreichung und Wirkung veranlassen wolle. Außerdem steht dort: „Wir stellen weiterhin die Verfassungstreue geförderter Projekte sicher.“
Bundesfamilienministerin Prien hatte im März angekündigt, die Förderung von rund 200 der "Demokratie leben!"-Projekte zum Jahresende auslaufen zu lassen. Das Ministerium müsse Geld sparen und das könne auch in geringem Maße "Demokratie leben!" treffen. Allerdings gehe es ihr nicht vornehmlich um Einsparungen. Laut Frau Prien ist der Eindruck entstanden, dass das Programm eine Ausrichtung habe, die eher in das linksliberale Milieu hineinreicht. Sie wolle es breit in der Mitte der Gesellschaft aufstellen.
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Bezahlung Jugendfreiwilligendienst im Vergleich zum Wehrdienst
Auch die Unterschiede zwischen Wehrdienst und Jugendfreiwilligendiensten sind Thema in der Sendung. Ein Gast fragt Lars Klingbeil, wie es sein kann, dass Wehrdienstleistende das Fünffache von Freiwilligendienstleistenden verdienen.
Tatsächlich bekommen Freiwilligendienstleistende ein Taschengeld von aktuell höchstens 676€ monatlich, während das Einstiegsgehalt beim Wehrdienst bei 2.600€ brutto liegt. Allerdings können den Freiwilligendienstleistenden zusätzlich auch Sachleistungen gewährt werden, außerdem erhalten sie je nach persönlicher Situation Wohngeld oder Kindergeld.
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