Arena · Ihre Fragen an Markus Söder

Arena – Ihre Fragen an die Politik 27.04.2026 01:13:21 Std. UT DGS Verfügbar bis 27.04.2027 WDR

Arena - Ihre Fragen an Markus Söder Die Aussagen von Markus Söder im Faktencheck

In der ARD-Arena wurde CSU-Chef Söder unter anderem zu Wirtschaftsthemen und zur Steuerpolitik befragt. Einige Aussagen lohnt es sich genauer zu beleuchten und teilweise zu präzisieren.

75 Minuten lang stellte sich der CSU-Vorsitzende Markus Söder den Fragen, die Menschen im Land bewegen. Da es während eines solchen Gesprächs nicht immer möglich ist, falsche oder irreführendeBehauptungen sofort zu korrigieren, werden hier einige Aussagen noch einmal genauer betrachtet.

Drei Prozent Wirtschaftswachstum durch eine Stunde Mehrarbeit?

Zu Beginn der Sendung geht es um die Forderung Söders, die Wochenarbeitszeit um eine Stunde zu erhöhen. Der CSU-Politiker bezieht sich dabei auf Ökonomen, die errechnet hätten, dass damit ein Wirtschaftswachstum von drei Prozent bzw. 116 Milliarden Euro erzielt werden könnte.

Tatsächlich hat der Arbeitsmarktexperte Holger Schäfer vom arbeitgebernahen Institut der deutschen Wirtschaft diese Zahlen berechnet. Ein breiter wissenschaftlicher Konsens für diese Wachstumszahlen existiert jedoch nicht. Denn die Zahlen beruhen auf einer vereinfachenden Annahme, die reale Arbeitsmärkte, Nachfrage, Produktivität, Gesundheit und Verteilungseffekte weitgehend ausklammert.

Auch Schäfer selbst wies im Handelsblatt darauf hin, dass es sich um eine stark vereinfachende Berechnung handelt. Andere Ökonomen wie der Direktor des gewerkschaftsnahen Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung, Sebastian Dullien, halten den Effekt für stark überschätzt. Dullien befürchtet im Gegenteil, dass eine Stunde Mehrarbeit pro Woche dafür sorgen könnte, dass weniger Menschen die gleiche Arbeit schultern müssten.

Vermögensteuer ist nicht “verworfen worden”

In der Schnellfragerunde soll Söder sich zwischen der Erbschaftsteuer und der Vermögensteuer entscheiden. Dabei behauptet er, die Vermögensteuer sei bereits einmal vom Verfassungsgericht verworfen worden. Das ist irreführend.

Tatsächlich hat das Bundesverfassungsgericht die Vermögensteuer nie verworfen, das Vermögensteuergesetz besteht nach wie vor. Die Möglichkeit einer entsprechenden Erhebung wird in Artikel 106 des Grundgesetzes erwähnt.

Seit 1995 ist diese Erhebung jedoch ausgesetzt. Das Bundesverfassungsgericht bemängelte damals die Bemessungsgrundlage – nicht jedoch die Steuer selbst.

Arena mit Markus Söder

Zahl der Schulabbrecher in Bayern und Hessen fast gleichauf

Als es in der Sendung um die Zukunftsperspektiven von Schülerinnen und Schülern in Deutschland geht, nennt Söder Bayern als Positivbeispiel, da das Bundesland die geringste Zahl an Schulabbrechern ohne Abschluss habe.

Deutschlandweit verpassten im Schuljahr 2023/24 rund 62.000 Schulabgänger einen Abschluss, das entspricht einer Quote von 7,8 Prozent aller Schulabsolventen. Das ist der höchste Stand seit zehn Jahren.

Da Bayern ein großes Bundesland ist, gibt es dort auch viele Schüler, die keinen Abschluss erreichen. In absoluten Zahlen haben nur Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen mehr Schüler, die die Schule ohne Abschluss verlassen.

Aufschlussreicher ist natürlich der Blick auf das Verhältnis der Schulabgänger ohne Schulabschluss im Vergleich zur Gesamtzahl der Schulabgänger. Und da steht Bayern sehr gut da. Nach den aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes verließen im Schuljahr 2023/24 insgesamt 7.401 Schüler in Bayern die Schule ohne Schulabschluss. Bei 124.861 Abgängern insgesamt macht das eine Quote von 5,93 Prozent.

Geringfügig besser war nur Hessen, wo 3.701 Schüler keinen Schulabschluss erreichten. Da 62.571 Schüler in Hessen die Schule beendeten, lag dort die Quote bei 5,91 Prozent.

Keine eindeutigen Daten zu Firmenverlagerungen nach Österreich

Angesprochen auf mögliche Pläne zur Abschaffung der Erbschaftssteuer betont Söder, dass es ihm vor allem um Unternehmen und die Regelung der Verschonung von Betriebsvermögen gehe. Denn um der Erbschaftssteuer zu entgehen, wanderten viele Unternehmen aus Bayern nach Österreich ab, so Söder.

Wie viele Unternehmen aus Deutschland oder Bayern nach Österreich umsiedeln, ist statistisch nicht einwandfrei festzustellen. Das Statistische Bundesamt erfasst zwar Verlagerungen von Unternehmen ins Ausland. Eine Spezifizierung findet aber nur zwischen EU-Ausland und Nicht-EU-Ausland statt. Die österreichischen Behörden liefern Daten zu deutschen Unternehmen in Österreich, darunter befinden sich neben Verlagerungen aber auch Neugründungen oder Zweigstellen.

Eine Niederlassung oder Tochterfirma in Österreich zu gründen, würde aber nicht genügen, um der Erbschaftsteuer in Deutschland gänzlich zu entgehen. Hierfür müssten sowohl Erblasser als auch Erben mindestens fünf Jahre vor dem Erbfall ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt außerhalb Deutschlands haben. Grundstücke oder Bankguthaben, die sich in Deutschland befinden, sind aber auch dann weiterhin erbschaftsteuerpflichtig. Da Deutschland nach dem Wegfall der österreichischen Erbschaftsteuer das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Österreich gekündigt hat, greift hier allein das deutsche Steuerrecht. Und selbst, wenn man alle Kriterien erfüllt, kann noch eine Steuer im Erbfall fällig werden, denn: In Österreich wird auch im Erb- oder Schenkungsfall eine Grunderwerbsteuer fällig.

Die Behauptung Söders lässt sich demnach nicht belegen.

Sendetermin
Mo., 27.04.2026 | 21:00 Uhr