Sandra Maischberger und die Gäste der Sendung im Studio

Faktencheck zu "maischberger" vom 11.08.2026

Von Tim Berressem

Die Bundestagsabgeordneten Tilman Kuban (CDU) und Karl Lauterbach (SPD) diskutierten über den Vorstoß der drei ostdeutschen CDU-Ministerpräsidenten, die das von der Bundesregierung geplante Rentenpaket zuletzt deutlich kritisierten. Konkret bemängeln die drei Länderchefs eine mögliche Abschaffung der sogenannten "Rente mit 63". Tilman Kuban wies in unserer Sendung jedoch darauf hin, dass es im Rentenpaket bereits eine Regelung gebe, die in besonderen Fällen eine abschlagsfreie Frührente ermögliche. Deshalb müssten die Pläne der Bundesregierung nicht noch einmal überarbeitet werden, so Kuban. Karl Lauterbach widersprach und erklärte, die Forderungen der drei Ministerpräsidenten seien im Rentenpaket bislang nicht enthalten.

Umstrittene Reform: Sieht das geplante Rentenpaket eine Härtefallregelung bei der abschlagsfreien Frührente vor?

45 Sek. Verfügbar bis 12.08.2027

Kuban: "Also, ich habe die drei Ministerpräsidenten so verstanden, dass sie gesagt haben, wir wollen für besondere Personengruppen eine Ausnahme. Und in diesem Kompromiss, den die Rentenkommission vorgelegt hat, wird ja deutlich gemacht: Es soll eine soziale Schutzrente geben für diejenigen, die körperlich hart gearbeitet haben, die möglicherweise auch psychisch belastet sind und deswegen auch mit 63 nicht mehr arbeiten können in ihrem Berufsfeld. Die sollen abschlagsfrei in Rente gehen."

Maischberger: "Eben. Steht schon drin."

Kuban: "Das soll es in Zukunft auch geben."

(…)

Kuban: "Die Härtefallklausel ist Teil der Vorschläge der Rentenkommission."

Maischberger: "Aber dann hätten die drei ja gar nicht sagen müssen, wir wollen das anders haben. Ich verstehe es nicht."

Lauterbach: "Genau. Was die drei fordern, ist nicht das, was jetzt schon vereinbart ist, sondern sie wollen das Paket öffnen."

Hintergrund: Sieht das geplante Rentenpaket eine abschlagsfreie Frührente unter bestimmten Bedingungen vor?

Die Bundesregierung orientiert sich bei der Rentenreform an einer Reihe von Empfehlungen, die ein Expertengremium – die sogenannte Rentenkommission – Ende Juni 2026 vorgelegt hat. Die insgesamt 33 Maßnahmen sollen dabei helfen, die Alterssicherung in Deutschland langfristig zu stabilisieren.

Beim abschlagsfreien Renteneintritt für besonders langjährig Versicherte gilt bislang: Wer 45 Jahre lang sozialversicherungspflichtig gearbeitet hat, darf früher in Rente gehen, als es das gesetzliche Renteneintrittsalter vorgibt. Die Altersgrenze, ab der ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Beruf möglich ist, steigt dabei mit zunehmendem Geburtsjahrgang. Menschen, die vor 1953 geboren sind und mindestens 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben, durften ohne Abschläge im Alter von 63 Jahren in Rente gehen. Daher stammt der umgangssprachliche Begriff "Rente mit 63". Für die Jahrgänge 1953 bis 1963 gilt das aber schon nicht mehr. Hier wurde die Altersgrenze pro Jahrgang um zwei Monate angehoben. Ab dem Geburtsjahrgang 1964 gibt es eine abschlagsfreie Rente somit erst ab einem Alter von 65 Jahren. Das gesetzliche Renteneintrittsalter für alle, die weniger als 45 Jahre gearbeitet haben, liegt für diesen Geburtsjahrgang bei 67 Jahren.

Der abschlagsfreie Renteneintritt für besonders langjährig Versicherte gilt seit 2014. Der Gedanke dahinter: Menschen, die besonders lange gearbeitet haben, sollen für ihre Lebensleistung und ihren langjährigen Beitrag zum Rentensystem belohnt werden.

Rentenkommission fordert Abschaffung der "Rente mit 63"

Nach Ansicht von Bundesregierung und Rentenkommission soll die "Rente mit 63" in dieser Form bald Geschichte sein. Im Maßnahmenkatalog der Kommission heißt es wörtlich:

"Die Kommission empfiehlt, den abschlagsfreien Renteneintritt für besonders langjährig Versicherte abzuschaffen. Ein abschlagsfreier vorgezogener Rentenbeginn ausschließlich nach Beitragsjahren soll zukünftig nicht mehr möglich sein."

Einen Gesetzentwurf zur Umsetzung gibt es bislang nicht. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) kündigte jedoch bereits an, die Vorschläge der Kommission vollständig umsetzen zu wollen.

Das sorgt für Diskussionen innerhalb der Regierungsparteien. Ende Juli meldeten sich die drei CDU-Ministerpräsidenten Michael Kretschmer (Sachsen), Sven Schulze (Sachsen-Anhalt) und Mario Voigt (Thüringen) zu Wort und betonten die besondere Bedeutung der "Rente mit 63" für die ostdeutschen Bundesländer. "Die abschlagsfreie Rente nach 45 Beitragsjahren hat in unseren Ländern besonderes Gewicht, weil verhältnismäßig viele Menschen diese Anzahl an Beitragsjahren tatsächlich erreichen", heißt es in einer gemeinsamen Erklärung. Für viele Menschen im Osten der Republik sei die gesetzliche Rente die zentrale Säule ihrer Altersvorsorge. Anders als in vielen westdeutschen Biografien fehlten häufig Betriebsrenten, größere Vermögen oder Erbschaften. Die drei CDU-Politiker fordern keinen Verzicht auf die Abschaffung der "Rente mit 63", aber Übergangsregeln. "Ohne Veränderungen werden wir bei der Renten- und der Pflegereform im Bundesrat nicht zustimmen können", sagte Michael Kretschmer am 31.7.2026 dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Mario Voigt räumte ein, dass die abschlagsfreie Frührente nicht immer zielgenau wirke. Deshalb, so Voigt am 8.8.2026 gegenüber dem Stern, schlagen er und seine Kollegen aus Sachsen-Anhalt und Sachsen vor, "über Übergangsregelungen, Härtefalllösungen und eine stärkere Zielgenauigkeit zu sprechen."

Der neue Unionsfraktionsvorsitzende Thorsten Frei kann sich das ebenfalls vorstellen. Im ARD Interview der Woche vom 7.8.2026 schlug Frei eine "soziale Schutzrente" vor. Menschen, die wegen körperlich oder psychisch belastender Arbeit nicht weiterarbeiten könnten, sollten weiter abschlagsfrei früher in Rente gehen können, so der CDU-Politiker.

Härtefallregelung soll früheren Renteneintritt ermöglichen

Tatsächlich würde eine solche Härtefallregelung den Vorschlägen der Rentenkommission nicht widersprechen. Denn im Maßnahmenkatalog heißt es auch:

"Die Kommission empfiehlt, dass Menschen in rentennahen Jahrgängen, die nach einer individuellen Gesundheitsprüfung nachweislich nicht mehr in ihrem letzten langjährig ausgeübten Berufsfeld erwerbstätig sein können, einen vereinfachten Zugang zu einer Rente erhalten sollten."

Demnach geht es der Rentenkommission vor allem darum, den Zeitpunkt des Renteneintritts von der bloßen Zahl der Beitragsjahre zu entkoppeln. In bestimmten Fällen, z.B. bei gesundheitlicher Belastung, soll ein früherer Renteneintritt aber ermöglicht werden. Wie dieser Mechanismus konkret ausgestaltet werden könnte und welche Voraussetzungen ein Mensch erfüllen müsste, um von einer Härtefallregelung Gebrauch zu machen, ist noch unklar. Gesetzentwürfe zur Umsetzung der 33 Kommissionsvorschläge gibt es, wie oben beschrieben, noch nicht.

Unser Studiogast Tilman Kuban (CDU) hat also Recht mit seiner Aussage: "Die Härtefallklausel ist Teil der Vorschläge der Rentenkommission."

Ob das ausreicht, den Streit innerhalb der Regierungsparteien zu beenden, ist jedoch fraglich. Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) geht in ihrer Kritik noch weiter als Kretschmer, Schulze und Voigt. Sie hält Ausnahmen, die nur bei gesundheitlicher Belastung greifen, für unzureichend: "Die Härtefallregelung, die darauf abzielt, dass die Menschen erst krank werden müssen, um vorzeitig in Rente gehen zu können, ist für mich kein Kompromiss." Auch Schwesigs saarländische Amtskollegin Anke Rehlinger (SPD) äußerte bereits Bedenken. Eine Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren widerspreche dem Respekt vor der Lebensleistung von Menschen, die Jahrzehnte gearbeitet haben, betonte Rehlinger im Saarländischen Rundfunk. Anpassungen am Rentenpaket seien notwendig. "Alle wissen, dass das System verändert werden muss. Aber das heißt nicht, dass man eins zu eins das, was eine Kommission vorgeschlagen hat, zwangsweise übernehmen muss", so Rehlinger wörtlich.

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) zeigte sich offen, noch einmal über das Rentenpaket zu sprechen: "Ich bin bereit, über alles zu reden", sagte sie am 2.8.2026 im ZDF-Sommerinterview. Sie betonte jedoch, dass sich SPD und Union auf das Maßnahmenbündel zur Rentenreform als Kompromiss insgesamt geeinigt hätten. Man solle nicht einzelne Bausteine aus dem Gesamtpaket herausnehmen. "Trotzdem, glaube ich, wird es um einzelne Punkte sicherlich im parlamentarischen Verfahren Diskussionen geben."

Wie häufig wird die "Rente mit 63" genutzt?

Dass die abschlagsfreie frühere Rente nach 45 Beitragsjahren in den ostdeutschen Bundesländern etwas häufiger in Anspruch genommen wird als im Westen der Bundesrepublik, ist korrekt. Wie aus Zahlen der Deutschen Rentenversicherung hervorgeht, war in den ostdeutschen Bundesländern inklusive Ost-Berlin im Jahr 2025 fast jede dritte Altersrente (32,8 Prozent) eine vorzeitige Rente nach 45 Versicherungsjahren. Im Westen nutzten 28 Prozent den früheren Renteneintritt ohne Abschläge. Der Bundesdurchschnitt liegt bei 28,3 Prozent.

Die Kosten dafür sind sehr hoch. Nach Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) würde die Rentenversicherung durch die Abschaffung langfristig rund zehn Milliarden Euro pro Rentnerjahrgang sparen.

Wie geht es weiter?

Die parlamentarische Beratung und Verabschiedung des Rentenpakets soll nach der Sommerpause beginnen, also im September. Dann könnte es zu Änderungen des Pakets kommen. Wie oben bereits beschrieben, liegen bislang noch keine konkreten Gesetzentwürfe zur Umsetzung der 33 Kommissionsvorschläge vor. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) will die Reform bis zum Jahresende beschließen, damit sie im kommenden Jahr 2027 in Kraft treten kann.

Fazit

Der Maßnahmenkatalog der Rentenkommission, der als Basis für die Rentenreform der Bundesregierung dienen soll, sieht eine Abschaffung der sogenannten "Rente mit 63" vor. Bislang gilt: Wer 45 Jahre lang gearbeitet hat, darf früher in Rente gehen, als es das gesetzliche Renteneintrittsalter vorgibt – und zwar ohne Abschläge. Um Kosten zu sparen, will die Kommission das nun ändern. Sie empfiehlt, den Zeitpunkt des Renteneintritts von der bloßen Zahl der Beitragsjahre zu entkoppeln. In bestimmten Härtefällen, z.B. bei gesundheitlicher Belastung, soll ein früherer Renteneintritt auch weiterhin ermöglicht werden. In den Regierungsparteien kam es wegen dieser Forderung zuletzt zu kontroversen Diskussionen. Mehrere Ministerpräsidenten kritisierten das Reformpaket. Wie die geplante Reform im Einzelnen ausgestaltet werden soll, ist derzeit aber ohnehin noch unklar. Konkrete Gesetzentwürfe gibt es bislang nicht.

Stand: 12.08.2026, 19:59 Uhr