Sandra Maischberger und die Gäste der Sendung im Studio

Faktencheck zu "maischberger" vom 17.08.2026

Von Tim Berressem

Linken-Chefin Ines Schwerdtner äußerte sich in der Sendung zur Forderung ihres Berliner Landesverbandes, große Wohnungskonzerne zu vergesellschaften. Auf diese Weise wolle man das Wohnen in der Hauptstadt wieder bezahlbarer machen, sagte Schwerdtner und erinnerte an einen Volksentscheid, in dem sich bereits ein Großteil der Berliner Bevölkerung für ein solches Vorgehen ausgesprochen habe. Wirtschaftswissenschaftlerin Monika Schnitzer kritisierte den Vorstoß und verwies auf hohe Kosten, die damit verbunden seien.

"Deutsche Wohnen & Co. enteignen": Wie will die Linke in Berlin den Volksentscheid umsetzen?

1 Min. 19 Sek. Verfügbar bis 18.08.2027

Maischberger: "Die Linke plakatiert mit 'Enteignen!'. Was würde das kosten, wenn Sie Vonovia auszahlen? Zum Beispiel Vonovia."

Schwerdtner: "Das Wichtige, um das mal voranzustellen, ist zu sagen, es geht ja darum, die Mieten überhaupt wieder bezahlbar zu machen, das Wohnen bezahlbar zu machen in Berlin. Da gibt es jede Menge Hebel. (…) Wir können sofort Dinge tun, die nichts kosten, um das Wohnen bezahlbarer zu machen. Und Vergesellschaftung gehört selbstverständlich dazu. Wie wir gerade schon gehört haben: Es gab einen Volksentscheid in Berlin. Eine Million Berlinerinnen haben dafür gestimmt. Es ist rechtlich zulässig, es steht im Grundgesetz. Und es ist auch finanziell machbar. Es wird sich durch die Mieteinnahmen selbst eben auch –"

Maischberger: "Wie viel kostet es, wenn ich noch mal auf meiner Frage beharren darf?"

Schwerdtner: "Da gibt es verschiedene Schätzungen. Es kommt drauf an. Tatsächlich werden Gerichte entscheiden, ob das unter Verkaufswert auch möglich ist. Es könnte ein symbolischer Euro sein, es könnten mehrere Milliarden sein. Das ist das Spektrum, über das wir sprechen."

(…)

Schnitzer: "Also, mit einem Euro wird es nicht getan sein. Denn eine Enteignung wird man ganz sicherlich gerichtlich nicht durchhalten können. Das heißt, man muss entschädigen. Das heißt, da reden wir über hohe Milliardenbeträge. Ich würde eher von zweistelligen Milliardenbeträgen hier ausgehen. An der Stelle, das ist ja vorhin auch in dem Panel schon angedeutet worden, geht es also darum, dass man einen Betrag ausgibt, den man genauso gut erst mal verwenden könnte, um andere Wohnungen neu zu bauen. Denn mit diesem Enteignen ist ja erst mal überhaupt kein neuer Wohnraum geschaffen."

Hintergrund: Wie sehen die Linken-Pläne zur Vergesellschaftung von Wohnungskonzernen konkret aus?

Wie in der Sendung bereits angesprochen, fordert die Berliner Linke eine Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne, wie z.B. Vonovia oder Deutsche Wohnen. Das Ziel: Wohnungen sollen in großer Zahl aus privatem in staatlichen Besitz überführt werden, um die Mieten langfristig zu senken. In ihrem Programm für die anstehende Abgeordnetenhauswahl in Berlin beruft sich die Linke auf einen entsprechenden Volksentscheid aus dem Jahr 2021. Damals stimmten rund 59 Prozent der Wähler für das Anliegen, gewinnorientierte Immobilienunternehmen mit mehr als 3.000 Wohnungen in der Hauptstadt zu enteignen. "Dieses Votum bietet keinen Interpretationsspielraum", heißt es dazu im Wahlprogramm der Berliner Linken. "Damit Berlin bezahlbar bleibt, muss der Volksentscheid nun zügig umgesetzt werden."

Enteignung oder Vergesellschaftung: Was ist der Unterschied?

Während der Volksentscheid von 2021 unter dem Motto "Deutsche Wohnen & Co. enteignen" stand und auch die Berliner Linke auf ihren aktuellen Wahlplakaten mit der Forderung "Immobilienkonzerne enteignen" wirbt, wird im Wahlprogramm ein anderer Begriff verwendet. Von Vergesellschaftung ist dort die Rede – nicht von Enteignung. Worin liegt der Unterschied?

Unter einer Enteignung versteht man den Entzug privaten Eigentums durch den Staat. Sie dient der Erfüllung öffentlicher Aufgaben und dem Wohl der Allgemeinheit. Ein Beispiel: Für den Bau einer neuen Autobahn wird ein Grundstück benötigt, dessen Besitzer nicht zum Verkauf bereit ist. In diesem Fall kann der Staat das Grundstück gegen eine Entschädigungszahlung enteignen. Die Enteignung betrifft dabei nur einen konkreten, klar abgegrenzten Teil (in diesem Fall: das Grundstück) des Privateigentums, der für das staatliche Vorhaben (Autobahn) benötigt wird.

Auch bei der Vergesellschaftung wird privates Eigentum entzogen. Im Vergleich zur Enteignung geht die Vergesellschaftung aber einen Schritt weiter. Hierbei werden größere Boden- und Sachbestände aus Privat- in Gemeineigentum überführt, ohne dass sie für ein konkretes öffentliches Projekt, wie z.B. den Bau einer Autobahn, benötigt werden. Das kann auch ganze Unternehmen oder Unternehmenszweige betreffen, wenn ein begründetes Interesse besteht, das Geschäft verstärkt am Gemeinwohl als am wirtschaftlichen Profit auszurichten. Wie bei der Enteignung muss auch bei der Vergesellschaftung eine Entschädigung von staatlicher Seite geleistet werden.

Sowohl Enteignung als auch Vergesellschaftung stellen einen Eingriff in das Grundrecht auf Eigentum dar. Das Grundgesetz lässt diese Möglichkeiten aber offen: In Artikel 14 GG ist die Enteignung geregelt, in Artikel 15 GG die Vergesellschaftung. Da es sich in beiden Fällen um empfindliche Grundrechtseingriffe handelt, müssen diese sehr genau begründet sein. Während kleinere Enteignungen – vor allem im Rahmen öffentlicher Bauprojekte – keine Seltenheit sind, hat es eine Vergesellschaftung in der Geschichte der Bundesrepublik noch nie gegeben.

Was die Linke in Berlin fordert, ist also genau genommen keine Enteignung, sondern eine Vergesellschaftung großer Immobilienkonzerne. Wohnungsbestände großer profitorientierter Unternehmen sollen dauerhaft in Gemeineigentum überführt und nicht mehr profitorientiert bewirtschaftet werden. Im Wahlprogramm ist von insgesamt 220.000 Wohnungen die Rede, die man der öffentlichen Hand übergeben will.

Wie wahrscheinlich ist die Umsetzung?

Aktuellen Umfragen zufolge hat die Linke durchaus Chancen, am 20. September als stärkste politische Kraft aus der Berliner Abgeordnetenhauswahl hervorzugehen. Inwieweit sich die Vergesellschaftungspläne umsetzen lassen, würde dann von den Koalitionsverhandlungen abhängen.

Unter Experten ist das Vorhaben umstritten. Während eine vom Berliner Senat eingesetzte Expertenkommission die juristische Machbarkeit grundsätzlich bejahte, warnen Wirtschaftsvertreter vor langen Rechtsstreitigkeiten und einer deutlich abnehmenden Neubauaktivität in der Hauptstadt.

Der Ökonom Marcel Fratzscher äußerte schon im September 2021, kurz nach dem Volksentscheid, erhebliche Bedenken. "Enteignungen wären nicht nur wirtschaftlich schädlich, sondern sie wären mit Blick auf das Wohnungsangebot und die Mieten kontraproduktiv", sagte er damals der Funke Mediengruppe. Das Risiko möglicher Enteignungen werde die Unsicherheit auf Seiten der Investoren erhöhen und somit zu einem Rückgang des Wohnungsbaus in Berlin führen, prognostizierte der DIW-Chef.

Auch die Wirtschaftsweise Veronika Grimm befürchtet eine negative Signalwirkung für mögliche Investoren. Gegenüber dem Kölner Stadt-Anzeiger warnte sie unlängst vor "Enteignungsfantasien". Die Forderungen der Linken seien nach Grimms Überzeugung fern der Realität: "Das folgt dem Narrativ, dass es in der Gesellschaft noch Leute gibt, die genug haben, und wenn man bei denen zugreift, sind die Probleme gelöst", so Grimm. "Das ist aber eine Illusion und zudem nicht vereinbar mit einer freiheitlich-demokratischen Grundordnung."

Tatsächlich ist die Linke die einzige der Berliner Parteien, die eine Umsetzung des Volksentscheids in solcher Deutlichkeit fordert. Im Wahlprogramm der Berliner SPD heißt es, die Zustimmung zur Initiative des Volksentscheids zeige zwar deutlich, dass eine Mehrheit der Hauptstädter die "zügellose Abzocke" großer Wohnungsunternehmen ablehne. Statt auf Vergesellschaftung setzt man hier aber vor allem auf Maßnahmen zur Mietenregulierung.

Grünen-Spitzenkandidat Werner Graf betont, seine Partei fühle sich der Umsetzung des Volksentscheids verpflichtet. Im Grünen-Wahlprogramm geht es bei der Mietenpolitik aber vorwiegend um andere Schwerpunkte, wie z.B. die Bekämpfung von Leerstand.

Die AfD lehnt Vergesellschaftungen ebenso ab wie die CDU.

Gegenwind für das Vorhaben kommt auch aus der Bundesregierung. Sie will die Vergesellschaftung von Wohnungskonzernen grundsätzlich verbieten. In einem Beschluss des Koalitionsausschusses von Anfang Juli heißt es wörtlich: "Um den privaten Wohnungsbau nicht zu gefährden, wird durch Bundesgesetz geregelt, dass die Verstaatlichung privater Mietwohnungsbestände durch Vergesellschaftungsgesetze auf Landesebene nicht mehr möglich ist." Dabei handelt es sich aber bislang nur um eine Ankündigung. Inwieweit der Bund damit tatsächlich in den Berliner Immobilienmarkt eingreifen könnte, ist noch unklar. Vertreter der Linken, aber auch einige SPD-Bundestagsabgeordnete kritisierten den Vorstoß der Bundesregierung bereits.

Was könnte die Vergesellschaftung kosten?

Das hängt davon ab, wie hoch die Entschädigung wäre, die das Land Berlin den Konzernen zahlen müsste. Einen fixen Richtwert gibt es bislang nicht. Geht man davon aus, dass die Entschädigung auf dem Niveau des regulären Marktwertes liegen muss, könnten Kosten von 42 Milliarden Euro anfallen. Das hat der Berliner Rechnungshof ermittelt. Die Initiative "Deutsche Wohnen & Co. enteignen" argumentiert, dass auch eine Entschädigung unterhalb des Marktpreises rechtlich möglich sei. In einer Studie, die von der Initiative selbst in Auftrag gegeben wurde, haben Experten unterschiedliche Szenarien berechnet. Demnach könnte die Entschädigungssumme zwischen 3,7 und 25,6 Milliarden Euro liegen. Diese erhebliche Kostenspanne verdeutlicht, wie unklar die Lage bislang ist. Das geben selbst die Studienautoren zu.

Fazit

Laut ihrem Programm zur Berliner Abgeordnetenhauswahl fordert die Linke eine Vergesellschaftung großer Wohnungskonzerne. Das Ziel: Wohnungen sollen in großer Zahl aus privatem in staatlichen Besitz übergehen. So will man die Mieten in der Hauptstadt langfristig senken. Die Linke möchte damit einen Volksentscheid aus dem Jahr 2021 umsetzen, in dem sich eine Mehrheit der Berliner Bevölkerung für die Vergesellschaftung ausgesprochen hat. Laut Grundgesetz ist ein solches Vorgehen möglich, erfordert aber eine juristisch stichhaltige Begründung. Ob die nötigen Voraussetzungen gegeben wären, ist unter Experten umstritten. Kritiker warnen außerdem vor negativen Auswirkungen auf die Wirtschaft. Auch die Frage, wie hoch die Kosten für das Land Berlin ausfallen würden, ist noch weitgehend ungeklärt.

Stand: 18.08.2026, 19:12 Uhr