Sandra Maischberger und die Gäste der Sendung im Studio

Faktencheck zu "maischberger" vom 26.08.2026

Von Tim Berressem

Juso-Chef Philipp Türmer und der Vorsitzende des Bundesverbandes der mittelständischen Wirtschaft, Christoph Ahlhaus (CDU), diskutierten in der Sendung u. a. über die Erbschaftsteuer. Obwohl die Finanzämter hier zuletzt Rekordeinnahmen vermeldeten, forderte Türmer noch strengere Steuergesetze. Aktuell könnten besonders Wohlhabende die Erbschaftsteuer einfach umgehen, sagte er.

Streit um Erbschaftsteuer: Werden reiche Menschen vom Steuerrecht begünstigt?

58 Sek. Verfügbar bis 27.08.2027

Maischberger: "Es gab sozusagen einen Höchststand, was die Einnahmen letztes Jahr anging. Also 60 Prozent mehr letztes Jahr eingenommen durch die Erbschaftsteuer. 21,4 Milliarden Euro."

Türmer: "Lächerlich wenig."

Maischberger: "Finden Sie."

Ahlhaus: "Da sagt Herr Türmer: 'Wenn da so viel ist, kann man doch noch mehr holen.' Diese These könnte man ja auch vertreten."

Maischberger: "Kann man nicht?"

Türmer: "Da kann man sehr viel mehr holen."

Ahlhaus: "Nein, kann man nicht. Herr Türmer, Sie haben so ein Bild, wer da viel erbt oder wo viel Vermögen ist, die fahren da auf der Yacht irgendwie in der Karibik rum oder haben ihre Privatflugzeuge."

Türmer: "Tun sie auch."

Ahlhaus: "Das ist minimal."

(…)

Türmer: "Die reichsten Deutschen, die 500 reichsten haben ein Privatvermögen von 1,1 Billionen Euro. Und wenn sie das an die nächste Generation vererben, dann zahlen sie in aller Regel überhaupt gar keine Steuern darauf, weil die Erbschaftsteuergesetzgebung so löchrig ist, dass derjenige, der ein kleines Haus vererbt, da nicht rauskommt, aber derjenige, der ein großes Unternehmen vererbt, der kann sich ganz einfach darum drücken, auch nur einen Euro zu zahlen. Und das ist mega ungerecht!"

Stimmt das? Werden reiche Menschen bei der Erbschaftsteuer bevorteilt?

Wie in der Sendung bereits erwähnt, sind die Einnahmen des deutschen Staates aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer im vergangenen Jahr auf einen Rekordwert gestiegen. Insgesamt setzten die Finanzverwaltungen 21,4 Milliarden Euro fest, wie das Statistische Bundesamt mitteilte. Dies ist ein Anstieg um 60,8 Prozent im Vergleich zum Vorjahr und der höchste jemals gemessene Wert.

Das Steueraufkommen speziell aus Erbschaften erhöhte sich um 57,1 Prozent auf 13,3 Milliarden Euro. Zum Vergleich: Der bisherige Höchststand aus dem Jahr 2021 lag bei 9 Milliarden Euro. Bei den Schenkungen zu Lebzeiten gab es einen noch kräftigeren Zuwachs von 67,3 Prozent auf 8,1 Milliarden Euro. Insgesamt wurde im Jahr 2025 steuerpflichtiges Vermögen im Wert von 141,1 Milliarden Euro übertragen – ein Plus von gut 23 Prozent.

Die Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer wird immer dann fällig, wenn das Vermögen einer Person auf eine andere übertragen wird – entweder wegen eines Sterbefalls oder durch eine Schenkung zu Lebzeiten. Zum Vermögen zählt dabei nicht nur Geld, sondern auch Wertpapiere, Immobilien oder wertvolle Gegenstände. Wie hoch der Anteil ist, der an das Finanzamt abgeführt werden muss, richtet sich nach dem Gesamtwert des Erbes. Ein zweiter wichtiger Faktor ist der Verwandtschaftsgrad.

Als allgemeine Faustregel gilt: Je enger man mit dem Verstorbenen bzw. Schenkenden verwandt ist, desto höher sind die steuerlichen Freibeträge.

Ehepartner und eingetragene Lebenspartner: 500.000 Euro
Kind: 400.000 Euro (je Kind; auch Stiefkinder)
Enkel: 400.000 Euro (wenn das eigene Kind bereits gestorben ist) bzw. 200.000 Euro (wenn das eigene Kind noch lebt)
Urenkel und Eltern: 100.000 Euro
Geschwister, Schwiegereltern und Nichtverwandte: 20.000 Euro

Erst oberhalb dieser Grenzen ist das vererbte bzw. verschenkte Privatvermögen steuerpflichtig. Das gilt für den Milliardär genauso wie für den Geringverdiener.

Wie Philipp Türmer in der Sendung richtig sagte, unterscheidet das geltende Steuerrecht jedoch zwischen Privat- und Betriebsvermögen – mit erheblichen Auswirkungen auf die Steuerlast. Denn während für Privatleute die festen Freibeträge gelten (siehe oben), können Vermögenswerte, die in einem Unternehmen gebunden sind, unter gewissen Voraussetzungen vollständig von der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer befreit sein.

Bis zu 100 Prozent Steuernachlass bei Betriebsvermögen

Beispiel: Eine Tochter erbt das Speditionsunternehmen ihrer Eltern. Das Betriebsvermögen beträgt 15 Millionen Euro. Dazu zählen neben dem Guthaben auf dem Geschäftskonto auch alle nicht-liquiden Vermögenswerte, wie z. B. Büros, Lagerhallen und Fahrzeuge. Auf Grund der gesetzlichen Verschonungsregeln kann sich die Tochter vollständig von der Erbschaftsteuer befreien lassen, muss dafür aber zwei Bedingungen erfüllen. Erstens ist sie verpflichtet, den Betrieb mindestens sieben Jahre weiterzuführen. Zweitens muss sie sicherstellen, dass die Arbeitsplätze im Betrieb in diesem Zeitraum erhalten bleiben.

Entscheidet sich die Tochter für eine kürzere Frist von fünf Jahren, wird ihr die Erbschaftsteuer zu 85 Prozent erlassen.

Beide Varianten gelten bei einem Betriebsvermögen bis 26 Millionen Euro. Aber auch bei größeren Unternehmen, die diese Grenze überschreiten, sieht das Gesetz steuerliche Entlastungen vor.

Wenn der Erbe nachweisen kann, dass er mehr als die Hälfte seines privaten Vermögens aufwenden müsste, um die Erbschaftsteuer für das geerbte Unternehmen zu begleichen, kann er sich von dem Teil der Steuer, der über diese 50 Prozent Privatvermögen hinausgeht, befreien lassen. Diesen Vorgang bezeichnen Fachleute als Verschonungsbedarfsprüfung.

Beispiel: Ein Sohn erbt die Bäckereikette seiner Eltern. Das Betriebsvermögen liegt bei 50 Millionen Euro. Bei einem Steuersatz von 30 Prozent müsste der Sohn also 15 Millionen Euro Erbschaftsteuer zahlen. Doch weil der Sohn im Rahmen der Verschonungsbedarfsprüfung belegen kann, dass sein Privatvermögen 10 Millionen Euro beträgt, muss er nur 5 Millionen Euro zahlen. Die restlichen 10 Millionen Euro werden ihm erlassen.

Allein durch die Verschonungsbedarfsprüfung kam es im vergangenen Jahr zu Steuernachlässen in Höhe von insgesamt 3,7 Milliarden Euro – rund zehn Prozent mehr als im Vorjahr. Das teilte das Statistische Bundesamt mit.

Verschonungsregeln seit Jahren umstritten

Aus Sicht der Steuergesetzgebung ist Betriebsvermögen gegenüber Privatvermögen also tatsächlich privilegiert. Der Gesetzgeber will damit verhindern, dass beispielsweise ein Familienunternehmen nach dem Tod des Eigentümers verkauft werden muss, nur um die Erbschaftsteuer bezahlen zu können.

Weil der Steuernachlass dabei mit wachsendem Vermögen tendenziell zunimmt, sind die Verschonungsregeln jedoch seit Jahren Gegenstand erheblicher Kritik. Nach Veröffentlichung der aktuellen Zahlen forderte der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) "endlich eine gerechte Erbschaftsteuer". Es gehe darum, große Erbschaften "stärker in die Pflicht" zu nehmen. Der Verein Bürgerbewegung Finanzwende betonte, die Privilegien für Unternehmenserben seien "die größte Steuersubvention im Bundeshaushalt". Die Bundesregierung müsse diese Subventionen streichen. 

Nach Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) wurden im vergangenen Jahr knapp 500 Milliarden Euro verschenkt oder vererbt. Dass davon nur 140 Milliarden steuerpflichtig waren, unterstreiche laut DIW-Chef Marcel Fratzscher, "wie gering Vermögen und insbesondere Erbschaften und Schenkungen in Deutschland besteuert werden." Gemessen an den 500 Milliarden Euro seien die Steuereinnahmen von 21 Milliarden Euro – also knapp vier Prozent – nicht ausreichend, sagte Fratzscher der "Rheinischen Post". Es sei "schlichtweg nicht vermittelbar, dass Einkommen aus Arbeit in Deutschland mit bis zu 45 Prozent und der meiste Konsum mit 19 Prozent besteuert werden, Erbschaften und Schenkungen dagegen lediglich mit vier Prozent", betonte der Ökonom.

Anfang des Jahres sorgte die SPD mit einem entsprechenden Reformvorschlag für Aufsehen. Das Konzept sieht vor, die bisherigen Ausnahmeregeln für Unternehmen bei der Erbschaftsteuer abzuschaffen und stattdessen einen neuen Freibetrag in Höhe von fünf Millionen Euro einzuführen. Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) erteilte dem Vorschlag eine deutliche Absage. Er wolle nicht, dass die Weitergabe von Betrieben in den Familien durch Steuerlasten zusätzlich erschwert werde. Gerade die kleinen und mittleren Unternehmen seien das eigentliche Rückgrat der deutschen Volkswirtschaft. Wörtlich sagte Merz: "Deswegen möchte ich unseren Koalitionspartner bitten, durch steuerpolitische Vorschläge in diesen Tagen nicht eine zusätzliche Verunsicherung in die Bevölkerung und insbesondere in die mittelständischen Betriebe hineinzubringen, wenn es denn um die Frage der Nachfolge der nächsten Generation in diesen Unternehmen geht." Vielmehr solle die Bundesregierung eine noch in diesem Jahr erwartete Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer abwarten.

Im Oktober werden sich die Karlsruher Richter mit der Frage befassen, ob das derzeitige Erbschaftsteuergesetz gerecht ist. Hintergrund ist die Verfassungsbeschwerde eines privaten Erben, der sich durch die Ausnahmeregelungen für betriebliche Vermögen benachteiligt sieht.

Fazit

In der Frage, ob reiche Menschen bei der Erbschaftsteuer bevorteilt werden, muss zwischen Privat- und Betriebsvermögen unterschieden werden. Beim Privatvermögen gelten gesetzlich festgelegte Steuerfreibeträge – und zwar für den Milliardär genauso wie für den Geringverdiener. Betriebsvermögen sind hingegen steuerlich privilegiert. Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Erbschaftsteuer erheblich zu senken oder sogar vollständig zu umgehen. Dazu muss der Erbe bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Kritiker argumentieren, dass Wohlhabende bei der Erbschaftsteuer faktisch begünstigt werden, weil sie überproportional häufig über Betriebsvermögen verfügen. Im Oktober wird sich das Bundesverfassungsgericht mit der Frage befassen.

Stand: 27.08.2026, 18:22 Uhr