Sandra Maischberger und die Gäste der Sendung im Studio

Faktencheck zu "maischberger" vom 08.09.2026

Von Tim Berressem

Nach dem deutlichen Wahlsieg der AfD in Sachsen-Anhalt diskutierten unsere Kommentatoren u. a. über die Reaktion von Friedrich Merz. Iris Sayram kritisierte den Bundeskanzler für seine Ankündigung, notfalls per Bundeszwang Einfluss auf eine möglicherweise AfD-geführte Landesregierung in Magdeburg zu nehmen. Robin Alexander entgegnete, Merz habe lediglich von Bundestreue gesprochen. Was ist der Unterschied? Und wie viel Einfluss hat der Bund tatsächlich?

Nach der Wahl in Sachsen-Anhalt: Hat Friedrich Merz der AfD mit Bundeszwang gedroht?

43 Sek. Verfügbar bis 09.09.2027

Sayram: "Gerade so in Richtung AfD hatte ich da so leicht rausgehört, dass er (gemeint ist Bundeskanzler Friedrich Merz, Anm. d. Red.) da mit dem Bundeszwang, also wenn die in der Regierung sind und gewisse Bundespflichten nicht erfüllen, dann kann man halt auch noch andere Maßnahmen nehmen. Da habe ich schon auch so ein bisschen gezuckt, weil ich gedacht habe, ist das jetzt eigentlich das richtige Mittel der Wahl. Und auch eben mit der Ansage von Hendrik Wüst, heute auch noch mal mit dem Parteiverbot so um die Ecke zu kommen."

Alexander: "Entschuldigung, ich glaube, er (gemeint ist Bundeskanzler Friedrich Merz, Anm. d. Red.) meinte, er sagte 'Bundestreue'. Und das meint, dass sich die Landesregierungen an die Gesetze halten müssen."

Sayram: "Das ist aber Artikel 37."

Alexander: "Und ehrlich gesagt, das ist ja wohl eine Selbstverständlichkeit. Also da, finde ich, kann man nicht rügen, dass er das sagt. Dass sich auch ein Ministerpräsident von der AfD an die Gesetze halten muss, das –"

Sayram: "Ja, aber was eben dahintersteckt, ist Artikel 37."

Stimmt das? Hat Friedrich Merz der AfD in Sachsen-Anhalt mit Bundeszwang gedroht?

Bundeskanzler Friedrich Merz äußerte sich am vergangenen Montag (7.9.2026) zum Ausgang der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt. Dabei ging es auch um den Umgang mit einer möglicherweise AfD-geführten Landesregierung. Angesprochen auf Sorgen und Ängste von Minderheiten in der Bevölkerung, sagte Merz: "Das Grundgesetz gilt auch in Sachsen-Anhalt, auch nach einer Wahl eines AfD-Ministerpräsidenten." Sollten die Grenzen der Verfassung überschritten werden, "werden wir aus Sicht der Bundesregierung alles tun, um das zu korrigieren", betonte der Bundeskanzler. Zudem verwies er auf die "Pflicht zur Bundestreue". Auch ein Land wie Sachsen-Anhalt sei verpflichtet, "sich in den wesentlichen Teilen der Politik, die der Bund bestimmt (…), bundestreu zu verhalten." Das betreffe "zum Beispiel die gesamte Einwanderungs- und Ausländerpolitik". Bei der Umsetzung "mag es da sicher Spielräume geben", sagte Merz. In ihren Grundzügen werde diese Politik jedoch in Berlin entschieden – und nicht in Magdeburg.

Wie unser Studio-Gast Robin Alexander in der Sendung richtig sagte, sprach Bundeskanzler Merz also von Bundestreue. Anders als manche Medien berichteten, war von Bundeszwang nicht explizit die Rede.

Bundestreue und Bundeszwang – was ist der Unterschied?

Das Prinzip der Bundestreue steht nicht ausdrücklich in der Verfassung, sondern wird als Grundsatz aus dem sogenannten Bundesstaatsprinzip des Artikels 20 des Grundgesetzes abgeleitet. In diesem Sinne bedeutet Bundestreue: Der Bund und die Länder sind zur gegenseitigen Rücksichtnahme und zur Zusammenarbeit verpflichtet. Das bekräftigte das Bundesverfassungsgericht schon 1952 in einer seiner ersten Entscheidungen überhaupt.

Das bedeutet nicht, dass die Länder die politische Linie des Bundes übernehmen müssen. Wenn aber ein Land rechtliche Spielräume überschreitet, die es bei der Ausführung von Bundesgesetzen hat, kann der Bund mit Verweis auf die Bundestreue einschreiten, notfalls mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Beim Thema Abschiebungen z. B. könnte eine AfD-geführte Landesregierung durch das Gebot der Bundestreue ausgebremst werden. Denn auch wenn die Durchführung von Abschiebungen im Wesentlichen Ländersache ist, wird der rechtliche Rahmen in diesem Bereich maßgeblich durch Bundesgesetze, wie das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) oder das Asylgesetz (AsylG), definiert. Darüber hinaus gibt es internationale Bestimmungen wie die Genfer Flüchtlingskonvention.

Während es sich beim Prinzip der Bundestreue um eine ungeschriebene Regel zwischen Bund und Ländern handelt, ist der Bundeszwang ein im Grundgesetz fest verankertes Instrument. Gemäß Artikel 37 GG kann die Bundesregierung – mit Zustimmung des Bundesrates – die Länder zur Erfüllung ihrer Bundespflichten zwingen. Dazu zählen u. a. die Einhaltung von Bundesgesetzen sowie die Wahrung des republikanischen, demokratischen und sozialen Rechtsstaates im Sinne des Grundgesetzes. Verweigert ein Bundesland die Erfüllung dieser Pflichten, könnten im äußersten Falle Organe des Bundes vorübergehend die Staatsgewalt des jeweiligen Landes ausüben. Auch finanzielle und wirtschaftliche Sanktionen sind möglich.

Tatsächlich hat es diesen Fall seit Gründung der Bundesrepublik noch nie gegeben. Rechtsexperten betrachten den Bundeszwang deshalb als "letztes Mittel". Der Politik- und Rechtswissenschaftler Oscar Prust von der Universität Halle betonte gegenüber ZDFheute: "Dieses Schwert sollte man nicht leichtfertig ziehen." Dem Bund würden zuvor andere Instrumente zur Verfügung stehen, wie z. B. eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht mit Verweis auf die Bundestreue. Karlsruhe, so erklärte Prust weiter, sei die zentrale Instanz, wenn überprüft werden soll, ob das Verhalten eines Landes mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Fazit

Anders als manche Medien berichteten, hat Bundeskanzler Friedrich Merz der AfD in Sachsen-Anhalt nicht mit dem sogenannten Bundeszwang gedroht. In seiner Stellungnahme zum deutlichen Landtagswahlsieg der Partei verwies Merz vielmehr auf das Prinzip der Bundestreue. Dabei handelt es sich um eine ungeschriebene Regel, wonach die Länder nur begrenzten Spielraum bei der Ausführung von Bundesgesetzen haben. Das betrifft z. B. die Einwanderungspolitik. Überschreiten die Länder ihre Kompetenzen, kann die Bundesregierung vor das Bundesverfassungsgericht ziehen – mit Verweis auf die Bundestreue. Der Bundeszwang hingegen ist im Grundgesetz fest verankert. Gemäß Artikel 37 GG kann der Bund die Länder zur Einhaltung von Bundesgesetzen zwingen und im äußersten Fall sogar vorübergehend die Staatsgewalt des jeweiligen Landes übernehmen. In der Praxis hat es diesen Fall aber noch nie gegeben. Rechtsexperten betrachten den Bundeszwang deshalb als "letztes Mittel".

Stand: 09.09.2026, 15:44 Uhr