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ZeitZeichen 09.01.2001 - Vergabe öffentlicher Aufträge

Stand:

Ob Uniformen für Feuerwehrleute, Software bei Arbeitsämtern oder Flüsterasphalt auf Ausfallstraßen - wenn "Vater Staat" Geld ausgibt, ist es immer das Geld der Steuerzahler. Und dabei soll es wirtschaftlich und - vor allem - mit rechten Dingen zugehen. Klarheit, Transparenz und Gleichbehandlung aller Bewerber sind das Ziel.

Von Kay Bandermann

Damit europaweit die gleichen Bedingungen herrschen setzte die Bundesregierung die entsprechende EU-Richtlinie in deutsches Recht um. Die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge - kurz: VgV - legt fest, was, wie, wo ausgeschrieben und vergeben wird.

Mehrfach wurde die Vergabeverordnung seitdem präzisiert und angepasst. Unterlegene Bewerber beschäftigen die Vergabekammern mit Beschwerden. Praktiker beklagen die Umständlichkeit und das Schneckentempo bei der Umsetzung öffentlicher Projekte wegen der VgV.

Doch wenn Flüchtlingsunterkünfte im Hauruck-Tempo gebaut werden müssen, wird auch die bürokratische Vergabeverordnung notfalls "flexibel" gehandhabt.

Redaktion: Ronald Feisel