Mit der Änderung der Verordnung würden Ergänzungen der Schutzmaßnahmen vor allem mit Blick auf die Feiertage vorgenommen. Die Verordnung gilt bis zum 12. Januar. Das vorher geltende Betriebsverbot von Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen wird also auf vergleichbare Veranstaltungen ausgeweitet.