- Sendehinweis: Hier und heute | 6. Mai 2026, 16.15 - 18.00 Uhr | WDR
In den vergangenen zehn Jahren sind die Mieten in NRW durchschnittlich um 50 Prozent gestiegen – trotz der seit mehr als zehn Jahren geltenden Mietpreisbremse, die offenbar immer wieder umgangen wird. Die Bundesregierung will dies ändern und Schlupflöcher schließen. Ein entsprechender Gesetzentwurf, der noch vom Bundestag verabschiedet werden muss, sieht strengere Vorgaben für Vermieter vor. Das ist offenbar notwendig: So versuchte das Wohnungsunternehmen LEG in mindestens elf NRW-Städten Mieterhöhungen durchzusetzen, obwohl die aktuellen Mieten bereits über dem Mietspiegel lagen.
Die grundsätzliche Rechtslage
Grundsätzlich dürfen Mieten in Nordrhein-Westfalen nur unter bestimmten Voraussetzungen erhöht werden. So darf eine Mieterhöhung frühestens nach einem Abstand von 15 Monaten erfolgen.
In angespannten Wohnlagen wie Köln, Düsseldorf oder Münster greift zudem die Mietpreisbremse. Sie besagt: Bei Neuvermietungen darf die Miete nicht mehr als zehn Prozent über der „ortsüblichen Vergleichsmiete“ liegen. Diese Vergleichsmiete findet sich zum einen im Mietspiegel – einer Übersicht der durchschnittlichen Nettokaltmieten für vergleichbare Wohnungen in der Umgebung. Zum anderen können Vermieter die Mieterhöhung mit bis zu drei selbst gewählten Vergleichswohnungen begründen.
Darüber hinaus müssen Vermieter die sogenannte Kappungsgrenze beachten. Sie legt fest, um wie viel die Miete innerhalb von drei Jahren maximal steigen darf: In angespannten Wohnungsmärkten beträgt die Grenze 15 Prozent, in allen anderen 20 Prozent.
Mieterhöhung – was kann man tun?
Hier und heute. 06.05.2026. 15:07 Min.. Verfügbar bis 06.05.2028. WDR.
Was Mieterinnen und Mieter tun können
Über den örtlichen Mieterverein können Mieter den Mietspiegel erhalten.
Wer eine Mieterhöhung erhält, sollte diese zunächst mit Hilfe des Mietspiegels prüfen, empfiehlt Maximilian Fuhrmann vom Mieterbund NRW. Den Mietspiegel erhält man entweder über die Stadt- oder Gemeindeverwaltung oder den örtlichen Mieterverein. Zudem gibt es teilweise kostenlose Online-Tools, um die Zulässigkeit einer Mieterhöhung zu prüfen, etwa vom Mieterverein Düsseldorf. Auch andere Mietervereine arbeiten derzeit an solchen Tools.
Stellt sich heraus, dass die Mieterhöhung unzulässig ist, sollten Mieter rechtlichen Beistand suchen – zum Beispiel bei einem Rechtsanwalt oder dem Mieterverein. Oft zieht der Vermieter die Forderung dann zurück. Häufig sei dies kein böser Wille, sondern schlicht Unwissen der Vermieter, erklärt Fuhrmann: „Einigen ist nicht klar, dass der Mietspiegel entscheidend ist und nicht die Durchschnittsmiete bei bekannten Online-Portalen.“
Regelungen wie die Mietpreisbremse seien grundsätzlich sinnvoll, betont Fuhrmann. Leider gelte sie bislang nur in 57 der insgesamt fast 400 Kommunen in NRW. Das führe dazu, dass in Städten wie Essen die Mieten bei Neuvermietungen nahezu „ungebremst“ stiegen. Gerade kommerzielle und gewerbliche Wohnungsunternehmen nutzten diese Schlupflöcher regelmäßig aus. Deshalb sei auch die Politik gefragt, die Regelungen zu verschärfen und die Mieter besser zu schützen.