Fernwärme falsch berechnet? : Stawag soll an Aachener Kunden zurückzahlen
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Zuverlässig, zukunftsweisend, klimafreundlich – in Aachen und anderswo in der Region ist Fernwärme auf dem Vormarsch. Was aber kostet sie? Die Berechnung durch die Versorger folgt komplizierten Gesetzen, und laut Aachener Landgericht ist sie bei der Aachener Stawag schlicht falsch. 12.500 Euro soll der Energieversorger einem Hotelbetreiber zurückzahlen.
Das Gericht stört sich an der Berechnung, wie die Stawag ihre Preise in laufenden Verträgen verändert - der sogenannten Preisanpassungsklausel. Bei Fernwärme lassen Versorger normalerweise zur Hälfte Marktentwicklungen einfließen und zur anderen Hälfte eigene Kosten.
Der Aachener Versorger aber rechnet zu 70 Prozent eigene Kosten ein. Das ist zwar an sich nicht illegal. Für das Landgericht Aachen hat die Stawag das aber nicht genügend begründet. Wie das Landgericht dem WDR gegenüber eine entsprechende Berichterstattung der Aachener Zeitung bestätigte, seien aus den Jahren 2022 bis 2024 deshalb 12.500 von insgesamt 95.000 Euro zurückzuzahlen - plus Zinsen.
Urteil um Fernwärme in Aachen: Stawag geht in Berufung
Das Unternehmen sieht das freilich anders: "Es ist ein erstinstanzliches Urteil. Wir stehen zu unseren Preisen und kennen die Rechtslage auf dem Markt. Deshalb gehen wir in die Berufung", so Stawag-Sprecherin Eva Wußing.
Die Stadtwerke Aachen AG - kurz: Stawag
Bildquelle: WDR / DerichsAuch der Mieterschutzbund Aachen ist vorsichtig: Fernwärmekunden sollten den Rechtsstreit beobachten, rät Geschäftsführerin Sandra Keilhauer, ebenfalls gegen die Rechnung zu klagen, sei aber nicht nötig.
Für Aachener Hotelbetreiber: Verbraucherrechts-Portal klagte
Vor das Landgericht Aachen war die Veneko GmbH gezogen, ein Berliner Portal für Verbraucherrecht, im Auftrag eines Aachener Hotelbetreibers. Veneko-Geschäftsführer Tobias Hirt hält es generell für falsch, eigene Kosten zu 70 Prozent in die Preisklauseln zu rechnen Man sei im Austausch mit der Verbraucherzentrale mit dem Ziel eines Musterprozesses, so Hirt.
Bis zu dessen Entscheidung, womöglich erst vor dem Bundesgerichtshof, kann viel Zeit vergehen. Dass das Oberlandesgericht Köln die Aachener Fernwärmepreise noch in diesem Jahr verhandelt, ist eher fraglich.
Unsere Quellen:
- Landgericht Aachen
- Stawag
- Mieterschutzverein Aachen
- Veneko
- Aachener Zeitung
Sendung: WDR 2, WDR 2 Aachen 05.08.2026, 16.30 Uhr
