Würselener Mordprozess gegen Pfleger: Weitere Leichen exhumiert
Bildquelle: WDR/Thomas WenkertLokalzeit aus Aachen. 05.11.2025. 03:17 Min.. Verfügbar bis 05.11.2027. WDR. Von Purvi Patel.
Im Fall des wegen Mordes angeklagten ehemaligen Pflegers aus Würselen gibt es weitere Ermittlungen. Laut Staatsanwaltschaft wird derzeit bei einer ganzen Reihe von Todesfällen untersucht, ob auch sie dem 44-Jährigen zur Last gelegt werden könnten.
Zweiter Prozess gegen Pfleger möglich
Mehrere Leichen wurden inzwischen exhumiert und gerichtsmedizinisch untersucht. Der ehemalige Pfleger steht aktuell in Aachen vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm bis jetzt 13 Morde und 34 Mordversuche vor. Sollten die Ermittlungen zu weiteren Mordvorwürfen führen, könnte es einen zweiten Prozess gegen ihn geben.
Verteidigung fordert Freispruch
Am Mittwoch trug die Verteidigung ihr Plädoyer vor. Ihr Mandant habe niemals die Absicht gehabt, Patienten zu töten, sagt seine Rechtsanwältin.
Die Staatsanwaltschaft hatte bereits am Montag plädiert und eine lebenslange Freiheitsstrafe gefordert. Sie sieht es als erwiesen an, dass der Angeklagte im Rhein-Maas-Klinikum in Würselen immer wieder Patienten mit einem hoch dosierten Narkosemittel getötet hat. Laut Anklage ist er für 13 Morde verantwortlich. Bei 24 weiteren Patienten geht die Staatsanwaltschaft von versuchtem Mord aus.
Verteidigung zweifelt Todesursachen an
Die Verteidigung dagegen erklärte in ihrem Plädoyer nicht nur, dass der Pfleger nie vor hatte, Menschen zu töten und den Patienten durch das Narkosemittel, das er ihnen spritzte, nur Angst und Schmerzen nehmen wollte. Sie zweifelte auch an, dass die Patienten, um die es in diesem Prozess geht, wirklich an diesem Mittel starben. Denn schließlich war der Pfleger auf der Palliativstation tätig und seine Patienten hatten alle schwere Herz- oder Krebserkrankungen. Daher könne man letztlich nicht sagen, ob diese Menschen an den Spritzen oder an ihren schweren Krankheiten gestorben seien. So begründete die Verteidigung ihre Forderung nach einem Freispruch für ihren Mandanten.
Letztes Wort des Angeklagten
Der Angeklagte schloss sich in seinem letzten Wort vor Gericht diesen Argumenten an. Er betonte, dass er niemandem habe schaden wollen. Er habe geglaubt, den Patienten mit der Gabe des Narkosemittels etwas Gutes zu tun. Die Schwerkranken sollten schlafen, denn Schlafen sei schließlich die beste Medizin. Mit dieser Einstellung sei er an die Sache herangegangen. Nie hätte er darüber nachgedacht, wie gefährlich das Narkosemittel für die stark geschwächten Patienten sei.
Staatsanwaltschaft nannte Angeklagten empathielos
Der Angeklagte und seine Verteidigung versuchten dabei ein völlig anderes Bild zu zeichnen, als es die Staatsanwaltschaft in ihrem Plädoyer und während des Prozesses getan hatte. Die Anklage sieht den Pfleger aus Würselen als einen rücksichtlosen Menschen, der nie Mitleid mit seinen Opfern hatte und auch im Prozess keine Reue und Einsicht zeigte. Sie bescheinigt ihm ein geringes Selbstwertgefühl, dass sich aber auf der Station im Rhein-Maas-Klinikum zu einem Gefühl der Selbstüberhöhung entwickelt habe. Von den schwerkranken Menschen dort habe er sich nur gestört gefühlt und ihnen das Narkosemittel gespritzt, um seine Ruhe zu haben. Des Risikos, dass die Patienten an den Überdosen sterben könnten, sei er sich bewusst gewesen.
Lebenslange Freiheitsstrafe gefordert
Die Staatsanwaltschaft hatte daher lebenslange Haft für den Angeklagten mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld gefordert. Damit wäre eine Freilassung nach 15 Jahren ausgeschlossen. Außerdem beantragte die Staatsanwaltschaft ein lebenslanges Berufsverbot für den Angeklagten.
Urteil in der kommenden Woche
Welcher Argumentation das Gericht folgt, wird sich in der kommenden Woche zeigen: Dann wird vor dem Aachener Landgericht das Urteil verkündet.
Unsere Quellen:
- Landgericht Aachen
- WDR-Reporter vor Ort