Folgenschwere "Blutgrätsche"

Fußballer muss kein Schmerzensgeld zahlen

Stand:

Nach einer folgenreichen Grätsche bei einem Turnier im Bergischen Land muss ein Hobbyfußballer einem Mitspieler keinen Schadensersatz und kein Schmerzensgeld zahlen.

Das entschied das Landgericht Köln laut einer Mitteilung am Dienstag. Dem Angeklagten habe kein grob fahrlässiges Fehlverhalten nachgewiesen werden können.

Der Angeklagte und der Kläger hatten 2024 bei einem Hobbyturnier in der gleichen Mannschaft gespielt. Schon vor dem ersten Spiel hatte der Angeklagte in der Kabine angekündigt, "Blutgrätschen" verteilen zu wollen.

Mitspieler verletzte sich schwer am Knie

Im ersten Spiel grätschte er in einen Zweikampf und brachte damit sowohl einen Gegenspieler als auch seinen eigenen Mitspieler zu Fall. Der Mitspieler verletzte sich schwer am Knie und musste operiert werden. Im Prozess forderte er jetzt unter anderem 10.000 Euro Schmerzensgeld von seinem Teamkollegen.

Das Gericht wies die Forderung aber ab. Der Kläger habe nicht beweisen können, dass sein Teamkollege "die Regeln eines Fußballspiels in grob fahrlässiger Weise verletzt habe". Laut Gericht müssten Hobbyfußballer mit Verletzungen rechnen, die durch typische Zweikämpfe oder auch geringfügige Regelverstöße entstehen. Eine Haftung komme erst bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Fehlverhalten in Betracht.

Mehrere Mitspieler hatten zuvor ausgesagt, dass der Angeklagte nicht mit vollkommen überzogener Härte gegrätscht hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Prozess in Köln: Kein Schmerzensgeld nach Grätsche

Bildquelle: WDR / picture alliance

WDR 04.08.2026 00:37 Min. Verfügbar bis 04.08.2028 WDR Online

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Unsere Quelle:

  • AFP

Sendung: WDR.de, Fußballer muss kein Schmerzensgeld zahlen, 04.08.2026, 16:09 Uhr