Poolverbot mitten in der Hitzewelle
WDR. 02:39 Min.. Verfügbar bis 29.07.2028.
Tamara Friedrich traute ihren Ohren nicht, als der Hausmeister bei ihr klingelte. Sie solle sofort das Planschbecken entfernen, dass sie für ihren sechsjährigen Sohn auf der Terrasse ihrer Mietwohnung aufgebaut hatte. Einen Tag später bekam sie von Kölns größtem Vermieter, der städtischen Wohnungsgesellschaft GAG, eine Mail, dass das Aufstellen von Planschbecken und Pools verboten sei.
GAG verweist auf Planschbecken-Verbot in Verträgen
Die GAG verweist in einer Stellungnahme darauf, dass das Verbot Bestandteil in ihren Mietverträgen sei. Und das gelte für alle ihre Wohnungen. Der Hintergrund: In einem solchen Planschbecken habe ein Kind schon einmal einen Unfall gehabt und die GAG sei mitverantwortlich gemacht worden.
Wegen diesem Planschbecken gibt es Ärger
Außerdem gäbe es auch immer wieder Beschwerden von anderen Nachbarn wegen der Planschbecken und Pools. Man sei nicht familienunfreundlich, aber man trage Verantwortung.
Mieterverein: Lösung mit Augenmaß ist gefragt
Hans Jörg Depel, Geschäftsführer beim Kölner Mieterverein, sagt, dass die Fragestellung aus juristischer Sicht knifflig sei. Man müsse aber nicht immer gleich Paragraphen-Reiterei betreiben, sondern solle sich einer solchen Angelegenheit mit Augenmaß nähern.
Hans Jörg Depel vom Mieterverein Köln
Einschlägige Urteile zeigten, dass die Mieterin durchaus Chancen hätte, sich gegen die GAG durchzusetzen.
Mieterin will notfalls klagen
Tamara Friedrich wartet jetzt auf die Antwort auf ihr Protestschreiben, das sie der GAG geschickt habe. Wenn die GAG ihr weiterhin das Planschbecken für ihren Sohn verbiete, wolle sie juristisch dagegen vorgehen. Falls sie sich damit durchsetzt, könnten Tauende von Mietverträgen der GAG in diesem Punkt ungültig sein.
