Insgesamt werden dem Mann 16 solcher Fälle zur Last gelegt. Sie sollen sich im Sommer 2023 ereignet haben. Kontakt zu den 11 bis 13 Jahre alten Mädchen knüpfte er im Internet über soziale Medien wie Snapchat.
Die Masche des Tatverdächtigen: sexuelle Chats
In diesen Chats soll der Mann seine Opfer gezielt in sexuelle Gespräche verwickelt haben. In der Folge habe er die Kinder dazu gebracht, ihm Nacktbilder von sich zu schicken. In einigen Fällen soll es zudem zu Videochats mit sexuellem Inhalt gekommen sein.
Die meisten der Mädchen reagierten glücklicherweise besonnen. Sie erkannten die Gefahr und brachen die Chats rechtzeitig ab, bevor es zu weiteren Handlungen kommen konnte.
Schwere Vorwürfe aus Gescher und Rosendahl
Es sind aber nicht nur diese Fälle von sogenanntem Cybergrooming, also dem Missbrauch via Internet, die in dem Landgerichtsprozess in Münster von Dienstag an eine Rolle spielen. Dem Angeklagten wird auch der schwere Missbrauch von zwei weiteren Mädchen vorgeworfen. Auch diese beiden sollen bei der Tat unter 14 Jahre alt gewesen sein.
Diese beiden Fälle sollen sich in Gescher und Rosendahl ereignet haben. Eines der Kinder befand sich laut Ermittlungen in seiner Obhut. Er soll auf sie aufgepasst haben. Das andere Opfer soll er gezielt von einem Spielplatz weggelockt haben.
Zudem wird dem Mann vorgeworfen, sich in der Nähe eines Spielplatzes vor spielenden Kindern selbst befriedigt zu haben.
Urteil im März?
Für den Prozess am Landgericht Münster sind zunächst sechs Verhandlungstage bis Mitte März angesetzt. Ob der Prozess so lange dauern wird, wird sich zeigen. Der Auftakt war schnell vorbei. Am ersten Prozesstag wurde nur die Anklageschrift verlesen.
Der Angeklagte selbst hat für den nächsten Verhandlungstermin ein Geständnis angekündigt. Damit würde er den minderjährigen Opfern eine Aussage vor Gericht ersparen.
Unsere Quellen:
- Landgericht Münster
- WDR-Reporter vor Ort beim Prozess
Sendung: WDR 2 Münsterland, Lokalzeit, 17.02.2026, 10.31 Uhr