Im Düsseldorfer Prozess um einen Mietwagen-Service der besonderen Art ist heute ein junger Autovermieter aus Gronau wegen Beihilfe zu Sprengstoffexplosionen und zu besonders schwerem Diebstahl verurteilt worden. Seine mitangeklagte, 22-jährige Freundin muss zwar 80 Sozialstunden leisten, weil sie in vier Fällen gefälschte Ergebnisse von Coronatests weitergeben hatte, vom Vorwurf, als Mittäterin des 24-Jährigen Beihilfe geleistet zu haben, wurde sie aber freigesprochen.
Das Landgericht verhängte gegen den 24-jährigen Autovermieter eine Haftstrafe von viereinhalb Jahren und blieb damit ein Jahr unter der Forderung des Staatsanwalts.
Spezialvermieter erst 2022 gegründet
Der 24-Jährige hatte die Autovermietung mit dem speziellen Service nach Überzeugung des Gericht schon im April 2022 gegründet und die hochmotorisierten, weit über 250 Stundenkilometer schnellen Wagen als "Traumautos" angeboten und beworben. Einige Fahrzeuge gehörten dem Angeklagten selbst, andere waren geleast worden. Die 22-jährige Mitangeklagte und Freundin hatte ihm im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung im Büro geholfen.
Mietautos auffällig oft in Tatortnähe
Das Geschäft lief gut - bis der Polizei 2023 auffiel, dass die Mietwagen aus Gronau auffällig oft in der Nähe von Geldautomatensprengungen auftauchten. Unter anderem an Tatorten in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen - zweimal auch in Neuss und Mönchengladbach.
Vermieter überwacht und abgehört
In der Folge war der Gronauer Autovermieter überwacht, die Telefone der beiden Angeklagten abgehört und die Chats ausgewertet worden. Laut Anklage hatte sich das Paar regelmäßig über die mit den Mietfahrzeugen verübten Geldautomatensprengungen ausgetauscht.
Mißtrauen wurde Angeklagtem zu Verhängnis
Dem 24-Jährigen "wurde auch sein eigenes Misstrauen gegenüber den Kunden aus den Niederlanden zum Verhängnis", betonte die vorsitzende Richterin. "Er hatte im April 2023 Tracker in seine Autos einbauen lassen, um zu verfolgen wo die Wagen sind."
Vermieter von Sprengungen profitiert
Der 24-Jährige soll durch die hohen Mietpreise selbst finanziell von den Automatensprengungen profitiert haben. Zudem waren die Täter bei ihren Fluchtfahrten völlig rücksichtslos. "Zumindest in einem Fall starb ein unbeteiligter Verkehrsteilnehmer bei der rasanten Flucht der Täter vor den Einsatzkräften", sagt eine Gerichtssprecherin.
Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Die Verteidiger hatten hinsichtlich der Hauptvorwürfe Freisprüche für das Paar gefordert und nur im Fall einer Urkundenfälschung eine milde Geldstrafe.
Unsere Quellen:
- Landgericht Düsseldorf