Das Duisburger Landgericht hat einen 33-Jährigen zu sechs Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Er hatte im Frühjahr auf der A59 bei Duisburg mit überhöhter Geschwindigkeit einen Unfall verursacht: Er hatte einen Kleinwagen gerammt. Die beiden Insassen des Autos starben. Sie kamen aus Sachsen und waren zu einem Familienbesuch unterwegs.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem 33-jährigen Unfallverursacher ursprünglich Mord vorgeworfen. Für die Richter stand zum Abschluss des Verfahrens aber fest, dass der Angeklagte nicht mit Tötungsvorsatz gehandelt hat. Sie bewerteten die Tat als illegales Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge in Tateinheit mit Gefährdung des Straßenverkehrs.
Angehörige als Nebenkläger
Im Prozess hatte der Sohn und Bruder der beiden getöteten Verkehrsteilnehmer das Verfahren als Nebenkläger verfolgt. Besonders schwer wurde es für ihn, als die Staatsanwältin die tödlichen Verletzungen seiner Mutter und seines Bruders aufzählte.
Angeklagter fuhr über 200 km/h
Der Angeklagte fuhr mit einem hochmotorisierten Sportwagen wohl mehr als 200 km/h als er in Höhe der Ausfahrt Duisburg-Zentrum die Kontrolle verlor und den Kleinwagen rammte. Auf diesem Abschnitt der Autobahn sind nur 100 km/h erlaubt. Durch die Wucht des Aufpralls wurde der Kleinwagen komplett zerstört. Die beiden Insassen kamen ums Leben. Der Angeklagte wurde lebensgefährlich verletzt.
Raser hatte keinen Führerschein
Der Unfallverursacher hatte vor dem Unfall gefeiert. Er stand unter Kokaineinfluss und hatte etwa 2,3 Promille Alkohol im Blut. Er war nach dem Feiern ohne einen Führerschein im Sportwagen seiner Mutter losgefahren.
Angeklagter ist erheblich vorbestraft
Der 33-jährige war schon vorbestraft. Unter anderem wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, Körperverletzung und Drogenhandel. Er stand zum Tatzeitpunkt noch unter Bewährung.
Unsere Quelle:
- Landgericht Duisburg