Ein Kind im Rollstuhl in einer Schulklasse. Die Stadt Gelsenkirchen muss in bestimmten Fällen die Kosten für den Transport zur Schule übernehmen. (Symbolbild)
Bildquelle: Bernd Wüstneck/dpaSchultransport Gelsenkirchen : Gericht stoppt Kürzungen und hilft Kindern
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Drei Heimkinder in Gelsenkirchen bekommen ihre Fahrtkosten zur Schule vorerst weiter bezahlt – das hat ein Gericht entschieden. Die Stadt hatte Anträge plötzlich abgelehnt. Auch ein elfjähriger Junge im Rollstuhl ist betroffen. Seine Familie hofft nun, dass das Urteil ihren Schultransport sichert.
Die Stadt Gelsenkirchen muss erst einmal weiter für die Fahrtkosten von drei Heimkindern aufkommen. Das hat das Verwaltungsgericht am Freitag entschieden.
Die Kinder im Alter zwischen zehn und zwölf Jahren sind in einem Kinderheim untergebracht. Eines hat einen Pflegegrad 3. In der Vergangenheit sind sie mit einem Taxi zur Schule gefahren worden.
Vor Kurzem wurde der Kostenantrag plötzlich abgelehnt. Der Fall ging per Eilantrag vor das Verwaltungsgericht. Das hat am Freitag entschieden.
Urteil: Transport zur Schule muss von Stadt übernommen werden
Das Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen
Bildquelle: WDR/Fulvio ZanettiniFür die Beförderung der Schüler kommen nach den gesetzlichen Vorgaben öffentliche Verkehrsmittel, der Schülerspezialverkehr oder Privatfahrzeuge in Betracht. Der Schulträger hat die Kosten einer Beförderung mit Privatfahrzeugen zu tragen, wenn die Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln nicht möglich oder nicht zumutbar und nur durch diese Art der Beförderung der regelmäßige Schulbesuch gewährleistet ist.
Weiterer Junge im Rollstuhl bangt um Schultransport
Dieses vorläufige Urteil macht vielen Familien mit Kindern mit Behinderung Mut: Zum Beispiel einem elfjährigen Jungen aus Gelsenkirchen in einem ähnlichen Fall. Seine Familie hat sich bei unserer Redaktion gemeldet, ihre Namen will der Vater aktuell nicht öffentlich nennen.
Der Junge leidet an einer schweren körperlichen Behinderung, hat Pflegegrad 5 und ist auf einen Rollstuhl angewiesen, erzählt der Vater. Zusammen mit seinem Zwillingsbruder besucht er die Gesamtschule Berger Feld in Gelsenkirchen. Trotzdem hat die Stadt ihm plötzlich die Kosten für den Schultransport gestrichen.
"Er hat so geweint. Die Schule bedeutet ihm viel." Vater
Kosten für Beförderung zu Schule gestrichen: Wie soll es nach den Ferien weitergehen?
Für den Jungen und seine Familie sei eine Welt zusammengebrochen, erzählen sie. Wie soll es nach den Ferien weitergehen? Die Eltern haben Autos, aber da passe der 30 Kilogramm schwere Rollstuhl nicht mal eben so rein.
Fünf Jahre lang habe die Stadt die Kosten übernommen, schreibt der Vater dem WDR. Doch plötzlich sei der Antrag für das sechste Schuljahr abgelehnt worden. Von der Stadt Gelsenkirchen heißt es am Freitag schriftlich dazu: "Es besteht kein Anspruch auf Übernahme der Kosten einer bestimmten, vom Antragsteller gewünschten Beförderungsart. Maßgeblich ist vielmehr, welche Beförderung unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalles notwendig, zumutbar und wirtschaftlich ist."
Eltern haben Angst um die Gesundheit ihres Kindes
Der Elfjährige soll ab jetzt zusammen mit einer Begleitperson mit dem Bus zur Schule fahren. Doch das macht der Familie große Sorgen, denn das Kind leidet an Muskelschwäche. Der Kopf muss gestützt werden. In einem Bus geht es ganz schön ruckelig zu. Den Eltern ist das Risiko zu groß.
Verwaltungsgericht zu Kindern im Heim: Ablehnung der Anträge falsch
Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen hat die Anträge "ermessensfehlerhaft" abgelehnt, heißt es am Freitag vom Verwaltungsgericht. Das Kinderheim habe keine Kapazitäten, den Kindern für den Schulweg eine Begleitperson zur Verfügung zu stellen. Die Stadt muss also vorläufig weiter für im Rahmen der Eingliederungshilfe für die Fahrtkosten aufkommen.
Die Beschlüsse sind noch nicht rechtskräftig. Die Stadt Gelsenkirchen kann noch Beschwerde bei dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen einlegen. Dem Elfjährigen und seinen Eltern machen die Beschlüsse aber große Hoffnung. Auch sie streben ein Eilverfahren an.
Unsere Quellen:
- Zuschrift der Eltern des betroffenen Jungen
- Pressemeldung des Verwaltungsgerichts
- Stellungnahme der Stadt Gelsenkirchen
Sendung: WDR.de, Gelsenkirchen muss Fahrtkosten für Kinder mit Behinderung zahlen, 21.08.2026, 17:34 Uhr
