JVA Hamm

Ex-Häftling will Geld wegen unzulässiger Haftverschärfungen

Stand:

Ein Ex-Häftling sagt, seine Haft unter anderem in Hamm war unzulässig hart. Nun könnte er Schadensersatz bekommen. Ein Einzelfall?

Manuel B. steht vor der Justizvollzugsanstalt (JVA) in Hamm. Dort passierte vor sieben Jahren, was ihn und Gerichte bis heute beschäftigt: Er soll einen Beamten bedroht haben, vermerkte ein Beamter damals. Die Folgen: B. bekam Haftverschärfungen und zwar gleich in drei Anstalten, in denen er innerhalb eines Monats untergebracht war.

Konkret hieß das: In den Anstalten Hamm, Wuppertal-Vohwinkel und Werl bekam er eine Sonderbehandlung, wurde zum Beispiel von anderen Häftlingen abgeschottet. Fast einen Monat lang. Das Problem dabei: Manuel B. sagt, er habe gar niemanden bedroht. Im Gegenteil: Er sei bedroht worden, von dem JVA-Beamten. "Ich habe mich hilflos gefühlt, war verzweifelt", erinnert er sich.

Urteil aus Wuppertal: 1.200 Euro für Ex-Häftling

Manuel B. ist seit sieben Jahren wieder frei. Der Vorfall hat in den vergangenen Jahren trotzdem verschiedene Gerichte beschäftigt. Zunächst wurde Manuel B. wegen der vermeintlichen Bedrohung in der JVA verurteilt. Das Urteil wurde später aufgehoben und das Verfahren eingestellt. Das Landgericht Arnsberg stellte außerdem fest, dass die Haftverschärfungen rechtswidrig waren.

Manuel B. wirft der JVA Hamm rechtswidrige Haftmaßnahmen vor. | Bildquelle: WDR/Philip Raillon

Ex-Häftling: Wer für seine Rechte einsteht, wird schlechter behandelt

Vor kurzem erreichte Manuel B. dann einen weiteren Meilenstein: Das Landgericht Wuppertal spricht ihm fast 1.200 Euro Schadensersatz zu. Die Kammer sei überzeugt, dass die Bedrohung nicht so stattfand, wie der Beamte es in der JVA Hamm dokumentierte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Ex-Häftling wirft dem Justizvollzug allerdings noch etwas vor: Die Justiz behandle Häftlinge, die für ihre Rechte einstehen, schlechter. Ihnen würde der Alltag erschwert, sie würden zum Beispiel häufig in andere Anstalten verlegt. Dort müssten sie sich dann jedes Mal neu zurechtfinden.

JVA Hamm bestreitet systemische Rechtsverletzungen im Vollzug

Auf WDR-Anfrage äußert sich die JVA Hamm nur schriftlich. Sie verweist darauf, dass die Strafverfahren gegen den betroffenen JVA-Beamten und den damaligen Anstaltsleiter eingestellt wurden. Die Anstaltsleiterin schreibt außerdem: Manuel B. habe nur drei Monate in Hamm gesessen, in der Zeit aber vier Mal die Gerichte angerufen. Nur im Fall der angeblichen Bedrohung war er erfolgreich. Die JVA Hamm weist den Vorwurf systemischer Rechtsverletzungen zurück.

Kriminologin zur JVA Hamm: Wenn Gefangene Rechte einfordern

Die Kriminologin Christine Morgenstern von der Ruhr-Universität Bochum hört solche Vorwürfe von Häftlingen hingegen häufiger. Sie wertet das als Anzeichen, dass es derartige heimliche Sanktionen tatsächlich gibt. "Ich glaube, dass die Anstalten teils viel zu viele Befürchtungen haben, dass Gefangene ihre Rechte tatsächlich auch einfordern", so Morgenstern.

Kriminologin Christine Morgenstern äußert sich zum Fall Manuel B. | Bildquelle: WDR/Philip Raillon

Dabei sollten Häftlinge gerade das in Haft lernen, meint Morgenstern: Recht als Recht empfinden und dass sie ihr Recht vor Gericht einfordern können. Das sei sogar wichtig für die Resozialisierung. Sie möchte Häftlinge daher bei Problemen oder Sorgen genau dazu motivieren: ihre Rechte einfordern, im Zweifelsfall bei Gericht.

Manuel B. führt noch weitere Gerichtsverfahren wegen seiner Haft

Manuel B. hat das viele Male gemacht. Heute, sieben Jahre nach der Haft, führt er noch immer mehrere Verfahren. Dabei geht es auch um Schadensersatz, weil er sich noch in anderen Haftanstalten ungerecht behandelt fühlt. "Das Schmerzensgeld ist eigentlich Nebensache. Für mich geht es einfach nur darum, dass ich mit dieser Zeit für mich selbst abschließen und nach vorne blicken kann", sagt der 44-Jährige.

Manuel B. will mit seiner Haftzeit endlich abschließen. | Bildquelle: WDR/Philip Raillon

In dem Verfahren zur vermeintlichen Bedrohung ist noch offen, ob Manuel B. die fast 1.200 Euro am Ende wirklich bekommt. Das Land NRW hat Berufung eingelegt. Als nächstes muss das Oberlandesgericht Düsseldorf urteilen.

Ex-Häftling Manuel B. wirft JVA rechtswidrige Haftverschärfungen vor

WDR 31.07.2026 03:26 Min. Verfügbar bis 30.07.2028

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Unsere Quellen:

  • Entscheidungen der Landgerichte Arnsberg, Essen und Wuppertal im Fall von Manuel B.
  • WDR-Anfrage an die JVA Hamm
  • Auswertung von verschiedenen Gerichtsdokumenten und Gespräche mit weiteren JVA-Häftlingen

Sendung: WDR.de Ex-Häftling Manuel B. wirft JVA rechtswidrige Haftverschärfungen vor, 31.07.2026, 5:05 Uhr