Er sah sie als seine Partnerin

Mann aus Möhnesee wegen Stalking verurteilt

Stand:

Monatelang hatte der 45-Jährige einer Frau aufgelauert und sie belästigt. Das Amtsgericht Soest hat ihn jetzt verurteilt.

Von
Eva Schulze-Gabrechten

Die 35-jährige Frau aus Möhnesee zittert am ganzen Körper, als sie den Gerichtssaal betritt. Es fällt ihr sichtlich schwer, dem Angeklagten gegenüberzutreten. Monatelang hatte der 45-jährige, ebenfalls aus Möhnesee, sie gegen ihren Willen kontaktiert, belästigt, beleidigt und geschlagen.

Davon ist die vorsitzende Richterin nach mehr als zwei Stunden Verhandlung vor dem Soester Amtsgericht überzeugt. Vorher müssen aber einige drängende Fragen geklärt werden. Beispielsweise den Beziehungsstatus der Beteiligten.

Eskalation auf Arnsberger Festival: Angeklagter schlägt zu

Während der Angeklagte von einer jahrelangen "On-Off-Beziehung" spricht, nennt es die betroffene Frau "eher freundschaftlich". Eine feste Beziehung habe sie nie gewollt, betont sie. Die Richterin vergibt schließlich das Label "Freundschaft Plus".

Fest steht: Beide kennen sich seit einigen Jahren. Immer wieder kommt es zu Streit und Kontaktabbrüchen. Im letzten Sommer dann eskaliert die Situation: Auf einem Festival in Arnsberg schubst und schlägt der 45-Jährige die Frau. Aus Eifersucht auf andere Männer, wie zwei Freundinnen und die Schwester der Frau vor Gericht bezeugen.

Sie will keinen Kontakt mehr - er akzeptiert es nicht

"Danach war für mich Feierabend", sagt die Frau vor Gericht. Sie habe keinen Kontakt mehr gewollt. Das konnte der Angeklagte offenbar nicht akzeptieren. Mehrmals täglich ruft er die Angeklagte an. Nach seinen Angaben, um sich zu entschuldigen.

"Ist die Zeugin denn jemals ans Telefon gegangen?", fragt der Staatsanwalt den Angeklagten. "Nein", antwortet der 45-Jährige. Besonders belastend für sein Opfer: Immer wieder lauert er ihr auf, klingelt nachts an ihrer Haustür oder beobachtet laut Nachbarn das Schlafzimmer der 35-Jährigen.

Bewährungshelfer: "Er hatte ein Foto von ihr in seiner Wohnung"

"Ich hatte in dieser Zeit viel Angst", erzählt die Frau. Hellhörig macht auch die Aussage des Bewährungshelfers im Prozess. Ihm gegenüber habe der 45-Jährige immer wieder behauptet, er sei seit mehreren Jahren in einer festen Beziehung mit dem späteren Tatopfer.

"Er hat mir erzählt, dass er schon lange in einer Beziehung mit ihr ist. Er hatte auch ein großes Bild von ihr in seiner Wohnung aufgestellt - wie einen Schrein." Aussage des Bewährungshelfers des Verurteilten vor Gericht

45-Jähriger ist mehrfach vorbestraft - trotzdem Bewährung

Bevor das Urteil fällt, verliest die Richterin die Vorstrafen des Angeklagten. Und das dauert mehrere Minuten: Von Diebstahl über Beleidigung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Drogendelikten bis hin zu Körperverletzung hat der Möhneseer diverse Verurteilungen gesammelt.

Trotzdem kommt der Mann erneut mit einer Bewährungsstrafe davon. Das Urteil: Sechs Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung. Wegen Nachstellung, Körperverletzung, Beleidigung und Nötigung.

Dem Verurteilten sei zugute zu halten, dass er die Frau seit Ende letzten Jahres nicht mehr kontaktiert habe, betont die Richterin. Und dass er zuvor noch nicht wegen Stalking aufgefallen sei. Sie betont aber auch:

"Sie stehen jetzt unter mehrfacher Bewährung. Wenn Sie noch einmal straffällig werden, sitzen Sie ein." Richterin während Urteilsverkündung

Schlussendlich verurteilt sie den 45-Jährigen noch zu einer Geldzahlung von 3.000 Euro - an die Evangelische Frauenhilfe in Westfalen. Als der Mann das hört, lacht er.

Möhneseer wegen Stalking verurteilt

WDR 14.07.2026 00:44 Min. Verfügbar bis 13.07.2028

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Unsere Quellen:

  • Strafprozess vor dem Soester Amtsgericht am 14.07.26

Sendehinweis: WDR2 LZ Südwestfalen, 14.07., 15:30 Uhr