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Fragen und Hinweise an den WDR-Rundfunkrat

Anregungen und Kritik zum WDR-Angebot

Wie geht das Aufsichtsgremium mit Anregungen und Kritik zum WDR-Angebot im Fernsehen, im Radio oder online um? Welche Rolle spielt der WDR-Rundfunkrat zum Beispiel in einem Programmbeschwerdeverfahren?

Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie hier.

Sie haben Fragen zu einer konkreten WDR-Sendung oder einem WDR-Angebot im Internet?

In diesem Fall ist die Publikumsstelle des WDR Ihr Ansprechpartner. Sie erreichen die Publikumsstelle direkt über diesen Link.

Für das gesamte programmliche Angebot des WDR ist gemäß WDR-Gesetz die Intendantin verantwortlich. Deshalb können nur sie oder die von ihr benannten Programmverantwortlichen über WDR-Beiträge entscheiden und dazu Auskunft geben. Der WDR-Rundfunkrat darf sich hingegen nicht direkt in das Programm einmischen. Dies dient dem Schutz der Rundfunkfreiheit und der redaktionellen Unabhängigkeit.

Sie möchten sich über eine konkrete WDR-Sendung oder ein Online-Angebot des WDR beschweren.

Erster Ansprechpartner für Ihre Kritik ist die WDR-Publikumsstelle. Sie erreichen sie über diesen Link.

Dort wird in einem ersten Schritt geprüft, ob es sich um eine allgemeine Kritik oder Anregung handelt oder ob die Kriterien für eine förmliche Programmbeschwerde erfüllt sind.

Was ist der Unterschied zwischen einer allgemeinen Kritik und einer förmlichen Programmbeschwerde?

Im Fall von allgemeiner Kritik oder Anregungen zum WDR-Programm gibt die Publikumsstelle in der Regel eine inhaltliche Rückmeldung zur Sache, nachdem sie sich mit den zuständigen Redaktionen ausgetauscht hat.

Handelt es sich hingegen um eine förmliche Programmbeschwerde nach § 10 WDR-Gesetz, ist zunächst die Intendantin zuständig. Das ist dann der Fall, wenn die Programmbeschwerde inhaltlich über eine allgemeine Kritik oder Anregung hinausgeht und der Beschwerdeführer oder die Beschwerdeführerin beanstandet, dass der Beitrag oder das Online-Angebot einen gesetzlich festgelegten Programmgrundsatz oder andere Bestimmungen verletzt habe.

Wie sehen die einzelnen Schritte in einem förmlichen Programmbeschwerdeverfahren aus?

Die einzelnen Stufen des Beschwerdeverfahrens sind in § 10 Abs. 2 WDR-Gesetz in Verbindung mit § 33 der WDR-Satzung geregelt.

  • Nach Eingang der Beschwerde teilt die Intendantin dem Beschwerdeführer oder der Beschwerdeführerin innerhalb von einem Monat mit, ob sie Programmgrundsätze, Jugendschutzbestimmungen oder Werbevorschriften als verletzt ansieht.
  • Teilt der Beschwerdeführer oder die Beschwerdeführerin die Ansicht der Intendantin, ist das Verfahren beendet.
  • Ist der Beschwerdeführer oder die Beschwerdeführerin damit nicht einverstanden, hat er oder sie innerhalb eines weiteren Monats das Recht, den Rundfunkrat als Berufungsinstanz aufzufordern, seine Einschätzung des Sachverhalts abzugeben.
  • Wie von der WDR-Satzung vorgesehen prüft dann zunächst der Programmausschuss den kritisierten Beitrag. Dabei greift er auf Informationen der zuständigen Redaktion(en) und den vorangegangenen Schriftverkehr zwischen dem Beschwerdeführer oder der Beschwerdeführerin und der Intendantin zurück. Zusätzlich fordert der Rundfunkrat eine weitere Stellungnahme der Intendantin ein, um sich ein abschließendes Bild machen zu können. Alle vorliegenden Informationen prüft der Programmausschuss unvoreingenommen und unabhängig mit Blick auf die einzuhaltenden Programmgrundsätze und Bestimmungen. Dabei hat er die gleichen rechtlichen Bestimmungen zu berücksichtigen wie die Intendantin. Das Ergebnis seiner Beratung legt er als Entscheidungsvorschlag dem Rundfunkratsplenum vor.
  • Dieses beschließt in der Regel in der darauffolgenden Sitzung über den vorgelegten Sachverhalt und teilt das Ergebnis dem Beschwerdeführer oder der Beschwerdeführerin mit. Mit dem Beschluss und der Information an den Beschwerdeführer ist das Verfahren beendet.

Wie fließen allgemeine Kritik und förmliche Programmbeschwerden in die Arbeit des WDR-Rundfunkrats ein?

Anregungen und Kritik, die direkt bei der Geschäftsstelle des Rundfunkrats eingehen, sowie die Antworten der jeweiligen Redaktionen, können von allen Mitgliedern eingesehen werden.

Zudem berichtet die Intendantin dem Rundfunkrat vierteljährlich zusammenfassend über beschiedene Programmbeschwerden sowie über weitere wesentliche Eingaben, Beschwerden und Anregungen zum Programm.

Eine Übersicht der Vierteljahresberichte finden Sie hier.

Weitere Informationen über die Aufgaben des Rundfunkrats sowie die Tätigkeitsschwerpunkte des Programmausschusses finden Sie hier:

Die Aufgaben des WDR-Rundfunkrats

01:59 Min. UT DGS Verfügbar bis 26.01.2033