Eine Frau in Business-Kleidung steht in einem Büro und führt ein Gespräch über ihr Smartphone.

Die Änderungen sollen vor allem Spitzenverdiener, Start-ups und kleinere Betriebe betreffen.

Arbeitnehmer-Rechte Regierung will Kündigungsschutz ändern

Stand:

Die Bundesregierung will den Kündigungsschutz verändern. Diese Änderungen sind geplant, die auch Arbeitnehmer in NRW betreffen.

Von Emma-Louise Rothschild

Das Kündigungsschutzgesetz ist ein wichtiger Grundsatz im deutschen Arbeitsrecht. So sollen Arbeitnehmer auch in Nordrhein-Westfalen besonders vor ungerechtfertigten Kündigungen geschützt werden. Die Bundesregierung will den Kündigungsschutz flexibler gestalten. Nach den neuesten Plänen soll das aber nur für Spitzenverdiener gelten. Weitergehende Überlegungen liegen offenbar erst mal auf Eis.

Darauf hat sich die Koalition geeinigt 

Unternehmen sollen sich in Zukunft leichter von Topverdienern trennen können. Das soll dabei helfen, Neueinstellungen und Umstrukturierungen zu erleichtern. Für wen die neuen Regeln genau gelten, wird sich erst im endgültigen Gesetzesentwurf zeigen. Klar ist aber: Die Änderungen sollen ab Januar 2027 in Kraft treten.

Ein weißer Briefumschlag mit der Aufschrift Kündigung

Die Regeln für den Kündigungsschutz können sich bald ändern.

Die aktuellen Pläne beziehen sich auf Einkommen oberhalb eines Bruttolohns von rund 177.450 Euro jährlich. Diese Summe kommt wie folgt zustande: 1,75 × Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung. Diese beschreibt die Gehaltsgrenze, bis zu der Beschäftigte in die Rentenversicherung einzahlen. Für 2026 liegt diese bei 101.400 Euro pro Jahr.

Die grundsätzliche Auseinandersetzung mit dem Thema wird von der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite unterschiedlich bewertet: "Wir haben uns lange nicht mit dem Kündigungsschutz auseinandersetzen müssen, weil wir ja insbesondere in den 2010er-Jahren einen anhaltenden Aufschwung hatten", sagt Oliver Stettes, Leiter des Themenclusters Arbeitswelt und Tarifpolitik am arbeitgebernahen Institut der Deutschen Wirtschaft (IW) in Köln.

Aktuelle Regeln nicht mehr zeitgemäß?

Heute befinden wir uns in einer anderen Situation, so Stettes. Deshalb müsse der Kündigungsschutz angepasst werden: "In einem Umfeld, in dem wir uns heute bewegen, wo wir grundlegende strukturelle Veränderungen in der Wirtschaft haben, ganze Geschäftsmodelle auf dem Prüfstand stehen oder neu gedacht werden müssen, ist der Flexibilisierungsbedarf wieder angestiegen.“

Und da sei es auch sicherlich sinnvoll, über den Kündigungsschutz nachzudenken, so wie er in Deutschland existiert, "weil er wenig effizienzorientiert ist“.

So funktioniert der Kündigungsschutz bis jetzt

Kündigungen sind in Deutschland nur dann zulässig, wenn sie unter einen von drei festgelegten Gründen fallen. Sie müssen entweder personenbedingte, verhaltensbedingte oder betriebsbedingte Ursachen haben. Was das konkret bedeutet:

Personenbedingt: Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können mit diesem Grund Kündigungen aussprechen, wenn dem Beschäftigten die persönliche Eignung oder Fähigkeit fehlt. Ein typischer Kündigungsgrund ist eine dauerhafte Krankheit.

Verhaltensbedingt: Bei Fehlverhalten eines Beschäftigten müssen wiederholte Pflichtverletzungen und Abmahnungen vorliegen. Typisch sind hier zum Beispiel massives Fehlverhalten gegenüber Kolleginnen und Kollegen oder Kunden.

Betriebsbedingt: Nicht nur das Verhalten einer Arbeitnehmerin oder eines Arbeitnehmers kann zu einer Kündigung führen. Auch ein massiver Auftragsrückgang oder eine strukturelle Neuaufstellung des Unternehmens kann ein Grund sein. Hier gilt aber ein besonderer Schutz für Arbeitnehmer. Der Betrieb muss bei den Kündigungen eine sogenannte Sozialauswahl treffen. Dazu zählen Faktoren wie zum Beispiel die Betriebszugehörigkeit und das Lebensalter.

Debatte um Kündigungsschutz

WDR 01.07.2026 01:18 Min. Verfügbar bis 30.06.2028

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verunsicherte Arbeitnehmer

Die Debatte bezieht sich aktuell zunächst nur auf Spitzenverdiener. Weitere Lockerungen werden aber diskutiert. Wie diese konkret aussehen könnten, wird sich erst noch zeigen. Arbeitnehmer müssten jetzt aber keine Angst vor einer Kündigungswelle haben, sagt Oliver Stettes:

Eine Person arbeitet an einem Laptop und macht sich Notizen

Ein Mann bei der Arbeit im Homeoffice.

"Es geht darum, den Kündigungsschutz gegebenenfalls ganz neu zu organisieren, sodass er auf der einen Seite den Interessen der Beschäftigten gerecht wird und gleichermaßen den Flexibilitätsanforderungen von Unternehmen. Und das kann man natürlich dadurch erreichen, dass man den Kündigungsschutz reformiert."

"Es geht nicht darum, den Beschäftigten den Schutz vor einer willkürlichen Kündigung wegzunehmen, der soll natürlich erhalten bleiben. " Oliver Stettes
Institut der Deutschen Wirtschaft (IW)

Während aus dem Arbeitgeberlager Lockerungspläne befürwortet werden, kritisieren Gewerkschaftsvertreter sie. Denn die Debatten würden Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zunehmend verunsichern. Das trägt nicht zu der erhofften Entspannung der Wirtschaft bei, sagt Isabell Eder, Abteilungsleiterin Recht und Vielfalt beim Deutschen Gewerkschaftsbund, DGB.

"Die Beschäftigten sind jetzt schon verunsichert." Isabell Eder
Deutscher Gewerkschaftsbund

Im Gegenteil: "Und wenn die Politik nun auch noch an den Kündigungsschutz rangeht, also an den Bestandsschutz für das Arbeitsverhältnis, dann verschärft dies die Lage zusätzlich. Dann halten die Menschen im Zweifel alles Geld zusammen und 'Adieu Wirtschaftswachstum', weil dann keiner mehr Geld ausgeben wird."

Reformen für Innovationen

Weitergehende Pläne sollen Unternehmer motivieren, neue Geschäftsmodelle auszuprobieren. Lockerungen des Kündigungsschutzes könnten zum Beispiel Start-ups mehr Flexibilität in ihrer Personalgestaltung geben und so das Gründen risikoärmer machen. Deutschland gilt momentan nicht gerade als gründerfreundlich.

Office Club in Berlin-Prenzlauer Berg

Ein modernes Coworking-Büro.

Isabel Eder sieht darin eher einen abschreckenden Faktor für Fachkräfte: "Wenn die Politik die Attraktivität unserer Arbeitsbedingungen absenkt, riskiert sie, dass sich Fachkräfte auf anderen Arbeitsmärkten umschauen und abwandern. Diese entscheidenden Kräfte fehlen dann hier, um Transformation und Zukunftsprozesse zu gestalten."

Unsere Quellen:

  • WDR Gespräch mit Oliver Stettes Institut der Deutschen Wirtschaft
  • WDR Gespräch mit Isabell Eder Deutsche Gewerkschaftsbund, DGB.
  • Kündigungsschutzgesetzt (KSchG)
  • Reuters

Sendung: WDR 5, Das Wirtschaftsmagazin, 01.07.2026, 13:34 Uhr

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