Sommerferien in NRW! Für viele Schülerinnen und Schüler heißt es dann: Abschalten vom stressigen Schulalltag. Aber einige nutzen die sechs Wochen Schulpause auch, um Geld zu verdienen.
Aber was ist dabei erlaubt, was nicht? Worauf sollten Jugendliche, Eltern und Arbeitgeber achten - und vor allem: Wo findet man noch Ferienjobs?
Wie lange dürfen Kinder und Jugendliche arbeiten?
Kinder ab 13 Jahren dürfen mit Zustimmung ihrer Eltern bis zu zwei Stunden am Tag arbeiten - zwischen 8 und 18 Uhr. Im landwirtschaftlichen Bereich sind drei Stunden am Tag erlaubt, vorausgesetzt, es handelt sich um leichte körperliche Tätigkeiten, wie zum Beispiel Gartenarbeit.
Bei leichter Gartenarbeit dürfen Ferienjobber bis zu drei Stunden am Tag arbeiten.
Für Jugendliche zwischen 15 und 17 Jahren gibt es diese Einschränkung nicht. Hier gilt: Maximal acht Stunden am Tag, beziehungsweise 40 in der Woche. Die Arbeitszeit muss zwischen 6 und 20 Uhr liegen - Schülerinnen und Schüler, die 16 Jahre oder älter sind und in der Gastro arbeiten, dürfen auch bis 22 Uhr jobben.
Schülerinnen und Schüler unter 18 dürfen in den Ferien aber maximal vier Wochen im Jahr arbeiten, volljährige Schüler bis zu 50 Tage. Denn Ferien sollen in erster Linie der Erholung dienen, so das NRW-Schulministerium.
Welche Arbeiten dürfen Schüler machen?
Nicht erlaubt ist laut NRW-Schulministerium schwere körperliche oder gefährliche Arbeit. Dazu zählt zum Beispiel das Hantieren mit Chemikalien oder das Tragen schwerer Gegenstände. Was zu gefährlich ist, regelt das Jugendarbeitsschutzgesetz.
Ansonsten ist es laut Bildungsministerium wichtig, sich zu überlegen, welche Arbeit einem Spaß machen könnte und was für Fähigkeiten man mitbringt.
Wie viel dürfen Ferienjobber verdienen?
Jugendliche ab 18 Jahren dürfen für ihre Arbeit nicht weniger als den Mindestlohn bekommen. Das sind seit diesem Jahr 13,90 Euro pro Stunde.
Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren gilt diese Regelung nicht, daher empfiehlt der Deutsche Gewerkschaftsbund, beim Unterzeichnen des Arbeitsvertrags genau zu schauen, ob das Einkommen fair ist.
In der Regel muss das Einkommen aus einem Ferienjob übrigens nicht versteuert werden, es sei denn, das Gesamteinkommen im Jahr übersteigt den Steuerfreibetrag von derzeit 12.348 Euro.
Wo finden Schüler und Studenten jetzt noch Ferienjobs?
In erster Linie können Schülerinnen, Schülern und Studierenden da verschiedene Jobbörsen im Internet helfen. Hier einige Beispiele:
Dort kann meist direkt ausgewählt werden, in welchem Bereich man gern arbeiten möchte oder in welcher Stadt. Aber Vorsicht: Bestimmte Jobbörsen vermitteln nur an Schülerinnen und Schüler, die mindestens 18 Jahre alt sind.
Auch viele Universitäten und Studierendenwerke in NRW bieten eine Jobbörse an, wo Studierende Minijobs und Ferienjobs finden können. So zum Beispiel an den Unis in Siegen, Bochum oder Köln.
Ferienarbeit in der Gastronomie ist beliebt.
Die DEHOGA vermutet zudem, dass es regionale Branchenunterschiede in NRW geben könnte. So dürfte die Nachfrage nach Ferienjobs im Gastro- und Hotelbereich in touristischen Regionen wie dem Sauerland größer sein, als zum Beispiel im Ruhrgebiet.
Bildungsministerium, IHK und DEHOGA: Betriebe direkt ansprechen
NRW-Schulministerium und DEHOGA raten auch deshalb: Die Betriebe direkt ansprechen und nachfragen! Oftmals verhelfen auch Mundpropaganda und persönliche Kontakte zu einem Ferienjob. Auch ein Brief an den Arbeitgeber oder ein Anruf können helfen.
Die Industrie- und Handelskammer in Siegen bekräftigt diesen Ratschlag:
"Viele Betriebe bieten auch kurzfristig noch Einsatzmöglichkeiten an." IHK Siegen
Gleichzeitig betont sie, dass Ferienjobs auch für Unternehmen ein Gewinn sind: Nicht selten entstehen daraus langfristige Kontakte, die später in eine Ausbildung oder ein duales Studium münden.
Was es sonst noch zu beachten gilt
Wenn ein passender Ferienjob gefunden wurde, ist es wichtig, einen richtigen Arbeitsvertrag abzuschließen. Aus dem sollte auf jeden Fall hervorgehen, von wann bis wann das Arbeitsverhältnis gilt, welche Tätigkeiten gemacht werden und wie die Bezahlung ist.
Wenn das geklärt ist, kann es heißen: Viel Spaß beim Jobben!
Unsere Quellen:
- Bildungsportal NRW/Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW
- Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion NRW
- DEHOGA Nordrhein-Westfalen e.V.
- Industrie- und Handelskammer Siegen
- Ratgeber Deutscher Gewerschaftsbund
- Ratgeber Sparkasse
- Website der Minijob-Zentrale
Sendung: WDR.de, Wo finden Schüler und Studenten jetzt noch Ferienjobs?, 15.07.2026, 5 Uhr