Auffällig viele Böller und Raketen sind in NRW in der Halloween-Nacht gezündet worden. So wurden in Bonn wurden zwei Busse damit beschädigt, in Duisburg verletzte sich ein 14-Jähriger schwer an der Hand. Aber welche Regelungen gelten in NRW und darf man privates Feuerwerk eigentlich zu Hause lagern? Und welche Strafen können drohen? Fragen und Antworten.
Darf ich privates Feuerwerk auch außerhalb der erlaubten Tage zwischen dem 28. und 31. Dezember abbrennen?
Ja, allerdings nur, wenn die örtliche Ordnungsbehörde das vorher genehmigt hat. Diese Erlaubnis muss man sich bis spätestens zwei Wochen vorher einholen.
Welche Strafen gelten in NRW, wenn man Feuerwerkskörper auch außerhalb der erlaubten Tage zwischen dem 28. und 31. Dezember abbrennt?
Im Vergleich zu den meisten Bundesländern, sind Strafen bei Verstößen in NRW relativ mild. Wer Böller oder Raketen zündet ohne vorher die Genehmigung der örtlichen Ordnungsbehörde eingeholt zu haben, dem droht ein Bußgeld zwischen 250 € und 2.600 €.
Wer Feuerwerk an bewohnten oder von Personen besuchten Orten (z.B. Fußgängerzonen oder an Bus- und Bahnhaltestellen) abbrennt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 250 €. Und wer nicht zugelassenes Feuerwerk zündet, dem drohen bis zu 50.000 € Bußgeld oder eine Haftstrafe von bis zu drei Jahren.
In den meisten anderen Bundesländern gelten insgesamt deutlich höhere Strafen. Wer zum Beispiel in Hessen Feuerwerk ohne Genehmigung abbrennt, könnte ein Bußgeld von bis zu 10.000 € bezahlen müssen. Und wer durch Böller oder Raketen andere Menschen oder fremdes Eigentum gefährdet, könnte bis zu fünf Jahre ins Gefängnis müssen.
Darf man Feuerwerkskörper wie Raketen und Böller das ganze Jahr über zu Hause aufbewahren?
Im Prinzip ja, wenn Folgendes beachtet wird:
- In bewohnten Räumen (z.B. Schlaf- oder Wohnzimmer) darf bis zu einem Kilogramm sogenannte Nettoexplosivstoffmasse (NEM) gelagert werden. NEM ist das reine, explosionsfähige Gemisch in Feuerwerkskörpern. Also das, was übrig bleibt, wenn man alles an Verpackungsmaterial abzieht.
- In unbewohnten Räumen (z.B. Keller) dürfen bis zu 10 Kilogramm NEM gelagert werden.
Was gelten sonst noch für Regeln und Empfehlungen für privates Feuerwerk in NRW?
Räumliche Einschränkungen: In unmittelbarer Nähe von zum Beispiel Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern generell verboten. Darüber hinaus kann die zuständige Behörde weitere Verbote erlassen.
Zeitliche Einschränkungen: Hat die örtliche Ordnungsbehörde das private Feuerwerk genehmigt, darf es höchstens 30 Minuten dauern und muss um 22.00 Uhr - in den Monaten Mai, Juni und Juli um 22.30 Uhr - beendet sein. In dem Zeitraum, für den die mitteleuropäische Sommerzeit eingeführt ist, darf das Ende des Feuerwerks um eine halbe Stunde hinausgeschoben werden.
Lagerung von altem Feuerwerk: Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) rät dringend davon ab, älteres Feuerwerk nicht zu zünden, um Unfälle zu vermeiden. Feuerwerk, das länger aufbewahrt wurde, kann unter Umständen durch die Aufnahme von Feuchtigkeit seine Funktion verlieren oder langsamer reagieren. In diesem Fall ist unbedingt von erneuten Anzündversuchen abzusehen, da es sonst überraschend doch noch reagieren kann.
Verkaufsverbot: Feuerwerk für den Privatgebrauch darf in NRW ausschließlich von zertifizierten Händlern zwischen dem 28. und dem 31. Dezember an Personen über 18 Jahren verkauft werden.
Unsere Quellen:
- Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM)
- Innenministerium NRW
- Bußgeldkatalog.org