- Sendehinweis: Hier und heute | 18. September 2025, 16.15 - 18.00 Uhr | WDR
„Grundsätzlich muss das Krankenhaus für einen reibungslosen Übergang nach der Entlassung sorgen“, sagt Felizitas Bellendorf. Denn gesetzlich Versicherte haben Anspruch auf das sogenannte Entlassmanagement. Und dieses muss die „lückenlose weitere Versorgung“ zu Hause, im Pflegeheim oder in der Reha sicher stellen.
Kommt ein Angehöriger etwa nach einem Unfall oder Schlaganfall ins Krankenhaus, sollte man sich daher umgehend an das jeweilige Entlassmanagement wenden, rät Bellendorf. Ansprechpartner dafür sind der Sozialdienst des Krankenhauses, das Pflegepersonal oder die Ärztinnen und Ärzte. So stellt man zum einen sicher, dass Betroffene nicht zu früh entlassen werden. Zum anderen bekommt man Unterstützung und Informationen dazu, wie es nach dem Krankenhaus-Aufenthalt weitergehen kann. Privat Versicherte haben zwar keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Entlassmanagement, sagt Bellendorf. „Doch auch für sie müssen alle notwendigen Informationen weitergeleitet werden.“ Bei Schwierigkeiten mit dem Entlassmanagements können sich Betroffene in Nordrhein-Westfalen an Patientenfürsprecher oder das Beschwerde-Management des Krankenhauses wenden.
Versorgung nach dem Krankenhaus: Welche Möglichkeiten gibt es?
Im Anschluss sollten sich Angehörige Zeit verschaffen, um alles Weitere zu organisieren, rät Felizitas Bellendorf. Denn ist abzusehen, dass der oder die Betroffene nach dem Krankenhausaufenthalt weiterhin pflegebedürftig sein wird, können sich Angehörige kurzfristig von der Arbeit freistellen lassen, so Bellendorf. „Das geht für maximal zehn Tage.“
Die Kurzzeitpflege gilt als Lösung für die Übergangszeit.
Ist nach einem Krankenhausaufenthalt die Pflege zu Hause nicht möglich, gibt es die sogenannte Kurzzeitpflege. Dabei werden Betroffene vorübergehend in einer stationären Pflegeeinrichtung untergebracht. Beantragt wird die Kurzzeitpflege durch den Sozialdienst des Krankenhauses, der auch bei der Suche nach einem entsprechenden Pflegeplatz hilft.
Gibt es keine freien Plätze in der Kurzzeitpflege oder der Rehaklinik „oder kann die weitere Versorgung nicht oder nur mit erheblichen Aufwand sichergestellt werden“, gibt es die Möglichkeit der sogenannten Übergangspflege. In diesem Fall übernimmt das Krankenhaus die weitere Versorgung für bis zu zehn Tage. Auch in diesem Fall ist der Sozialdienst des Krankenhauses der Ansprechpartner.
Plötzlich Pflegefall – was können Angehörige tun?
Hier und heute. 18.09.2025. 07:47 Min.. Verfügbar bis 18.09.2027. WDR.
Wie geht es danach weiter?
Ist die Versorgung für die ersten Tage oder Wochen nach dem Krankenhausaufenthalt gesichert, müssen sich Angehörige fragen: Wie soll es danach weitergehen? Wird der Betroffene auch danach weiterhin pflegebedürftig sein, benötigt er oder sie einen Pflegegrad. Dabei legt der Medizinische Dienst der Krankenkassen fest, wie hoch der Pflegebedarf ist und auf welche Leistungen die Betroffenen Anspruch haben. Wer den Pflegegrad nicht bereits im Krankenhaus bekommen hat, muss ihn bei der zuständigen Pflegekasse beantragen. Das geht telefonisch oder in einem formlosen Schreiben. Ab Eingang des Antrags muss die Pflegekasse innerhalb von 25 Tagen entscheiden.
Pflegeberatung
Pflegeversicherte haben einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegeberatung.
Jeder Pflege-Versicherte hat darüber hinaus Anspruch auf kostenfreie Pflegeberatung, die bei der Beantragung des Pflegegrads sowie allen Fragen rund um das Thema Pflege und die weitere Versorgung hilft. Lokale Pflegeberater findet man unter www.pflegewegweiser-nrw.de/ sowie der Telefonnummer 0800 40 40 044. Privatversicherte Personen können sich an die compass Pflegeberatung wenden.