Ärger im Urlaub – Was kann ich tun?

Ärger im Urlaub – Was kann ich tun?

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Verspätete Flüge und Reisemängel: Rechtsanwalt Kay Rodegra erklärt, was Sie tun können, wenn im Urlaub nicht alles nach Plan läuft.

Was gilt bei kurzfristigen Reiseänderungen?

Was gerade in diesen Wochen häufig passiert: „Es werden kurzfristig vor Reiseantritt Änderungen mitgeteilt“, sagt Rechtsanwalt Kay Rodegra. Zum Beispiel: „Flugzeiten werden verlegt oder Hotels sind überbucht.“ Sind Sie damit nicht einverstanden, müssen Sie sofort reagieren und das dem Reiseveranstalter oder der Airline schriftlich mitteilen: "Reagiert man nicht, könnte der Vertragspartner von einem Einverständnis ausgehen."

Dass die Preise im Nachhinein erhöht werden, etwa wegen des teuren Kerosins, passiere hingegen aktuell in aller Regel nicht, bestätigt Rodegra. Das sei zwar bei Pauschalreisen grundsätzlich zulässig. Die Veranstalter aber fürchteten den Unmut der Kunden und würden daher bislang darauf verzichten. Auch Flugausfälle wegen Kerosinmangels seien derzeit nicht zu beobachten.

Was gilt bei abgesagten oder verschobenen Flügen?

Anzeigetafel auf dem Flughafen

Reisende können Anspruch auf Ausgleichzahlungen haben.

Trotzdem: Dass Flüge in den Urlaub ausfallen und auf den nächsten Tag verschoben werden oder erheblich verspätet durchgeführt werden, passiert immer wieder. „Ist eine Übernachtung erforderlich, muss kostenfrei ein Hotel inklusive Transfer gestellt werden“, sagt Rodegra. Außerdem haben Reisende bei längeren Wartezeiten Anspruch auf Verpflegung und unter Umständen auf eine Ausgleichszahlung – je nach Flugstrecke zwischen 250 Euro und 600 Euro. Das regeln die EU-Fluggastrechte.

Für eine Ausgleichszahlung müssen allerdings ganz bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Unter anderem muss der Flug weniger als 14 Tage vor dem Start abgesagt werden, oder das Flugzeug überbucht sein oder mehr als drei Stunden Verspätung haben. Sobald allerdings „unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände“ Ursache sind, muss die Airline nicht zahlen – etwa bei einem Streik von Dritten (z. B. Fluglotsen) oder extremen Wetterereignissen.

Pauschalreisende, die den Flug mit beim Veranstalter gebucht haben, können bei verspäteten oder ausgefallenen Flügen zusätzlich ihren Reiseveranstalter kontaktieren, der sich dann um alles Weitere kümmern muss. Individualurlauber müssen sich selber an die Airline wenden, die einen Ersatzflug anbieten muss. Wer eine Ausgleichszahlung einfordern möchte, für den ist die Airline der Ansprechpartner.

Ärger im Urlaub: Was kann ich tun?

Hier und heute 15.07.2026 09:09 Min. Verfügbar bis 15.07.2028 WDR

Was tun bei Reisemängeln?

Auch am Urlaubsort droht mitunter Ärger. Zum Beispiel, wenn Sie plötzlich in einem ganz anderen Hotel untergebracht werden, eine Baustelle neben der Unterkunft Lärm verursacht oder das Essen erheblich von dem abweicht, was ursprünglich versprochen wurde. Das müssen Urlauber nicht akzeptieren, sagt Rodegra. Denn: „Dann liegt ein Reisemangel vor.“

An wen sich Betroffene wenden können, hängt auch hier von der Art der Reise ab. Wer eine Pauschalreise gebucht hat, muss sich bei Mängeln direkt und sofort an den Reiseveranstalter wenden. Dieser muss dann den Mangel beseitigen. „Außerdem kann der Reisepreis für den Zeitraum der Mangelhaftigkeit gemindert werden", sagt Rodegra. Richtwerte finden Sie in Reisepreisminderungstabellen.

Rechte Individual-Reisende

Online-Portale dienen oft lediglich als „Vermittler“.

Individualreisende haben es auch hier etwas schwerer, zu ihrem Recht zu kommen: „Sie müssen sich immer mit dem jeweiligen Vertragspartner, zum Beispiel dem Hotel, Mietwagenunternehmen oder Ferienhausvermieter auseinandersetzen.“ Das gilt auch, wenn sie die Reise über ein Online-Portal wie Opodo, Swoodoo oder Check24 gebucht haben. Denn diese sind in aller Regel lediglich der „Vermittler“.

Wichtig ist in allen Fällen, dass Betroffene den Mangel sofort reklamieren und dokumentieren, um ihn im Nachhinein auch beweisen zu können. Daher sollten Sie umgehend Fotos und Filme machen – etwa vom leeren Pool, vom verschimmelten Essen oder der Baustelle neben der Unterkunft. Und wenn möglich, sollten Sie die Kontaktdaten von potenziellen Zeugen aufschreiben.

Um zu seinem Recht zu kommen, können Sie sich unter anderem bei der Verbraucherzentrale beraten lassen oder deren Online-Service nutzen. Dort finden Sie entsprechende Musterbriefe zu Flug- und Pauschalreisen oder können sich mit einem interaktiven Online-Tool ein individuelles Forderungsschreiben erstellen lassen.