Mietkaution

Schönheitsreparaturen - Was müssen Mieter wirklich machen?

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Welche Rechte und Pflichten Mieter bezüglich Schönheitsreparaturen haben, klären wir mit der Fachanwältin für Mietrecht Sonja Herzberg.

Wann Mieter renovieren müssen

Zur Klausel der sogenannten Schönheitsreparaturen gibt es häufig Streit, sagt Sonja Herzberg. Diese betrifft einfache Renovierungsarbeiten, die der Mieter gegebenenfalls vor Auszug erledigen muss – wie etwa das Streichen und Tapezieren der Wände, Lackieren der Heizkörper und Türen sowie Verschließen kleiner Löcher.

Gerade in alten Mietverträgen stehen dazu oft unzulässige Klauseln, wie etwa die Verpflichtung, dass der Mieter die jeweiligen Zimmer in festen Zeitabständen streichen muss. Dies wurde von Gerichten inzwischen als unwirksam erklärt. Mieter müssen in diesen Fällen in der Regel gar nichts tun.

Grundsätzlich gelte als Faustregel: „Wenn die Wohnung unrenoviert übergeben wurde, muss der Mieter bei Auszug auch nicht streichen“, sagt Rechtsanwältin Sonja Herzberg. „Es sei denn, er hat dafür irgendeinen finanziellen Ausgleich bekommen – durfte etwa stattdessen eine gewisse Zeit mietfrei wohnen.“

Schönheitsreparaturen - Was müssen Mieter wirklich machen?

Hier und heute 01.07.2026 07:28 Min. Verfügbar bis 01.07.2028 WDR

Das gilt bei Schäden und Kaution

Auch darüber, wer für entstandene Schäden aufkommen müsse, gehen die Meinungen von Mietern und Vermietern häufig auseinander. „Grundsätzlich ist der Vermieter in der Pflicht, Mängel zu reparieren“, sagt Herzberg. Das gilt allerdings nur für Gegenstände des „täglichen Zugriffs – wie Fenstergriffe, die Toilettenspülung, den Boden oder das Waschbecken.“

Außerdem könne der Vermieter einen Teil der Kosten auf den Mieter abwälzen, sagt Sonja Herzberg. Das geht mit der sogenannten Kleinstreparatur-Klausel. Demnach müssen Mieter Reparaturen von bis zu 150 Euro je Auftrag selbst übernehmen, sagt Herzberg. „Übersteigt die Rechnung diesen Betrag, ist der Mieter raus.“

Kratzer Parkett

Bei Schäden am Parkettboden greift häufig die eigene Haftpflichtversicherung.

Außerdem ist der Betrag pro Jahr gedeckelt. Verursacht der Mieter Schäden an anderen Dingen, wie etwa dem Parkettboden, kann die Haftpflichtversicherung greifen, die jeder dringend haben sollte, sagt Herzberg.

Und schließlich gibt es immer wieder Missverständnisse beim Thema „Kaution“, weiß unsere Expertin. Vermieter müssten diese nicht unmittelbar nach Beendigung des Mietverhältnisses erstatten, sondern dürften sie mehrere Monate zurückbehalten, für den Fall, dass sich erst im Nachhinein herausstellt, dass sie Schadenersatz-Ansprüche gegenüber dem Mieter haben oder Nebenkosten noch abzurechnen sind. Was viele ebenfalls nicht wissen: Nach Ablauf von sechs Monaten nach Übergabe sind Ersatzansprüche des Vermieters regelmäßig verjährt und der Vermieter kann diese nicht mehr geltend machen.