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Strom- und Gastarif automatisch wechseln – lohnt sich das?

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Knapp sieben Millionen Menschen in Deutschland haben 2025 ihren Stromvertrag gewechselt, fast zwei Millionen ihren Gastarif. Mittlerweile bieten Dienstleister sogar einen automatischen Wechsel an. Wie das funktioniert und ob es sich lohnt, erklärt Christina Wallraff von der Verbraucherzentrale NRW.

Ein Service zum automatischen Wechsel eines Strom- oder Gastarifs könne für Verbraucher in der Tat Vorteile haben, sagt Wallraff. Zunächst einmal ist es natürlich bequem. Denn die Kunden müssen sich tatsächlich in der Regel wenig selbst kümmern. Zum anderen können sie wirklich sparen, „da sich häufig ein günstigerer Tarif finden lässt“.

Dass man hingegen mit einem Wechselservice immer den günstigsten verfügbaren Tarif erhält, sei unwahrscheinlich, heißt es von der Verbraucherzentrale. Wer also regelmäßig selbst nach den besten Angeboten sucht, werde ohne Dienstleister günstiger fahren. Wer allerdings ansonsten gar nicht wechseln würde, für den könne ein solcher Service durchaus Sinn machen.

Strom- und Gastarif automatisch wechseln – lohnt sich das?

Hier und heute 09.09.2026 7 Min. 11 Sek. Verfügbar bis 09.09.2028 WDR

Was Kunden bei einem Wechselservice beachten sollten

Achten sollte man allerdings immer darauf, wie sich der Dienstleister finanziert. So behalten einige einen Teil der Ersparnis für sich, häufig sind das 30 Prozent. Andere hingegen finanzieren sich ausschließlich aus Provisionen vom neuen Anbieter. Dann profitieren Kunden meist von einer größeren Ersparnis.

Wichtig zu wissen ist in diesem Fall aber, ob die Provision auch auf Boni gilt, sagt Wallraf. „Manche Dienste empfehlen gezielt Tarife mit hohem Bonus, weil das ihre Einnahmen maximiert, nicht die ihrer Kunden.“ Zudem sollte man nur Wechseldienstleister beauftragen, „die Leistungsumfang und Abläufe, Tarifkriterien, Vertragslaufzeit, Finanzierungsstruktur und die Kosten für ihre Kunden transparent darlegen“.

Wer sich für einen Wechseldienstleister entschieden hat, muss diesem eine Vollmacht erteilen – damit dieser im Namen des Kunden Energielieferverträge abschließen kann. Diese Vollmacht lässt sich allerdings unabhängig von der Vertragslaufzeit jederzeit widerrufen. Trotzdem sollte man immer auf eine möglichst kurze Vertragslaufzeit achten, „damit Sie zeitnah aussteigen können, sollten Sie unzufrieden sein“.

Wie Verbraucher den Strom- und Gasanbieter selbst wechseln

Jeder kann aber auch relativ leicht selbst den Strom- und Gasanbieter wechseln. Zunächst müssen Verbraucher keine Sorgen haben, dass sie plötzlich ohne Gas und Strom dastehen. Im Zweifel springt immer der Grundversorger ein. Es muss auch niemand in die Wohnung kommen, und der Wechsel ist kostenlos.

Ein grüner Stromstecker liegt auf einer Stromrechnung

Bei Preiserhöhungen besteht ein Sonderkündigungsrecht.

Wer seinen Anbieter wechseln möchte, sollte zunächst seine letzte Strom- oder Gasrechnung raussuchen. Neben Kosten und Verbrauch steht darauf auch der nächstmögliche Kündigungstermin. Wer noch nie den Tarif gewechselt und in der sogenannten Grundversorgung ist, kann seinen Vertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von 14 Tagen beenden. Bei Preiserhöhungen hat man zudem ein Sonderkündigungsrecht.

Für die Suche nach einem günstigen Angebot empfiehlt die Verbraucherzentrale Tarifportale im Internet. Dabei sollte man allerdings vorab die voreingestellten Filter anpassen – etwa die Ergebnisse „nach dem Preis“ sortieren, den „Bonus nicht einrechnen“ und die „direkte Wechselmöglichkeit über das Portal“ ausschalten. Um die Kündigung des alten Vertrags kümmert sich anschließend in aller Regel der neue Anbieter.