Atteste: Ärzte-Vertreter fordert Lockerungen bei Krankschreibungen | Aktuelle Stunde

02:55 Min. Verfügbar bis 12.10.2027

Atteste: Ärzte-Vertreter fordert Lockerungen bei Krankschreibungen

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Ein Ärzte-Vertreter fordert, die Regeln zu Krankschreibungen und Kindkrank-Attesten zu lockern. Was bisher gilt.

Von Johanna Esch

Welche Regeln für Krankschreibungen sind sinnvoll? Ein Ärzte-Vertreter hat jetzt eine Diskussion darüber angestoßen. Der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Gassen fordert, dass Arbeitgeber Atteste nicht schon ab dem ersten Krankheitstag verlangen können. Die derzeitige Regelung führe oft zu unnötigen Arztbesuchen.

Teils Attest ab dem ersten Tag nötig

Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

Ärzte-Vertreter Gassen fordert Lockerungen bei Krankschreibungen

Aktuell muss man laut Gesetz eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung haben, wenn man länger als drei Kalendertage krank ist. Aber Arbeitgeber dürfen AUs auch früher verlangen, etwa ab dem ersten Tag. Diese Ausnahme würde Gassen gerne kippen. Im Interview mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland brachte er die Idee auf, die Frist für ein Attest auf vier oder fünf Tage zu verlängern. Ähnliches hatte Gassen schon früher gefordert.

Krankschreibungen oft nur ein bis drei Tage

Durch die vorgeschlagenen neuen Regeln möchte Kassenärzte-Chef Gassen Arzt-Praxen entlasten und Geld sparen. Seine Rechnung geht so: Jeder Arztbesuch kostet die gesetzlichen Krankenversicherungen Geld. Geld, was man sparen kann, wenn Menschen nicht sofort zum Arzt gehen, nur weil sie eine Krankschreibung bei der Arbeit vorlegen müssen.

Diskussion über Krankschreibungen

WDR Studios NRW 12.10.2025 00:56 Min. Verfügbar bis 12.10.2027 WDR Online


Dem Chef der Kassenärzte zufolge werden pro Jahr etwa 116 Millionen Krankschreibungen ausgestellt. Etwa 35 Prozent davon hätten eine Gesamtdauer von maximal drei Tagen.

Krankenkassen entlasten

Gassen meint, dass das Gesundheitswesen durch seinen Vorschlag um rund 100 Millionen Euro entlastet werden könnte. Die Bundesregierung denkt gerade generell darüber nach, wie die Kosten in der gesetzlichen Krankenversicherung aufgefangen werden können. Eine Frage dabei ist auch, wie man höhere Beiträge für Versicherte verhindern kann.

Karenztag-Idee

Der Chef des Allianz-Versicherungskonzerns Oliver Bäte hatte Anfang des Jahres einen Karenztag vorgeschlagen. Demnach sollen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Kosten für ihren ersten Krankheitstag selbst tragen. Mit einem solchen Karenztag könnten laut Bäte pro Jahr 40 Milliarden Euro eingespart werden.

Arbeitgeber wohl eher gegen Lockerungen

Viele Arbeitgeber dürften Lockerungen bei Krankschreibungen skeptisch gegenüberstehen. Deutschland hat im Vergleich zu anderen EU-Ländern eine relativ hohe Krankschreibungsquote.

Politisch geht die Entwicklung auch eher in eine andere Richtung als Gassens Vorschläge: Union und SPD haben im Koalitionsvertrag etwa vereinbart, Online-Krankschreibungen über Plattformen abzuschaffen.

Gassen dagegen erklärte, es gehe ihm um eine vom mündigen Arbeitnehmer selbst verantwortete Karenzzeit.

Auch Forderung für Lockerung bei Kindkrank-Attesten

Auch bei den sogenannten Kindkrank-Attesten will Gassen Lockerungen. Wer wegen seines kranken Kindes nicht zur Arbeit kann, muss heute schon ab dem ersten Tag eine Bescheinigung holen. Da könnten neue Regeln für weniger volle Wartezimmer in Kinderarztpraxen sorgen.

AU fürs kranke Kind

Eltern die gesetzlich versichert sind haben pro Elternteil und pro Kind Anspruch auf 15 Kinderkrankentage. Außerdem können Elternteile sich Kinderkrankentage gegenseitig "schenken“, je nachdem, wer das kranke Kind betreut. Das Kinderkrankengeld beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts.

Das sind die aktuellen Regeln für Krankschreibungen

  • Arbeitnehmer müssen ihren Arbeitgeber unverzüglich über die voraussichtliche Dauer der Krankheit informieren.
  • Aktuell muss man ab dem vierten Krankheitstag eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Arbeitgeber vorlegen.
  • Arbeitgeber dürfen aber ab dem ersten Tag eine AU verlangen. Eine Begründung ist hierfür nicht notwendig.

Gibt es die telefonische Krankschreibung noch?

  • Ja, bei leichteren Erkrankungen kann man sich telefonisch bis zu fünf Kalendertagen krankschreiben lassen.
  • Voraussetzung ist, dass man in der Praxis, etwa beim Hausarzt schon bekannt ist.
  • Ärztinnen und Ärzte stellen am Telefon Fragen zu den Beschwerden.
  • Für eine Folgebescheinigung muss man in die Praxis kommen.
  • Wer seine Versichertenkarte in der Praxis im entsprechenden Quartal noch nicht eingelesen hat, muss dies nach der Erkrankung nachholen.
  • Auch bei kranken Kindern kann man eine telefonische Krankschreibung bekommen.

Sind Online-Krankschreibungen noch möglich?

  • Auch in einer Videosprechstunde ist es in vielen Fällen möglich, dass durch Befragungen eine Arbeitsunfähigkeit feststellt wird.
  • Hier geht eine Krankschreibung je nach Fall bis zu sieben Kalendertagen.
  • Die Bundesregierung plant, Online-Krankschreibungen über Plattformen für digitale Arztbesuche abzuschaffen.

Wie funktioniert eine Krankschreibung?

  • Eine Krankschreibung auf Papier, den "Gelben Zettel", gibt es in der Regel nicht mehr.
  • Die Praxis übermittelt eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung automatisch an die Krankenkasse. Auch der Arbeitgeber kann sie dort elektronisch abrufen.
  • Beschäftigte müssen weiterhin ihre Arbeitgeber über die Krankschreibung informieren.

Unsere Quellen:

  • Nachrichtenagentur dpa
  • Bundesregierung zu telefonischen Krankschreibungen
  • Gemeinsamer Bundesausschuss zu Arbeitsunfähigkeit
  • Tagesschau zu Studie zum Krankenstand

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