Schlachthöfe sollen videoüberwacht werden | Aktuelle Stunde

27 Sek. Verfügbar bis 07.03.2028

In großen Schlachthöfen soll Videoüberwachung Pflicht werden

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Die Arbeit in großen Schlachthöfen soll in Zukunft per Video überwacht werden. Das sieht ein aktueller Gesetzesentwurf vor. Auch in NRW beschäftigen sich immer wieder Gerichte mit Fällen von brutaler Tierquälerei in Schlachthäusern.

In größeren Schlachthöfen soll der Tierschutz besser kontrolliert werden. Dort will Bundeslandwirtschaftsminister Rainer eine Videoüberwachung zur Pflicht machen. Das Ministerium legte jetzt einen Gesetzentwurf dazu vor.

Videos vom Entladen bis zur Betäubung

Die Kameras sollen sichtbar installiert werden. Per Video überwacht werden könnte künftig das Entladen der Transporter, die Wartezonen der Tiere und die vorgeschriebene Betäubung. Zu sehen sein soll auch, wie gut Betäubungen wirken und wie Betriebe dies selbst kontrollieren. Die Videoaufzeichnungen sollen jeweils für die letzten 30 Schlachttage gespeichert und der zuständigen Behörde zum Abrufen bereitgestellt werden.

Künftig Videoüberwachung in 230 Schlachthöfen

WDR Studios NRW 07.03.2026 57 Sek. Verfügbar bis 07.03.2028 WDR Online


"Mit der verpflichtenden Videoüberwachung in Schlachthöfen schließen wir einen blinden Fleck im Tierschutz", kündigte Landwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) an.

Auch in NRW immer wieder Fälle von Tierquälerei

Auch in NRW wurden in der Vergangenheit immer wieder Fälle von Tierquälerei auf Schlachthöfen aufgedeckt. Meist von Tierschützern, die heimlich mitfilmten.

So wurden zum Beispiel Bilder aus einem Schlachthof in Köln-Hürth öffentlich. Die Kölner Staatsanwaltschaft warf den Mitarbeitern schließlich vor, den Tieren wegen fehlender Betäubung, Ruhigstellung oder Fixierung erhebliche Schmerzen und Leiden zugefügt zu haben. Andere Videoszenen dokumentieren, wie die Tiere geschlagen, getreten oder über den Boden geschleift werden.

Auch in Selm wurde dem Betreiber eines Schlachthofs schwere Tierquälerei vorgeworfen. In fast 200 Fällen sollen dort im Kreis Unna die Angestellten Schafe und Rinder ohne Betäubung getötet haben. Das sogenannte Schächten, das Töten durch Aufschneiden der Kehle ohne Betäubung, ist in Deutschland grundsätzlich verboten.

In Bochum ermittelte die Staatsanwaltschaft 2024, nachdem Tierschützer heimlich gemachte Videos veröffentlicht hatten. Sie zeigten einen Mitarbeiter, die ein Rind immer wieder mit Elektroschocks malträtierte. Auf einem anderen Video war zu sehen, dass Rinder in der Bolzenschussanlage offenbar nicht richtig betäubt wurden. Die Tierschützer hatten nach eigenen Angaben mehrere Monate lang verdeckt gedreht.

In einem Schlachthof in Lünen nahm die Soko Tierschutz 2021 mit versteckter Kamera auf, wie stark abgemagerte Tiere von Mitarbeitern des Unternehmens unter anderem mit Stangen geprügelt wurden, teilweise so schlimm, dass sie vor Erschöpfung umkippten.

"Regelmäßig rohe Gewalt gegen Tiere"

"Obwohl Schlachthöfe von Tierärzten überwacht sind, kommt es hier regelmäßig zu roher Gewalt gegen Tiere", heißt es seitens der Organisation "Aktion Tier". Die Tierschützer bemängeln, dass sich eine gesetzliche Pflicht zur Videoüberwachung bis jetzt nicht durchsetzen ließ.

Videopflicht nur für 230 Großbetriebe

Greifen soll die Pflicht aber nicht für alle für Betriebe, sondern nur für die, die jährlich mindestens 150.000 Vögel oder Kaninchen oder 1.000 große Tiere, wie Schweine oder Rinder schlachten. Somit gilt die Pflicht nur für bundesweit 230 Schlachthöfe. Eine Übersicht, wie wiele Schlachthöfe es in Deustchland insgesamt gibt, vermittelt eine interaktive Karte auf den Seiten des Bundeslandwirtschaftsministeriums.

Mit der Premium Food Group (ehemals Tönnies) in Rheda-Wiedenbrück und Westfleisch in Coesfeld haben zwei führende Unternehmen der deutschen Schlachtindustrie übrigens ihren Sitz in NRW. 

Auch das kritisieren Tierschützer. Für die Stiftung "Vier Pfoten" sei es zum Beispiel völlig unverständlich, dass die Regelung für zahlreiche Schlachteinrichtungen nicht gelten soll. "Auf den Schlachthöfen, die keine Videoüberwachung haben sollen, muss es nicht einmal einen Tierschutzbeauftragten vor Ort geben", heißt es in einer Stellungnahme der Tierschutzorganisation.

"Ob eine Videoüberwachung sinnvoll und angemessen ist, hängt letztlich auch davon ab, ob eine Kommunikation und Kontrolle mit oder durch die Behörden möglich ist. Denn nur wenn Daten gespeichert und gesichtet werden, können sie relevant werden", so Jan Peifer, Chef der Tierrechtsorganisation Aninova, in einem Beitrag für "Aktion Tier". Auch Aninova deckt bundesweit immer wieder Missstände in Schlachthöfen oder in der Massentierhaltung auf.

Spanien und Großbritannien haben schon Videopflicht

Zu dem aktuellen Gesetzesentwurf können nun Verbände und die Länder Stellung nehmen. Bis die Pflicht greift, soll eine Übergangsfrist von einem Jahr ab Inkrafttreten des Gesetzes gelten. Schon die Ampel-Regierung hatte eine Videoüberwachung in Schlachthöfen angekündigt, aber nicht mehr umgesetzt.

Auch in anderen Ländern wird die Videoüberwachung in Schlachthöfen diskutiert. Umgesetzt wurde sie bisher zum Beispiel in Großbritannien und Spanien.

Sendung: WDR 2, WDR Aktuell, 07.03.2026, 8:00 Uhr
Sendung: WDR Fernsehen, Aktuelle Stunde, 07.03.2026, 18:45 Uhr

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Kommentare zum Thema

3 Kommentare

  • 3 Thomas 08.03.2026, 10:25 Uhr

    Fällt das dann nicht schon unter die "Ansatzlose Videoüberwachung" inkl. Speicherung und Bereitstellen für Behörden? Mich würde interessieren, ob diese Videoüberwachung einer Überprüfung von Datenschutz-Beauftragten standhält.

  • 2 Sabine F. 08.03.2026, 10:06 Uhr

    Warum sollten kleinere Schlachterein ausgenommen werden ?🤷🏻‍♀️gleich alle und gut is immer dieses zweierlei braucht es nicht ... ansonsten ist es die aller aller beste Idee die unser Staat mal hat besser gehts nicht als Videoüberwachung 👌...alles was mit Tieren zu tun hat sollte strenger überwacht und kontrolliert werden 👍

  • 1 Antonietta 07.03.2026, 20:52 Uhr

    Vegan für Klima, Gesundheit und die Tiere!

    Antworten (1)
    • J 08.03.2026, 00:56 Uhr

      Nein

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