Vorfall am Hamburger Dom: Kettenkarussell bleibt stecken | WDR aktuell

Bildquelle: ddp/NIBOR

WDR 2 Min. 37 Sek. Verfügbar bis 26.08.2028

Panne beim Hamburger Dom Wer haftet bei Unfällen auf der Kirmes?

Stand:

Auf einem Volksfest in Hamburg, dem Sommerdom, ist ein Kettenkarussell plötzlich stehen geblieben, weil eine Bremse blockiert hat. Die Fahrgäste mussten in 25 Metern Höhe stundenlang darauf warten, dass es weitergeht. Wie werden Fahrgeschäfte eigentlich geprüft und wer haftet bei Unfällen?

25 Meter hoch. Es ist dunkel und vor allem: kalt. So mussten 23 Fahrgäste in ihren Sitzen des Kettenkarussells verharren. Drei Stunden lang. Dann erst hatten sie wieder festen Boden unter den Füßen.

Was war passiert? Eine Notfallbremse hatte gegriffen, obwohl kein Notfall oder Defekt vorlag. Deshalb konnte die Konstruktion nicht wieder runterfahren. Höhenretter der Feuerwehr kümmerten sich um Fahrgäste, redeten ihnen gut zu:

"Teilweise genervt, teilweise kalt. Ich möchte hier raus, ich habe keine Lust mehr. Das war so der O-Ton." Höhenretter Christoph Keil, Hamburger Feuerwehr

"Man versucht, das klingt makaber, mit dem ein oder anderen flotten Spruch zu machen, dass sich keiner alleine gelassen fühlt", ergänzt Höhenretter Christoph Keil von der Hamburger Feuerwehr.

Höhenretter in Hamburg

Zusammen mit dem Betreiber des Fahrgeschäfts stiegen Höhenretter im Inneren des Turms zu den Fahrgästen auf. Parallel dazu bereitete die Feuerwehr eine Rettung über eine Drehleiter sowie ein 70 Meter hohes Teleskopmastfahrzeug vor.

Kirmes-Zwischenfälle auch in NRW

Ähnliches war im April 2022 in Aachen passiert. Auch hier saßen Menschen in einem Kettenkarussell fest und mussten mit Hebebühnen der Feuerwehr aus ihrer misslichen Lage befreit werden. 

Was passiert, bevor Fahrgeschäfte starten dürfen?

Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands

Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer TÜV-Verband

Bildquelle: Tobias Koch

"Sogenannte fliegende Bauten, also Fahrgeschäfte, die auf Volksfesten und Jahrmärkten aufgebaut werden, haben ein enges Sicherheitskonzept", sagt Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbandes.

Bevor die ersten Besucher in Achterbahnen, Autoscooter oder Riesenrad dürfen, kontrollieren Sachverständige und Behörden den Aufbau der Anlagen. Sie checken unter anderem die Technik, die Standfestigkeit, die Sicherheit sowie Fluchtwege und Brandschutz. Erst danach kann es losgehen.

"Einmal im Jahr gibt es zudem eine generelle Prüfung des Fahrgeschäfts selbst", sagt Bühler.

Wer haftet für die Sicherheit? 

Grundsätzlich ist es der Fahrgastbetreiber, der bei sogenannten fliegenden Bauten für die Sicherheit sorgen muss, sagte der Gelsenkirchener Verbraucheranwalt Arndt Kempgens im Juli dem WDR.

Er müsse vor jeder Fahrt sicherstellen, dass alle Fahrgäste angeschnallt sind, richtig sitzen und die Anlage gefahrlos betrieben werden kann. Erst wenn das gewährleistet sei, dürfe die Fahrt losgehen.

So wird die Sicherung der Fahrgäste kontrolliert 

Wie genau die Sicherung der Fahrgäste überprüft wird, ist von Fahrgeschäft zu Fahrgeschäft unterschiedlich. Das bestätigt der Schaustellerverband NRW: Es gebe elektrische Signalanlagen, die etwa geschlossene Bügel oder Gurte melden, oder aber einen Mitarbeiter, der von Sitz zu Sitz geht und die Sicherungen manuell kontrolliert.

Habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld? 

Das hängt vom Ausgang der polizeilichen Ermittlungen ab, sagt Anwalt Kempges. Etwa davon, ob die Anlage losgefahren ist, bevor die Bügel gesichert waren. Das wäre eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht. Allerdings hätten auch die Fahrgäste selbst Verhaltenspflichten:

Wenn man nicht aufrecht sitzt, obwohl man das soll, oder auf dem Sitz hin und her rutscht, kann es gefährlich werden - und dann überwiegt das Eigenverschulden. Anwalt Arndt Kempgens

Ein Rutschen auf dem Sitz kann dabei auch schlicht an der Körpergröße liegen, nicht jedes Fahrgeschäft ist für jede Statur gleichermaßen ausgelegt.

Aufatmen in Hamburg

In Hamburg schafften es die Feuerwehrleute und der Betreiber nach drei Stunden gemeinsam, die Bremse zu lösen. Aufatmen bei allen Beteiligten.

"Technik hat Risiken, deswegen gibt es Sicherheitskonzepte, die im Fall des Falles funktionieren sollen. Das hat in Hamburg gut geklappt", sagt TÜV-Experte Bühler.

Als Entschädigung gibt's für die Betroffenen übrigens Freikarten für einen erneuten Kirmes-Besuch. Beim nächsten Mal muss es ja nicht unbedingt das Kettenkarussell sein...

 

Unsere Quellen: 

  • Schaustellerverband NRW 
  • Dr. Jochen Bühler, TÜV-Verband
  • Feuerwehr Hamburg
  • Anwalt Arndt Kempgens

 Sendung: WDR Fernsehen, WDR aktuell, 26.08.2026, 12:45 Uhr

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