Am 19. Juni 2025 kam es in Gütersloh auf einer Hauptverkehrsstraße zu einem schweren Unfall. Ein heute 23 Jahre alter Mann fuhr mit Vollgas durch die geschlossene Ortschaft. Er hantierte vor dem Unfall erwiesenermaßen mit seinem Handy. Dann machte er plötzlich eine Vollbremsung. Zu spät. Er erfasste einen Fußgänger. Auf dem Tacho hatte er noch 79 km/h. Erlaubt sind 50.
Der Fußgänger erlag Tage später seinen Verletzungen im Krankenhaus. Gegen den Fahrer läuft zur Zeit am Amtsgericht Gütersloh der Prozess.
Illegales Autorennen?
Die Staatsanwaltschaft Bielefeld hat den Fahrer nicht nur wegen fahrlässiger Tötung, sondern auch wegen eines illegalen Autorennens mit Todesfolge angeklagt. Das geht, obwohl kein zweites Fahrzeug involviert war. Juristen sprechen dann von einem verbotenen "Einzelrennen" oder "Rennen gegen sich selbst". Entscheidend ist die Geschwindigkeit und wie rücksichtslos jemand unterwegs war.
Bei einem erwiesenen Autorennen gibt es mindestens ein Jahr Haft. Anders als bei einer fahrlässigen Tötung. Da liegt die Mindeststrafe unter einem Jahr. Das Amtsgericht Gütersloh hat nun Experten beauftragt, offene Fragen bei dem Unfall zu klären.
Rekonstruktion am Unfallort
Die beiden Experten aus Bielefeld und Münster sollen ein "Sichtgutachten" erstellen. Dazu hat die Polizei am 4. August 2026 die Unfallstrecke in Gütersloh gesperrt. Der Verkehr wurde von der Friedrich-Ebert-Straße in der Nähe des Hauptbahnhofs abgeleitet.
Es ist 19 Uhr, als sich die Gutachter an die Arbeit machen. Sie bringen einen VW Golf GTI in Position. Mit so einem Modell war der Angeklagte unterwegs. Sie wollen vor Ort herausfinden, was der Fahrer und der Fußgänger überhaupt an der Stelle voneinander sehen konnten.
Blendete die Sonne? Welchen Einfluss hat die Steigung der Straße auf den Unfall? Verdeckte ein Schild oder eine Ampel die Sicht? Die Ergebnisse der Untersuchungen werden später im Prozess öffentlich gemacht. An diesem Abend verraten die Gutachter noch nichts.
Angehörige wollen Klarheit
Es gibt niemanden, der am 19. Juni 2025 den Zusammenstoß zwischen dem Auto und dem 24-jährigen Fußgänger direkt gesehen hat. Deshalb ist es bisher auch nicht leicht, die genauen Abläufe zu verstehen. Denn auch der Fußgänger hat möglicherweise Fehler gemacht. "Er ist wohl schräg über die Straße gelaufen und hat aufs Handy geschaut", sagt Rechtsanwalt Dirk Brüderle im Gespräch mit dem WDR. Er vertritt den Vater des Verstorbenen als Nebenkläger.
Für die Familie sei es sehr belastend, dass sich der angeklagte Autofahrer ihr gegenüber bis heute nicht erklärt habe. Die Erkenntnisse der Unfall-Rekonstruktion sollen am 10. September 2026 vorgetragen werden. An dem Tag plant das Gericht auch das Urteil zu sprechen.
Illegales Autorennen mit Todesfolge wird nachgestellt
Bildquelle: WDR / KöhlerWDR. 05.08.2026. 01:03 Min.. Verfügbar bis 03.08.2028. WDR Online.
Unsere Quellen:
- Recherchen des WDR-Reporters vor Ort.
- Gespräch mit Rechtsanwalt Dirk Brüderle
- Gespräch mit Rechtsanwalt Björn Freitag
- Amtsgericht Gütersloh
- Polizei Gütersloh
Sendung: WDR.de, Illegales Autorennen mit Todesfolge wird nachgestellt, 05.08.2026, 05:01 Uhr