Missbrauchsopfer fordern Schmerzensgeld

Bildquelle: WDR/Friso Gentsch

WDR 02:36 Min. Verfügbar bis 13.08.2028

Klage gegen Erzbistum Paderborn Missbrauchsopfer fordern mehr Geld

Stand:

Michael Schoppe und Stefan Fennrich wurden als Kinder von katholischen Pfarrern missbraucht. Jetzt klagen sie vor Gericht.

"Die Klage ist fertig und geht nach den Ferien raus", sagt Michael Schoppe im Gespräch mit dem WDR. Darauf hat der 59-jährige Frührentner lange gewartet. Vor 50 Jahren wurde ihm als Messdiener vom Pfarrer der St.-Martin-Gemeinde in Netphen im Kreis Siegen-Wittgenstein mehrfach sexualisierte Gewalt angetan. Die physischen und psychischen Folgen spüre er noch heute.

"Ich will endlich Gerechtigkeit. Für alle Betroffenen." Michael Schoppe, Betroffener von sexualisierter Gewalt

"In Anerkennung seines Leids" erhielt Michael Schoppe bereits rund 65.000 Euro vom Erzbistum Paderborn. Das reiche aber bei weitem nicht, sagt er.

Missbrauchsopfer Michael Schoppe vor dem Dom in Paderborn

Missbrauchsopfer Michael Schoppe vor dem Dom in Paderborn

Bildquelle: Thomas Wöstmann / WDR

Schmerzensgeld in sechsstelliger Höhe

Vor dem Landgericht Paderborn will Schoppe nun 400.000 Euro einklagen. Stefan Fennrich, sein Mitstreiter verlangt 250.000 Euro von der katholischen Kirche. Er sei als Fünfjähriger vom Pfarrer der Gemeinde St. Peter in Werl im Kreis Soest mehrmals missbraucht worden. Gut 60 Jahre brauchte der heute 70-Jährige, um darüber sprechen zu können.

Stefan Fennrich
"Ich bin nicht mehr das Kind, das sich nicht wehren konnte. Heute wehre ich mich – für mich und für alle, die es noch nicht können." Stefan Fennrich, Betroffener von sexualisierter Gewalt

Fennrich, Arzt für Psychiatrie und Psychotherapie geht es vorrangig gar nicht ums Geld. Denn keine Summe könne die Schuldfrage tilgen. Es geht ihm um die moralische Ebene. Er will ein Zeichen setzen. Gegen die jahrzehntelange Vertuschung der Taten innerhalb der Katholischen Kirche.

Streit um Verjährung

In Deutschland entscheidet die "Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen" der katholischen Kirche grundsätzlich über Entschädigungszahlungen an Betroffene. So hat es die Bischofskonferenz entschieden.

Diese Zahlungen seien zu niedrig, die Entscheidungen intransparent, sagt Rechtsanwalt Christian Roßmüller aus Essen. Er vertritt Schoppe und Fennrich in dem anstehenden Klageverfahren. Bistümer würden sich weigern mit den Betroffenen direkt zu verhandeln. Und wenn die dann vor Gericht klagen, würde die Kirche argumentieren, dass Fristen längst abgelaufen seien. Er erhofft sich jetzt eine Grundsatzentscheidung. Notfalls in höheren Instanzen.

Erzbistum Paderborn wartet auf Zustellung der Klage

Man werde die beiden Klagen sorgfältig und jeweils einzelfallbezogen prüfen und auf dieser Grundlage das weitere Vorgehen abstimmen, teilte die Pressestelle des Erzbistums Paderborn auf Anfrage des WDR mit. Ergebe die rechtliche Prüfung im Rahmen eines Zivilprozesses, dass ein geltend gemachter Anspruch verjährt ist, werde das Erzbistum grundsätzlich die Einrede der Verjährung erheben. Im Klartext: Man werde auf die Verjährungsfristen pochen. Dies sei ein legitimes Instrument der Rechtsverteidigung, so Sprecherin Heike Meyer. Einen Verzicht darauf gebe es nur in Ausnahmefällen.

Heike Meyer
"Ob ein solcher Ausnahmefall vorliegt, wird für jede Klage gesondert und verantwortungsbewusst geprüft." Heike Meyer, Sprecherin Erzbistum Paderborn

Angesichts der Höhe der Schmerzensgeldforderungen darf bezweifelt werden, dass das Erzbistum Paderborn freiwillig zahlen wird.

Katholische Kirche soll Verantwortung übernehmen

Reinhold Harnisch, selbst Betroffener von sexualisierter Gewalt und Sprecher der unabhängigen Betroffenenvertretung im Erzbistum Paderborn, verfolgt das Geschehen mit großem Interesse. Er würde sich wünschen, dass die Parteien miteinander reden und einen Vergleich schließen. Aber: Das Erzbistum tue sich schwer damit vom beschlossenen Weg abzurücken.

Reinhold Harnisch
"Bei den großen Milliardenvermögen, die dieses Erzbistum hat, wäre es ein Leichtes, die bestehenden Probleme mit Geld zu lösen." Reinhold Harnisch, unabhängige Betroffenenvertretung im Erzbistum Paderborn

Verantwortung zu übernehmen bedeute eben auch, Wege zu finden. Er wünsche den beiden Klägern jedenfalls Erfolg. Denn je nach Ausgang, könnte es auch andere Betroffene ermutigen den selben Schritt zu machen. Wann es zum Verfahren vor dem Landgericht Paderborn kommt, ist noch offen. Frühestens jedoch Ende des Jahres.

Unsere Quellen:

  • Gespräch mit Kläger Michael Schoppe
  • Gespräch mit Kläger Stefan Fennrich
  • Gespräch mit Rechtsanwalt Christian Roßmüller
  • Gespräch mit Heike Meyer, Sprecherin Erzbistum Paderborn
  • Gespräch mit Reinhold Harnisch, Betroffenenvertretung

Sendung: WDR.de, Missbrauchsopfer fordern Schmerzensgeld, 13.08.2026, 15:25 Uhr

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