Verwaltungsgericht Minden weist Antrag gegen iPads in der Schule ab
Stand:
Bielefelder Eltern wollten erreichen, dass an einer Grundschule kurzfristig keine iPads mehr für die Kinder ausgegeben werden dürfen. Den Eilantrag der Eltern dazu hat das Verwaltungsgericht Minden abgelehnt. Die Eltern wollten einen einstweiligen Rechtsschutz erreichen.
Die Eltern haben ein Kind in der Bielefelder Wellensiek-Grundschule - und sie sagen: Wir möchten nicht, dass die Drittklässler dort die Tablets bekommen, denn wir wollen die Geräte nicht zu Hause haben.
Nicht der Unterricht ist das Problem - sondern die Freizeit
Dabei geht es ihnen also nicht um die Nutzung in der Schule selbst - wenn Lehrkräfte aufpassen. Vielmehr haben die Eltern Bedenken, dass die Kinder ihre iPads auch in der Freizeit nutzen und das nicht genügend kontrolliert werden kann. Also wollten sie - quasi vorbeugend - die Ausgabe der Geräte durch die Stadt mit einem Eilbeschluss verbieten lassen. Deshalb beantragten sie am Verwaltungsgericht einen einstweiligen Rechtsschutz gegen die Stadt.
Das Verwaltungsgericht in Minden hat am Mittwoch (11. März 2026) dagegen entschieden. Zumindest einen einstweiligen Rechtsschutz gibt es nun nicht. Das ist aber keine Entscheidung in der Sache selbst, das Bielefelder Elternpaar kann weiterhin klagen.
Unsere Quellen:
- Verwaltungsgericht Minden
- Stadt Bielefeld
Sendung: WDR 2 Ostwestfalen-Lippe, Lokalzeit, 11.03.2026, 13:31 Uhr