Zentraler Punkt: Mindestens eine feste Begleitperson muss das Pferd betreuen und noch wichtiger: Sie muss nüchtern sein, Alkohol- und Drogenkonsum sind demenstprechend für die Pferdebegleiter:innen verboten. Wie schon bisher, sollten die Pfered speziell ausgebildet und vor allem an karnevalstypische Reize gewöhnt, also wenig schreckhaft sein.
Haltebuchten wie an der Autobahn
Aber auch andere Regelungen werden erneuert bzw verschärft. So soll es etwa an Zugwegen in bestimmten Abständen eine Art Haltebuchten geben, damit bei einer Störung ein Pferd aus dem laufenden Zug herausgenommen werden kann, wie Ministerin Ursula Heinen-Esser betonte. Zusammen mit Karnevalsgesellschaften aus dem Rheinland hatte das Ministerium nach Unfällen mit Pferden in der Vergangenheit ab 2020 die neuen Regeln entwickelt.
"Das war überfällig, es gab zu viele Unsicherheiten und Risiken." Christoph Kuckelkorn
Festkomitee Kölner Karneval
Eine weitere entscheidende Neuregelung ist: In mindestens 10 Minuten muss ein Tierarzt ein Pferd im Rosenmontagszug erreichen können - genau dies war in der Vergangenheit wegen der Zuschauermengen unmöglich gewesen, die Zug-Planer:innen sind also gefordert für neue Konzepte.