Es ging um Schäden in Millionenhöhe - die es so nie gab
WDR. 00:50 Min.. Verfügbar bis 29.06.2028.
Der 39-jährige Immobilienbesitzer erhielt eine zweijährigen Bewährungsstrafe. Außerdem muss er eine Geldstrafe in Höhe von knapp 37.000 Euro zahlen, denn für das Gericht steht fest: Er hat versucht aus der Kastrophe Kapital zu schlagen.
Überhöhte Kostenangaben: Mehrere hunderttausend Euro angegeben
Die Flut habe zum Beispiel in Euskirchen oder Rheinbach tatsächlich Schäden an Häusern des Mannes angerichtet, sagten die Richter. Der 39-Jährige habe dann aber über das zentrale Portal für Wiederaufbauhilfe deutlich überhöhte Schadenssummen angegeben.
Statt etwa realistisch geschätzte Kosten von 25.000 Euro für Instandsetzung und Renovierung gab der Angeklagte laut Gericht teilweise mehrere hunderttausend Euro an.
Schäden vom fünfstelligen in den sechsstelligen Bereich frisiert
"Wenn zum Beispiel ein Keller überflutet war, wurden zusätzlich Schäden in einer Erdgeschosswohnung und dem Treppenhaus angegeben", sagt Stephan Schulz, Sprecher des Bonner Landgerichts. "Die Schäden sollen so vom fünfstelligen in den sechsstelligen Bereich frisiert worden sein."
Die Bonner Staatsanwaltschaft hatte außerdem in ihrer Anklage davon gesprochen, dass normaler Verschleiß an den Immobilien als Hochwasserfolge ausgewiesen wurden. Zudem soll der 39-Jährige einen Sachverständigen getäuscht haben. Das bestätigten heute auch die Richter.
Mehr als zwei Millionen Euro wurden dem Angeklagten laut Anklage bewilligt, fast 900.000 Euro damals ausgezahlt. Zu Unrecht, sagt die Staatsanwaltschaft.
Bruder des Angeklagten bereits verurteilt
Der erste Prozess gegen den Angeklagten und dessen älteren Bruder hatte bereits im Januar 2026 begonnen. Der Bruder wurde zu anderthalb Jahren auf Bewährung verurteilt. Die Anklage hält allerdings den 39-Jährigen für den Haupttäter. Das Verfahren gegen ihn wurde unterbrochen - es mussten weitere Gutachten her. Später wurde das Verfahren gegen ihn neu eröffnet. Heute sprach die Strafkammer schließlich ihr Urteil.
Gericht verhängt Bewährungs- und Geldstrafe
Die Staatsanwaltschaft hatte sogar viereinhalb Jahre Haft für den Angeklagten gefordert. Weil der aber nicht vorbestraft war und mit einem Geständnis zur Aufklärung der Vorwürfe beitrug, entschieden sich die Richter zu einer Bewährungs- und einer Geldstrafe. Die bereits ausgezahlten Wiederaufbauhilfen muss der 39-Jährige zurückzahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.