Lange Gefängnisstrafe nach Messerangriff auf Familie
WDR. 01:47 Min.. Verfügbar bis 21.07.2028.
Der angeklagte 21-Jährige im Gerichtssaal
Die Zuschauerbänke im Gerichtssaal sind voll, als der Vorsitzende Richter am Landgericht Dortmund am Dienstagnachmittag das Urteil spricht: Familie und Freunde der Opferfamilie sind gekommen, aber auch die Familie des Angeklagten. Die Kammer verkündet, dass der 21-Jährige aus Bergkamen unter anderem wegen versuchten Mordes für acht Jahre und drei Monate ins Jugendgefängnis muss. Anschließend darf er kurz mit seiner Familie sprechen.
Am Landgericht Dortmund hat die zuständige Kammer den Angeklagten zu acht Jahren und drei Monaten verurteilt.
Im Prozess hatte der Angeklagte sich nicht dazu geäußert, warum er die 26-jährige Alleinerziehende und ihre vier Kinder mit einem Messer angegriffen hat. Ein Sachverständiger hatte festgestellt, dass er zum Tatzeitpunkt wohl schwer betrunken war. Außerdem hatte der damals 20-Jährige offenbar Kokain und Cannabis konsumiert. In einem Fall unterstellt ihm das Gericht Heimtücke, daher die Verurteilung wegen versuchten Mordes.
Angeklagter war bester Freund der Mutter
Der Angeklagte war der beste Freund der Mutter, das hatte die 26-jährige Alleinerziehende gegenüber der Staatsanwaltschaft ausgesagt. Sie seien wie Bruder und Schwester gewesen, berichten die Anwälte der Opferfamilie. Das Gericht stellt fest: An einem frühen Dezembermorgen 2025 hat der Angeklagte zunächst die schlafende Tochter der Frau angegriffen, so das Gericht. Anschließend hat er mit seinen Fäusten auf die schlafende Mutter eingeschlagen und eingestochen.
Danach hat der Mann noch die drei Söhne der Frau mit dem Messer angegriffen, so das Gericht. Die Kinder waren damals zwischen drei und acht Jahre alt. Mutter und Kinder waren mit teils lebensgefährlichen Verletzungen zehn Tage lang im Krankenhaus und mussten operiert werden. Eine Tochter spricht seit der Tat nicht mehr mit Männern, ein Sohn leidet unter einer halbseitigen Gesichtslähmung. Drei Kinder haben im Prozess als Zeugen ausgesagt.
Verurteilung nach Jugendstrafrecht
Am Ende hat sich das Gericht dazu entschieden, den 21-Jährigen aus Bergkamen nach dem Jugendstrafrecht zu verurteilen. "Das Jugendstrafrecht kommt auch bei einem heranwachsenden Täter zwischen 18 und 21 Jahren zur Anwendung, wenn feststeht, dass dessen Persönlichkeit eher einem Jugendlichen gleicht", erklärt Nesrin Öcal vom Landgericht Dortmund. Der Angeklagte und seine Verteidiger können gegen das Urteil noch Revision einlegen.
Unsere Quellen:
- Beobachtungen der WDR-Reporters im Landgericht
- Landgericht Dortmund
- Staatsanwaltschaft Dortmund
- Anwälte der Nebenklage
Sendung: WDR.de, Urteil für Bergkamener, 21.07.2026, 17:45 Uhr
