RVR will wegen Regionalplan Ruhr vors BVG in Leipzig

Bildquelle: Paul Patrick Nelles

WDR 01:39 Min. Verfügbar bis 19.08.2028

Nach Ungültigkeitserklärung RVR-Planungsausschuss für Klage in Leipzig

Stand:

Das Oberverwaltungsgericht in Münster hatte den Regionalplan Ruhr gekippt - das will der Regionalverband Ruhr nicht hinnehmen.

Wie soll sich das Ruhrgebiet in Zukunft entwickeln? Wo darf gebaut werden? Wo können neue Firmen sich ansiedeln? Das und mehr soll der Regionalplan Ruhr regeln. Doch um genau den gibt es schon länger Aufregung.

Aktueller Regionalplan Ruhr ungültig

Denn im Juni hat das NRW-Oberverwaltungsgericht in Münster den aktuellen Regionalplan nach Klagen für ungültig erklärt, wegen grundlegender Mängel. Geklagt hatten unter anderem der Kreis Wesel und mehrere Kommunen am Niederrhein. Ursprünglich richtete sich die Klage gegen die Festlegungen zum Kies- und Sandabbau, das Gericht erklärte jedoch den gesamten Regionalplan für unwirksam.

Der Regionalplan ist ein zentrales Steuerungsinstrument für die Entwicklung der Metropole Ruhr. Er legt für die elf kreisfreien Städte und vier Kreise fest, wie Flächen genutzt werden können. Mit dem Urteil steht die Region damit vorerst ohne gültigen Regionalplan da.

Revision doch möglich?

Das Gericht hatte außerdem gesagt, dass keine Revision zulässig sei. Genau hiergegen wird der RVR jetzt wohl vorgehen. Der Planungsausschuss hat sich heute mit der Mehrheit von CDU, SPD und Grünen für die so genannte Nichtzulassungsbeschwerde ausgesprochen. Es wäre eine Klage beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig als übergeordnete Instanz.

"Das ist keine Richterschelte", sagte RVR-Regionaldirektor Garrelt Duin. Nach Beratungen mit Juristen gebe es sehr gute Gründe dafür, das Urteil aus Münster überprüfen zu lassen. So hatten die Richter beispielsweise gerügt, das Menschen mögliche Einwände gegen den Regionalplan "in lesbaren Druckbuchstaben" einreichen mussten.

Das sei aber bisher gängige Praxis in vielen ähnlichen Verwaltungsverfahren. Etwa bei der Beantragung von Dokumenten beim Bürgerbüro. So sehen es nicht nur die RVR-Juristen, sondern auch viele Parlamentarier. Weil sehr grundsätzliche Rechtsfragen berührt seien, stünden die Chancen gut, beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig Gehör zu finden.

Entscheidung liegt am Freitag beim Ruhrparlament

Ob es zur Klage kommt, entscheidet endgültig am Freitag die Verbandsversammlung, das so genannte Ruhrparlament. Da die Mehrheitsverhältnisse aber dieselben sind, ist eine Zustimmung sehr wahrscheinlich. Wie sich die Fraktionen der Linken und der AfD verhalten werden, blieb heute noch offen.

Garrelt Duin stellte klar, dass parallel an der Aufstellung eines neuen Regionalplans gearbeitet werde. Der könne aber realistisch erst im dritten Quartal 2027 fertig sein. Wegen der neuen Beteiligungsverfahren sei Rechtsgültigkeit nicht vor 2029 möglich. Auch deshalb jetzt die Empfehlung zur Klage. Denn bis zu einer Entscheidung gilt erst einmal der aktuelle Regionalplan.

Quellen:

  • Pressemitteilung des OVG NRW
  • Vorherige WDR-Berichterstattung

Sendung: WDR Fernsehen, Lokalzeit Ruhr, 19.08.2026, 19:31 Uhr

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