Abschiebungen in NRW

Welche Spielräume müssen Kommunen nutzen?

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Köln hat Amtshilfe für Abschiebungen nicht genutzt. Ein Versagen des Rechtsstaats? Oder hält sich die Stadt an Vorgaben des Ministeriums? Der Flüchtlingsrat NRW erinnert an zwei Erlasse des Flucht- und Integrationsministeriums. Sie fordern Kommunen auf, Spielräume für gut Integrierte im Sinne der Betroffenen zu nutzen.

Die Aufregung reicht weit über Köln hinaus: Der "Kölner Stadt-Anzeiger" berichtete, dass eine der fünf Zentralen Ausländerbehörden (ZAB) des Landes NRW der Stadt Köln im November Amtshilfe bei Abschiebungen von 500 ausreisepflichtigen Personen aus dem Westbalkan angeboten habe. Die ZAB der Bezirksregierung Münster in Coesfeld hatte diese Liste erstellt. Die Stadt Köln soll die Amtshilfe abgelehnt haben.

Zu der Berichterstattung teilte die Stadt Köln mit, dass die Rechtsdezernentin mit der Prüfung beauftragt sei. Dies werde aufgrund der "Vielzahl der Fälle eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen".

Schießerei in Köln-Mülheim: Stehen Tatverdächtige auf der Liste?

Besondere Brisanz erhielt der Vorgang durch eine Schießerei im Kölner Stadtteil Mülheim. Denn die dort mutmaßlich beteiligten Großfamilien sollen auf der Coesfelder Liste gestanden haben. Doch Claus-Ulrich Prölß vom Kölner Flüchtlingsrat verweist darauf, dass rund die Hälfte der dort aufgeführten Personen im Bleiberechtsprogramm der Stadt seien und folglich gar nicht abgeschoben werden könnten.

Das Bleiberechtsprogramm ist ein Projekt der Stadt Köln, das seit 2018 besteht. Zusammen mit Beratungsstellen wie dem Kölner Flüchtlingsrat sucht die Stadt für seit vielen Jahren geduldete Personen nach Möglichkeiten, einen gesicherten Aufenthaltstitel zu erlangen. Über die Aufnahme in das Programm entscheidet das Kölner Ausländeramt. Laut NRW-Flucht- und Integrationsministerium hatte die Stadt Köln die Coesfelder Amtshilfe unter Verweis auf das Bleiberechtsprogramm abgelehnt.

Debatte um Abschiebung: Welchen Spielraum Köln genutzt hat

Bildquelle: dpa

WDR Studios NRW 07.08.2026 02:43 Min. Verfügbar bis 06.08.2028 WDR Online

Flüchtlingsrat NRW verweist auf Erlasse des Ministeriums

Birgit Naujoks, Geschäftsführerin des Flüchtlingsrats NRW e.V., sagte dem WDR: "Die Stadt Köln handelt vorbildlich." Die Kommunen hätten zwar den gesetzlichen Auftrag, abzuschieben, aber zugleich die Pflicht zu prüfen, ob die Betroffenen eine Bleibeperspektive haben. Naujoks verweist auf zwei Erlasse des NRW-Flucht- und Integrationsministeriums. Darin werden die Kommunen ausdrücklich aufgefordert, ihren Handlungsspielraum bei gut integrierten Personen im Sinne der Betroffenen auszulegen.

Konkret geht es in diesen Erlassen, die an alle Ausländerbehörden in NRW gingen, um die Anwendung des bundesweit gültigen Aufenthaltsgesetzes. Ein Erlass bezieht sich auf Paragraf 25a "Aufenthaltsgewährung bei gut integrierten Jugendlichen und jungen Volljährigen", der zweite Erlass auf Paragraf 25b, "Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration".

Im Erlass zu Paragraf 25a für Jugendliche und junge Erwachsene vom 26.06.2024 lesen wir:

Anträge auf Erteilung einer humanitären Aufenthaltserlaubnis sind im Interesse der antragstellenden Person auszulegen. Erlass des Integrationsministeriums vom 26.06.2024

Der Erlass zu Paragraf 25b stammt aus dem Jahr 2021, damals war Joachim Stamp (FDP) Minister für Flucht und Integration. Seine Haltung als Minister war stets, straffällig gewordene Ausreisepflichtige und Gefährder konsequent abzuschieben, aber allen gut Integrierten eine Bleibeperspektive zu bieten.

Im Erlass aus dem Jahr 2021 wird erläutert, dass es darum gehe, "einem geduldeten Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn er sich nachhaltig in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland integriert hat". Ziel des Erlasses ist laut Ministerium "die Anwendungsfrequenz des § 25b AufenthG in der Praxis im Rahmen des bundesgesetzlich eröffneten Anwendungsspielraums zu erhöhen". Darum seien die alten Anwendungshinweise von 2019 erneuert worden:

Mit der Überarbeitung [...] wird die Erwartung verbunden, dass die Anwendungshinweise in geeigneten Fällen aktiv genutzt werden, vorhandene Spielräume konsequent zu identifizieren und auszuschöpfen. Erlass zu Paragraf 25b vom 19.03.2021

Das NRW-Flucht- und Integrationsministerium bestätigt dem WDR am Freitag auf Nachfrage diese Linie: Das Land unterstütze mit den Zentralen Ausländerbehörden die kommunalen Ausländerbehörden bestmöglich bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. "Das betrifft auch die konsequente Durchsetzung der vollziehbaren Ausreisepflicht, prioritär bei Gefährdern und Straftätern." Gleichzeitig sei es ein Anliegen, "dass bestehende Bleiberechtsregelungen durch gut integrierte Geflüchtete rechtskonform in Anspruch genommen werden können".

Wie die "Coesfelder Liste" entstand

Dass eine Zentrale Ausländerbehörde den Kommunen Hilfe bei Abschiebungen anbietet, ist kein Kölner Einzelfall, sondern gängige Verwaltungspraxis. Darauf verweist das Ministerium. Die Angebote richteten sich an alle Kommunen in NRW. So habe die ZAB Unna den Kommunen beispielsweise diese Hilfe für den Irak angeboten.

Die "Coesfelder Liste" vom November 2024 wurde nach Angaben des Ministeriums auf dessen Initiative hin erstellt. Auslöser sei gewesen, dass "die Anmeldungen für die Sammelchartermaßnahmen in den Westbalkan zurückgingen und dies im Widerspruch zu der weiterhin hohen Zahl der Ausreisepflichtigen stand", so ein Sprecher des Ministeriums.

"Die Entscheidung, ob und wie Unterstützungsangebote durch die ZAB angenommen werden, trifft die Kommune in eigener Verantwortung." Wie andere Kommunen mit den Angeboten der Amtshilfe umgehen, kann das Ministerium nicht sagen, dazu lägen keine Informationen vor.

Unsere Quellen:

  • WDR-Interview mit Birgit Naujoks vom Flüchtlingsrat NRW e.V.
  • Flucht- und Integrationsministerium auf Anfrage
  • Berichterstattung des Kölner Stadt-Anzeigers
  • Eigene Berichterstattung
  • Eigene Recherche

Sendung: WDR 2, Mittagsmagazin / Debatte um Abschiebung: Welchen Spielraum Köln genutzt hat , 07.08.2026, 14:10 Uhr