Die im Februar dieses Jahres gegen mehrere Fans von Borussia Dortmund durch die Bundespolizei verhängten Ausreiseverbote waren rechtswidrig. Dies geht aus der Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage des Bundestagsabgeordneten von Bündnis90/Die Grünen, Helge Limburg, hervor. Der rechtspolitische Sprecher der Grünen spricht gegenüber dem WDR von einem "groben Foulspiel gegen die Bürgerrechte".
Vier von fünf Fällen erfüllten Voraussetzungen nicht
Die aktive Fanszene von Borussia Dortmund hatte das Champions-League-Spiel bei Atalanta Bergamo boykottiert und dies mit Ausreiseverboten für BVB-Fans an deutschen Flughäfen durch die Bundespolizei begründet. "Nach unseren Informationen hat es hierbei sogar gereicht, fanszenetypische Kleidung oder Sticker bei sich zu führen, um in das Visier der Polizei zu geraten", hieß es damals in dem Statement der Fans. Das Bündnis Südtribüne sprach von einem "Novum in fast 16 Jahren ununterbrochener Europapokal-Präsenz". Verein und Fans kündigten an, klagen zu wollen.
Limburg, der auch Berichterstatter für Fanrechte bei der Grünen-Bundestagsfraktion ist, wollte nun vom Bundesinnenministerium wissen: In wie vielen Fällen sind die bundespolizeilichen Ausreiseuntersagungen gegen Fans durch eine gerichtliche Entscheidung für rechtmäßig erklärt worden, und in wie vielen für rechtswidrig? Das Bundesinnenministerium schreibt von fünf verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren. In vier Fällen hätten die Richter "die Voraussetzungen für eine Ausreiseuntersagung als nicht erfüllt bewertet". Das fünfte Verfahren sei aufgrund beidseitiger Erledigungserklärungen „ohne eine Entscheidung in der Sache eingestellt“ worden.
Alles deute also darauf hin, dass die Bundespolizei zu weit gegangen sei, betont Limburg: „Das Vorgehen der Bundespolizei war eklatant rechtswidrig. Die Bundesregierung muss Sorge tragen, dass sich so etwas in dieser Saison nicht wiederholt.“ Europapokalspiele seien „Festtage des Sports“, der Besuch dürfe friedlichen Fans nicht verweigert werden.
Fanprojekt Dortmund: Bundespolizei sollte bisherige Praxis kritisch hinterfragen
Nach den Urteilen teilte Geschäftsführer Florian Hansing vom Fan-Projekt Dortmund auf Anfrage der Sportschau mit: "Wenn Menschen allein aufgrund von Prognosen oder ihrer Zuordnung zur Fanszene mit weitreichenden Maßnahmen belegt werden, besteht die Gefahr von Stigmatisierung und eines weiteren Vertrauensverlustes gegenüber staatlichen Institutionen."
Die Entscheidungen der Gerichte sollten "zum Anlass genommen werden, die bisherige Praxis kritisch zu hinterfragen. Sicherheit ist ein berechtigtes Anliegen, darf aber nicht auf Kosten von Verhältnismäßigkeit und individuellen Grundrechten gehen". Man wünsche sich eine Polizeiarbeit, "die stärker differenziert, den Dialog mit Fans sucht und sozialpädagogische Präventionsarbeit als wichtigen Bestandteil einer nachhaltigen Konfliktbearbeitung versteht".
Die Bundespolizei teilte auf die WDR-Anfrage, ob sie ihr Vorgehen künftig ändern wolle, mit: "Der Bundespolizei obliegt der grenzpolizeiliche Schutz des Bundesgebietes. Grenzpolizeiliche Maßnahmen an den Außen- und Binnengrenzen sowie bestimmte Schwerpunktsetzungen erfolgen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen unter Einbeziehung von Lageerkenntnissen. Die Untersagung der Ausreise an der Grenze erfolgt im Einzelfall nach den gesetzlichen Bestimmungen des Passgesetzes."
Unsere Quellen:
- Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine Anfrage des Grünen-Bundestagsabgeordneten Helge Limburg
- Interview mit dem Bundestagsabgeordneten Helge Limburg (Grüne)
- Stellungnahme des Fan-Projekts Dortmund
- Stellungnahme der Bundespolizei
Sendung: WDR.de, "Bundesinnenministerium bestätigt - Ausreiseverbote von BVB-Fans rechtswidrig", 11.09.2026, 20:00 Uhr