Die kommende Sitzung des WDR-Rundfunkrats findet statt
am Mittwoch, den 16. September 2026, ab 14:15 Uhr.
Der Rundfunkrat tagt im WDR Filmhaus, Appellhofplatz 2, 50667 Köln (neuer Sitzungsort)
Gäste sind gebeten, sich bis Montag, den 14. September 2026, über das Kontaktformular des Rundfunkrats anzumelden. Der Einlass erfolgt nur nach bestätigter Anmeldung. Bitte beachten Sie, dass Taschen und Rucksäcke (größer als DIN A4), sowie Garderobe (Jacken, Mäntel o. ä.) nicht in den Sitzungssaal mitgenommen werden dürfen.
TAGESORDNUNG
TOP 1 Genehmigung des Protokolls der 680. Sitzung vom 9. Juli 2026
Der Rundfunkrat genehmigt in jeder seiner Sitzungen das Protokoll der jeweils vorangegangenen Sitzung. Nach der Sitzung veröffentlicht der Rundfunkrat das genehmigte Ergebnisprotokoll auf wdr-rundfunkrat.de.
TOP 2 Bericht des Vorsitzenden
Zu Beginn jeder Sitzung informiert der Vorsitzende des WDR-Rundfunkrats, Rolf Zurbrüggen, über medienpolitische und weitere relevante Entwicklungen für den Sender. Darüber hinaus informiert er über Rückmeldungen aus dem Publikum, die den Rundfunkrat zu Programmbeiträgen des WDR erreichen.
TOP 3 Bericht der Intendantin
Auch die WDR-Intendantin Dr. Katrin Vernau berichtet regelmäßig über wesentliche und aktuelle Entwicklungen im Programm und dem Unternehmen.
TOP 4 Sachstand ARD-Reform
Der Rundfunkrat befasst sich regelmäßig mit dem Stand der Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. In dieser Sitzung wird unter anderem über das Marktgutachten zum Online-Audioangebot „MausRadio“ informiert. Das Gutachten ist Teil eines laufenden Dreistufentestverfahrens, mit dem wesentliche Veränderungen digitaler Angebote geprüft werden.
TOP 5 Leitung der Programmdirektionen
a) Berufung eines Programmdirektors für Information, Fiktion und Unterhaltung
b) Berufung einer Programmdirektorin für NRW, Wissen und Kultur
Gemäß dem WDR-Gesetz werden die Direktorinnen und Direktoren des WDR vom Rundfunkrat auf Vorschlag der Intendantin berufen. In dieser Sitzung beschließt das Gremium die Besetzung der Leitungen der beiden Programmdirektionen. Die Intendantin schlägt vor, Andrea Schafarczyk erneut zur Programmdirektorin Nordrhein-Westfalen, Wissen und Kultur (NWK) zu ernennen und Ingmar Cario erstmals zum Programmdirektor Information, Fiktion und Unterhaltung (IFU).
TOP 6 Vierteljahresbericht über Eingaben und Programmbeschwerden
(April bis Juni 2026)
Die Intendantin informiert den Rundfunkrat regelmäßig über die beim WDR eingegangenen Eingaben und Programmbeschwerden. Der Vierteljahresbericht gibt einen Überblick über Umfang, Gegenstände und Bearbeitung der im Berichtszeitraum eingegangenen Zuschriften.
TOP 7 Programmbeschwerden
Das Publikum kann Kritik an den WDR oder den Rundfunkrat richten. Hierbei kann es sich um eine allgemeine Äußerung von Kritik handeln (sog. „Eingabe“), aber auch um eine sogenannte förmliche Programmbeschwerde.
Von einer förmlichen Programmbeschwerde spricht man, wenn bei einer Beschwerde über eine Sendung oder einen Online-Inhalt des WDR die Verletzung von Programmgrundsätzen, Jugendschutzbestimmungen oder Werberichtlinien behauptet wird. In einem solchen Fall greift ein förmliches Programmbeschwerdeverfahren nach § 10 Abs. 2 WDR-Gesetz, in dem überprüft wird, ob der behauptete Rechtsverstoß vorliegt.
Der Rundfunkrat darf sich zum Schutz der Rundfunkfreiheit und der redaktionellen Unabhängigkeit zwar nicht im Vorhinein und nicht direkt in das Programm einmischen – allerdings wacht das Aufsichtsgremium laut WDR-Gesetz darüber, dass der Sender seinen öffentlichen Programmauftrag erfüllt. Der Rundfunkrat nimmt diese Verantwortung im Fall einer förmlichen Programmbeschwerde im Nachgang als Berufungsinstanz (zweite Prüfungsinstanz) wahr, wenn die Intendantin die Programmbeschwerde abgewiesen hat und der Beschwerdeführer daraufhin den Rundfunkrat anruft. Wie in der WDR-Satzung vorgesehen, befasst sich dort zunächst der Programmausschuss mit der Programmbeschwerde. In der Folge geht die Programmbeschwerde zur Entscheidung in den Rundfunkrat, dessen Mitglieder zur unabhängigen Prüfung die gesamte bisherige Korrespondenz zwischen dem Beschwerdeführer und dem WDR bzw. dem Rundfunkrat, den kritisierten Beitrag selbst sowie gegebenenfalls verfasste juristische Stellungnahmen erhalten. Nach der Beratung im und Entscheidung durch den Rundfunkrat in der Sitzung wird der Beschwerdeführer über das Ergebnis informiert. Auch in den Fällen, in denen der Rundfunkrat keinen Rechtsverstoß erkennt, führt die kritische Auseinandersetzung häufig zu konstruktiven Diskussionen mit den Programmverantwortlichen – und letztlich im Idealfall zu Programmverbesserungen.
a) Programmbeschwerde zu „Essen als Religion“ vom 18. Februar 2026
Die Programmbeschwerde betrifft eine Dokumentation über unterschiedliche Ernährungsweisen und deren Bedeutung für die persönliche Identität. Die beiden Beschwerdeführerinnen beanstanden insbesondere die Darstellung des Veganismus. Nach ihrer Auffassung vermittelt die Dokumentation ein verzerrtes Bild, gibt eine sachlich unzutreffende Aussage unkommentiert wieder und erzeugt durch Auswahl und Schnitt des Materials einen irreführenden Eindruck. Die Intendantin teilt diese Kritik nicht. Sie führt aus, die Dokumentation befasse sich mit allgemeinen gesellschaftlichen Entwicklungen und Formen der Identitätsbildung. Die beanstandete Aussage sei als persönliche Meinungsäußerung erkennbar. Zudem vermittle die Gestaltung des Beitrags keinen falschen oder irreführenden Eindruck.
b) Programmbeschwerde zu WDR.de „Vorwürfe gegen Scharrenbach – Wegducken ist die Methode Wüst“ vom 2. April 2026
Die Programmbeschwerde hat einen Beitrag zum Gegenstand, der sich unter anderem mit dem Verhalten des nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Hendrik Wüst auseinandersetzt. Der Beschwerdeführer kritisiert insbesondere die aus seiner Sicht suggestive Fragestellung, eine fehlende Trennung von Bericht und Kommentar sowie eine unzureichende Kennzeichnung des meinungsbetonten Charakters des Beitrags. Die Intendantin teilt diese Auffassung nicht. Sie führt aus, dass das Publikum den Beitrag als Meinungsformat habe erkennen können. Die kritische Einordnung des Themas und die verwendeten gestalterischen Mittel seien für dieses Format zulässig gewesen.
c) Programmbeschwerde zu „WDR Lokalzeit MordOrte“ vom 27. April 2026
Gegenstand der Programmbeschwerde ist ein auf YouTube veröffentlichter Beitrag der Reihe „MordOrte“ über die Tötung von Giuseppe Palatini. Der Beschwerdeführer kritisiert, der Beitrag stelle die Tat im Vergleich zu anderen Tötungsdelikten, insbesondere sogenannten „Femiziden“, als moralisch weniger gravierend dar. Dadurch entstehe der Eindruck, die Bewertung eines Mordes hänge mittelbar vom Geschlecht des Täters oder des Opfers ab. Der Beschwerdeführer sieht darin eine Verharmlosung der Tat. Die Intendantin teilt diese Einschätzung nicht. Sie führt aus, der Beitrag ordne den Fall historisch, juristisch und psychologisch ein und bezeichne die Tat ausdrücklich als heimtückischen Mord. Zudem komme die Perspektive des Opfers durch dessen Sohn zur Sprache. Nach Auffassung der Intendantin enthält der Beitrag keine Anhaltspunkte für eine Verharmlosung der Tat oder für Verstöße gegen journalistische Grundsätze.
d) Programmbeschwerde zur Lokalzeit Düsseldorf „Protest gegen AfD-Veranstaltung“ vom 27. April 2026
Die Programmbeschwerde richtet sich gegen einen Beitrag der Lokalzeit Düsseldorf über den Besuch der AfD-Politikerin Lena Kotré in Düsseldorf. Der Beschwerdeführer beanstandet, dass die Redaktion wesentliche Teile des geführten Interviews nicht berücksichtigt habe. Dadurch entstehe ein verzerrter Eindruck. Nach seiner Auffassung stützt das vollständige Interview die im Beitrag vermittelte Darstellung nicht. Die Intendantin weist die Beschwerde zurück. Sie führt aus, die Prüfung habe keine Anhaltspunkte für Falschinformationen oder eine verfälschende Darstellung ergeben. Die Redaktion habe das Interview nach den üblichen journalistischen Kriterien für die Berichterstattung ausgewählt und gekürzt. Zudem habe der Beitrag unterschiedliche Perspektiven auf das Thema dargestellt.
e) Zwei Programmbeschwerden zur Lokalzeit Dortmund „Demokratiestunde aus dem Adenauer-Bus“ vom 11. Mai 2026
Die beiden Programmbeschwerden richten sich gegen einen Beitrag der Lokalzeit Dortmund über eine Schulaktion in Hamm. Die Beschwerdeführer beanstanden die Berichterstattung als unausgewogen. Nach ihrer Auffassung blendet der Beitrag kritische Informationen zum sogenannten „Adenauer-Bus“ aus, stellt die Aktion überwiegend positiv dar und berücksichtigt kritische Stimmen nicht ausreichend. Zudem sehen sie einen Widerspruch zum schulischen Neutralitätsgebot. Die Intendantin teilt diese Einschätzung nicht. Sie führt aus, der Beitrag habe verschiedene Eindrücke und Stimmen von der Veranstaltung aufgegriffen, ohne eine eigene Position einzunehmen. Zwar hätten einzelne Aspekte der Aktion ausführlicher dargestellt werden können. Die Berichterstattung habe jedoch insgesamt unterschiedliche Sichtweisen berücksichtigt. Die gezeigten politischen Symbole seien Teil des dokumentierten Geschehens gewesen. Im Hinblick auf das schulische Neutralitätsgebot weist die Intendantin darauf hin, dass dieses die Schule betreffe und nicht die journalistische Berichterstattung über die Veranstaltung.
TOP 8 Bericht über die Erfüllung der WDR-Programmrichtlinien
Der WDR legt dem Rundfunkrat jährlich einen Bericht darüber vor, wie er seinen gesetzlichen Programmauftrag erfüllt hat. Gegenstand des Berichts sind die Qualität, Vielfalt und inhaltlichen Schwerpunkte der Angebote des Senders sowie deren Beitrag zur Information, Bildung, Kultur und Unterhaltung.
TOP 9 Bericht über die Zusammenarbeit mit anderen öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstaltern und Dritten („Kooperationsbericht“)
Der Rundfunkrat erhält jährlich eine Information über die Zusammenarbeit des WDR mit anderen öffentlich-rechtlichen Rundfunkveranstaltern und externen Partnern. Dieser Kooperationsbericht gibt einen Überblick über bestehende und neue Kooperationen des Senders sowie deren Entwicklung.
TOP 10 Änderung der Kooperationsrichtlinie
Für die Zusammenarbeit des WDR mit anderen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, externen Partnern und weiteren Dritten legt die Kooperationsrichtlinie verbindliche Vorgaben fest. Der Rundfunkrat befasst sich mit einer vorgeschlagenen Änderung der Richtlinie und entscheidet auf Grundlage der Beratung im Programmausschuss über deren Verabschiedung.
TOP 11 Änderung der WDR-Satzung und der Reisekostenordnung der Gremien
Gegenstand des Tagesordnungspunktes sind vorgeschlagene Änderungen der WDR-Satzung sowie der Reisekostenordnung für die Gremien des WDR. Der Rundfunkrat berät und beschließt über die von seinem Erweiterten Präsidium vorbereiteten Anpassungen der beiden Rechtstexte.
TOP 12 Informationen zum Jahresabschluss 2025
a) Information über die endgültige Feststellung durch den Verwaltungsrat
b) Sollverlagerungen in und zwischen den Programmdirektionen sowie im Investitionsplan
c) Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Ausgaben im Jahresabschluss 2025
Der Verwaltungsrat hat den Jahresabschluss des WDR für das Geschäftsjahr 2025 nach den gesetzlichen Vorgaben festgestellt. Der Rundfunkrat wird über die wesentlichen Ergebnisse des Jahresabschlusses informiert. Zudem erhält er eine Übersicht über die Mittelverschiebungen („Sollverlagerungen“) innerhalb des Wirtschaftsplans sowie über die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Ausgaben des Geschäftsjahres 2025.
TOP 13 WDR-Telemedien
a) Bericht über die Entwicklung der Telemedienkosten 2025
b) Vorprüfung Dreistufentest WDR Text
Der Rundfunkrat befasst sich mit der Entwicklung der Kosten der WDR-Telemedienangebote im vergangenen Jahr. Darüber hinaus berät der Rundfunkrat über die telemedienrechtliche Vorprüfung des Angebots „WDR Text“. Gegenstand ist die Frage, ob die festgestellte Kostensteigerung Anlass für die Durchführung eines Dreistufentests gibt. Der Dreistufentest ist ein Genehmigungsverfahren für neue oder wesentlich geänderte Online-Angebote des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Derzeit führt der WDR einen Dreistufentest für das Maus-Radio durch, das künftig nur noch online ausgestrahlt werden soll (hierzu mehr unter TOP 4).
TOP 14 Bericht des Jugendschutzbeauftragten 2024/25
Der Jugendschutzbeauftragte des WDR erstattet dem Rundfunkrat regelmäßig Bericht über die Wahrnehmung seiner Aufgaben im Bereich des Jugendmedienschutzes. Der Bericht informiert über die Umsetzung der gesetzlichen und rundfunkrechtlichen Vorgaben zum Schutz von Kindern und Jugendlichen bei den WDR-Angeboten sowie über relevante Entwicklungen und Fragestellungen in diesem Bereich.
TOP 15 Bericht über die Auftrags- und Koproduktionen des WDR mit unabhängigen und abhängigen Produzenten 2025
Mit dem Produzentenbericht informiert der WDR den Rundfunkrat über die Vergabe von Aufträgen und die Zusammenarbeit mit unabhängigen und abhängigen Produzenten im Jahr 2025. Der Bericht gibt einen Überblick über die Struktur und Entwicklung der entsprechenden Auftrags- und Koproduktionsaktivitäten des Senders.
TOP 16 Anfragen und Verschiedenes
Bei Bedarf können Mitglieder Anfragen an die Intendantin richten, die unmittelbar, in der nächsten Sitzung oder auch schriftlich beantwortet werden. Darüber hinaus besteht Raum für weitere Themen oder organisatorische Hinweise.
Nicht-öffentlich
Über Themen, bei denen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse oder Persönlichkeitsrechte zu wahren sind, beziehungsweise andere datenschutzrechtliche Bestimmungen dies erfordern, berät der Rundfunkrat unter Ausschluss der Öffentlichkeit.
TOP 17 Kooperation mit der Rheinischen Hochschule
TOP 18 Regelung der Wiedervorlage von Produktionsverträgen
TOP 19 Bericht aus dem Aufsichtsrat der Film- und Medienstiftung NRW
Ausblick
Die nächste Sitzung des Rundfunkrats findet am 16. Oktober 2026 statt.
Tagesordnungen, Protokolle sowie Informationen über Mitglieder, Schwerpunkte und Arbeitsergebnisse des Gremiums finden sich auf der Internetseite wdr-rundfunkrat.de.
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