Urheberrechtsstreit um KI-Songs : Gema gewinnt vor Gericht gegen KI-Musikanbieter Suno
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Im Streit um KI-generierte Musik hat das Landgericht München die Position der Gema gestärkt. Der KI-Musikanbieter Suno hat laut Gericht gegen Urheberrecht verstoßen. Die Entscheidung könnte weitreichende Folgen haben.
Einmal anmelden, ein paar Klicks und kurz darauf ist der Song fertig. Mit Hilfe von KI-Anbietern kann mittlerweile jeder in wenigen Minuten eigene Musik komponieren, ganz ohne musikalisches Talent. KI-Musikprogramme wie Suno gibt es schon seit einigen Jahren. Zu Beginn generierten viele Nutzer die KI-Songs vor allem zum Spaß.
Doch mittlerweile flutet KI-Musik den Markt. Rund 75.000 KI-Songs würden jeden Tag hochgeladen, berichtet der Streaminganbieter Deezer. Das seien 44 Prozent der täglich bei Deezer veröffentlichten Musik. Teile der Musikbranche wehren sich dagegen mittlerweile auch juristisch.
Am Freitag hat das Landgericht München I entschieden: Das US-Unternehmen Suno Inc. darf bestimmte geschützte Musik nicht einfach so für das Training seiner KI-Modelle verwenden. Geklagt hatte die Gema, die weltweit Künstler bei der Wahrnehmung ihrer Urheberrechte vertritt. Suno müsse es in Zukunft unterlassen, ohne Einwilligung der Gema bestimmte Lieder zu vervielfältigen, sagte die Vorsitzende Richterin. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Wiedererkennbar oder nicht?
Im Streit zwischen der Gema und Suno geht es laut Gericht um sechs bekannte Lieder, wie unter anderem "Mambo No. 5" von Lou Bega und "Atemlos" von Helene Fischer. Mit Hilfe von Suno erstellte die Gema mehrere KI-Versionen der Lieder. Die KI-Lieder seien den Originalen ausgesprochen ähnlich, argumentierte die Gema vor Gericht. Das sei ein Beleg für Urheberrechtsverstöße. Suno bestritt die Wiedererkennbarkeit der Songs im Verfahren.
Die folgenden Audios zeigen den direkten Vergleich:
Rechtslage noch unklar
Die Entscheidung könnte eine Art Präzedenzfall sein. Rechtlich ist bislang nicht vollständig geklärt, ob KI-Anbieter in Deutschland Lizenzgebühren an Künstlerinnen und Künstler zahlen müssen, wenn sie Songs zum Training ihrer KI-Modelle nutzen. Darüber werden voraussichtlich noch höhere Gerichtsinstanzen entscheiden müssen.
Zum Training verwendete Songs würden nicht im Modell abgespeichert, argumentierte Suno vor Gericht. Dementsprechend liege auch keine zustimmungspflichtige Vervielfältigung vor. Für mögliche Urheberrechtsverstöße seien außerdem die Nutzer der KI verantwortlich und nicht Suno selbst. Das US-Unternehmen bezweifelte außerdem die Zuständigkeit des Landgerichts München I. Das Training des KI-Modells fände in den USA statt und sei nach US-Recht erlaubt.
KI-Anbieter Suno kündigt Widerstand an
"Wir hoffen, dass dieses Urteil zu einem Umdenken der KI-Anbieter führt", sagte Gema-Justiziar Kai Welp dem WDR. "Wenn ich meine Systeme mit menschlich geschaffenen Werken trainiere, muss ich dafür eine Lizenz erwerben." Das Urteil des Landgerichts gilt zunächst ausschließlich für die sechs Lieder, die Gegenstand des Verfahrens waren. Die Gema hofft aber auf eine Signalwirkung.
"Zum jetzigen Zeitpunkt sind Entscheidungen extrem wichtig, weil sich gerade der Markt für die Systeme herausbildet und Geschäftsmodelle entstehen." Kai Welp, Justiziar der Gema
Der KI-Konzern Suno will sich gegen das Urteil wehren. "Es beruht auf einer falschen Darstellung davon, wie die Technologie von Suno funktioniert und genutzt wird und wie US-Recht gilt", sagte eine Sprecherin des Unternehmens. Suno prüfe alle verfügbaren Optionen, einschließlich einer Berufung.
Künstler begrüßen Gerichtsentscheidung
Das Urteil sei "ein wichtiges Zeichen zur Stärkung der Rechte von Kreativen im digitalen Musikmarkt", sagte Kulturstaatsminister Wolfram Weimer (parteilos) am Freitag. "Wir brauchen einen Rechtsrahmen, der Innovation und Kreativität stärkt und sicherstellt, dass Rechteinhaber angemessen vergütet werden." Vergleichbare Reaktionen gab es auch von Künstlern. Wenn KI ausgewertet werde auf der Basis humanen Schaffens, "dann müssen diejenigen, die diese Substanz geschaffen haben, bezahlt werden", erklärte Peter Maffay.
Für die Gema ist der Streit mit Suno bereits das zweite Verfahren gegen einen großen KI-Anbieter aus den USA. Im November 2025 gewann die Gema gegen OpenAI, das Unternehmen hinter ChatGPT. Die Gema hatte Open AI verklagt, weil die KI geschützte Liedtexte fast identisch wiedergegeben hatte. Die gleiche Kammer des Landgerichts München gab der Gema schon damals Recht. Open AI ging allerdings in Berufung, eine Entscheidung steht noch aus.
Unsere Quellen:
- WDR-Interview mit Kai Welp, Justiziar der Gema
- Pressemitteilung der Gema
- Landgericht München I
- Deutsche Presse-Agentur (DPA)
Sendung: WDR 5, Das Wirtschaftsmagazin, 31.07.2026, 13:35 Uhr