Eigenanteil für Heimpflege in NRW steigt weiter | WDR aktuell
WDR. 00:22 Min.. Verfügbar bis 14.07.2028.
Wenn Senioren aufstocken müssen : So teuer ist ein Platz im Pflegeheim jetzt
Stand:
Der Platz im Pflegeheim in NRW ist nochmal teurer geworden. Aktuell liegt der Anteil, den Pflegeheimbewohner im Schnitt aus eigener Tasche zahlen müssen, laut dem Verband der Ersatzkassen bei 3.671 Euro pro Monat im ersten Jahr. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum Thema.
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Jetzt mitdiskutierenBislang waren die Eltern noch ganz rüstig. Doch dann kippt die Lage: Aus etwas tüdelig wird plötzlich extrem wackelig - ein Sturz, ein Schlaganfall oder beginnende Demenz. Und dann kommt der Tag: Die Angehörigen werden pflegebedürftig und müssen vielleicht sogar ins Pflegeheim. Wer pflegebedürftig ist, kann Unterstützung bekommen. Dazu kann man die Einstufung in einen Pflegegrad beantragen.
- Was kostet ein Platz im Pflegeheim?
- Warum sind die Kosten erneut gestiegen?
- Wann müssen Kinder für ihre Eltern zahlen?
- Ist die Unterhaltspflicht gedeckelt?
- Welchen Anteil übernimmt die pflegebedürftige Person selbst?
- Welchen Anteil übernimmt die Pflegekasse?
- Gibt es Abzüge beim Elternunterhalt?
- Welche staatlichen Entlastungen gibt es noch?
- Was, wenn keiner die Pflege der Eltern zahlen kann?
- In welchen Fällen sind Kinder von der Unterhaltspflicht befreit?
- Ändert sich auf absehbare Zeit die Finanzierung der Pflege?
Was kostet ein Platz im Pflegeheim?
Seit Jahren steigen die Kosten für Pflege im Heim und damit auch der Eigenanteil, den Pflegebedürftige zahlen müssen. In NRW liegt der selbst zu zahlende Anteil für das erste Jahr im Pflegeheim im Schnitt mittlerweile bei 3.671 Euro pro Monat, wie der Verband der Ersatzkassen (VDEK) mitgeteilt hat. Das sind 244 Euro mehr als im Vorjahr. NRW ist damit auf Platz drei der teuersten Bundesländer bei der Pflege. In der Summe enthalten ist zum einen der Eigenanteil für die Pflege und Betreuung, denn die Versicherung trägt nur einen Teil der Kosten. Dazu kommen für die Heimbewohner unter anderem noch Zahlungen für Unterkunft und Verpflegung.
Am teuersten ist das erste Jahr im Pflegeheim. Die Kosten sinken dann Jahr für Jahr, weil die Pflegekasse sich stärker an den Kosten beteiligt. So ging die Zuzahlung aus eigener Tasche in NRW im zweiten Jahr auf 3.373 Euro zurück, im dritten Jahr auf 2.977 Euro und ab dem vierten Jahr auf 2.481 Euro. Dadurch werden Menschen entlastet, die lange in Pflegeheimen leben. Hier plant die Bundesregierung allerdings Änderungen. Gesundheitsministerin Warken hat dafür Anfang Juni einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der die Pflegeversicherung neu ordnen soll. Die Zeitspannen bis zu einem höheren Zuschuss sollen jeweils von 12 auf 18 Monate verlängert werden. Das heißt konkret: Es würde jeweils sechs Monate länger dauern, bis der Eigenanteil wieder sinkt.
Warum sind die Kosten erneut gestiegen?
Ein wichtiger Grund, warum der Platz im Pflegeheim teurer wird, sind die gestiegenen Ausgaben für das Personal. Die Gehälter von Pflegekräften seien in den vergangenen Jahren stark gestiegen und lägen im Branchenvergleich nun über dem Durchschnitt. "Es gab Nachholbedarf und es ist richtig, dass Pflegekräfte gut bezahlt werden", sagt die Vorstandsvorsitzende des Ersatzkassenverbands, Ulrike Elsner. Doch es könne nicht sein, dass das zu immer stärkeren Belastungen der Pflegebedürftigen führe. Viele fordern seit längerem eine Entlastung der Pflegebedürftigen und deren Angehörigen, so auch der VDEK.
Wann müssen Kinder für ihre Eltern zahlen?
Kommt ein Elternteil ins Heim, ist zunächst der Ehepartner für die Kosten zuständig, dann die Kinder. Sind mehrere Kinder da, haften alle Geschwister zusammen anteilig - entsprechend ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse.
Sozialamt fragt nach Einkommensverhältnissen
Unterhaltspflichtig sind Kinder aber erst ab einem eigenen Bruttojahreseinkommen von mehr als 100.000 Euro. Dabei werden sämtliche Einkünfte zusammengerechnet. Dieses Limit wurde 2020 mit dem sogenannten Angehörigen-Entlastungsgesetz beschlossen. Bei mehreren Geschwistern müssen nur diejenigen zahlen, die mehr als 100.000 Euro verdienen - jeweils mit dem für sie berechneten Anteil.
In der Regel fragt das Sozialamt die Kinder nach ihrem Einkommen. Die Berechnung des Gesamteinkommens sei immer eine Einzelfallprüfung, sagt die Verbraucherzentrale, und rät, sich von einem Steuerberater beraten zu lassen.
Ist die Unterhaltspflicht gedeckelt?
Ja: Auch, wer mehr als 100.000 Euro verdient, muss nicht unbegrenzt viel für die Pflege der Eltern zahlen. Die Höhe der Unterhaltszahlung wird durch verschiedene Leitlinien begrenzt, zum Beispiel durch die "Düsseldorfer Tabelle", nach der auch der Unterhalt für Kinder berechnet wird.
Welchen Anteil übernimmt die pflegebedürftige Person selbst?
Kosten für Unterkunft, Verpflegung und auch für notwendige Investitionen des Pflegeheims - den sogenannten einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE) - müssen die Betroffenen selber übernehmen. Hinzu kommen die Kosten für die Ausbildung der Pflegekräfte.
Ausbildungskosten zahlen Bewohner
Zu den Unterkunftskosten gehören neben Essen beispielsweise auch die Reinigung der Zimmer und der Wäsche, Müllentsorgung, Heizung und Strom. Pflegeheime kosten nicht alle dasselbe. So kann der Pflichtanteil an den Pflegekosten ganz unterschiedlich ausfallen.
Welchen Anteil übernimmt die Pflegekasse?
Voraussetzung ist, dass während des Berufslebens regelmäßig Beiträge in eine gesetzliche oder private Pflegeversicherung eingezahlt wurden und dass die Pflegebedürftigkeit von einem Gutachter bestätigt wurde.
Wie viel die Pflegekasse übernimmt, hängt vom jeweiligen Pflegegrad ab. Der legt fest, wie viel Hilfe ein Mensch benötigt. Pflegegrad 1 bedeutet beispielsweise relativ wenig Unterstützung. Bei Pflegegrad 5 sind die Betroffenen nicht mehr in der Lage, sich im Alltag selber zu versorgen.
Ab dem Pflegegrad 2 zahlt die Pflegekasse monatlich Leistungen an das Pflegeheim. Die Leistungen sind gestaffelt:
- Pflegegrad 2 = 805 Euro
- Pflegegrad 3 = 1.319 Euro
- Pflegegrad 4 = 1.855 Euro
- Pflegegrad 5 = 2.096 Euro
Auch hier plant die Bundesregierung Änderungen. Unter anderem soll bei den Pflegegraden 2 und 3 Pflegegeld erst nach drei Monaten in voller Höhe gezahlt werden. Außerdem soll der Entlastungsbetrag für Pflegegrad 1 gestrichen werden. Der Betrag in Höhe von 131 Euro im Monat ist dafür gedacht, pflegende Angehörige bei ihrer Arbeit zu unterstützen. Der Entlastungsbetrag steht aktuell allen pflegebedürftigen Menschen ab Pflegegrad 1 zu und wird zusätzlich zu den anderen Leistungen der Pflegeversicherung gezahlt.
Gibt es Abzüge beim Elternunterhalt?
Ja, einige. Der sogenannte Elternunterhalt ist zum Beispiel begrenzt, wenn man einen höheren Eigenbedarf nachweisen kann, schreibt das Bundesministerium für Verbraucherschutz. Zum Beispiel durch ein unterhaltspflichtiges Kind, durch Darlehensschulden oder private Versicherungen.
Und: Vorhandenes Vermögen, wie beispielsweise ein Eigenheim, muss nicht für den Elternunterhalt eingesetzt werden, wenn es der eigenen Alterssicherung dient. Wer gleichzeitig für sich selber eine private Altersvorsorge anspart, kann weitere fünf Prozent des Bruttoeinkommens von der Pflicht zum Elternunterhalt abziehen. Dabei ist man laut Ministerium nicht auf bestimmte Anlageformen festgelegt.
Welche staatlichen Entlastungen gibt es noch?
Je länger ein Elternteil im Heim lebt, desto mehr sinkt der Eigenanteil an den Unterbringungskosten: Aktuell gibt es im ersten Jahr einen staatlichen Zuschlag von 15 Prozent auf die Pflegekosten. Im zweiten sind es 30 und ab drei Jahren Aufenthalt 75 Prozent Zuschlag. Wer bereits im vierten Jahr im Heim lebt, zahlt derzeit laut neuester VDEK-Berechnung noch durchschnittlich 2.481 Euro. Der Leistungszuschlag wird direkt an das Pflegeheim ausgezahlt.
Was, wenn keiner die Pflege der Eltern zahlen kann?
Können weder Pflegebedürftige noch deren Angehörige das Geld für einen Heimplatz aufbringen, gibt es weitere Unterstützungen. So können auch Menschen im Pflegeheim Wohngeld beantragen. Damit wird dann der Mietanteil der Heimkosten gedeckt. Allerdings richtet sich das Wohngeld nicht nach der individuellen Miete, die das jeweilige Pflegeheim in Rechnung stellt, sondern nach dem durchschnittlichen Mietniveau in der Region.
Tipps und Hinweise dazu gibt die Verbraucherzentrale:
"Hilfe zur Pflege" leistet außerdem das Sozialamt für Menschen, die pflegebedürftig, aber nicht pflegeversichert sind und daher keinen Anspruch auf Pflegegeld haben. Aber auch nur dann, wenn die pflegebedürftige Person oder deren Ehe- oder Lebenspartner nicht ausreichend Einkommen oder Vermögen haben, um die Kosten selber bezahlen zu können.
Dabei werden alle möglichen Einnahmen zusammengezählt: laufende Einkünfte auch des Ehegatten, Rente, Unterhaltszahlung von Verwandten, Mieteinnahmen. Nicht angerechnet werden Sozialhilfe oder Elterngeld.
Gibt es noch ein Haus oder eine Eigentumswohnung, die nicht vom Ehepartner oder minderjährigen Kindern bewohnt werden, kann das Sozialamt deren Verkauf fordern.
In welchen Fällen sind Kinder von der Unterhaltspflicht befreit?
Kinder, die von ihren Eltern während ihrer Kindheit misshandelt oder grob vernachlässigt wurden, müssen weniger oder sogar gar keinen Unterhalt zahlen, wenn Vater oder Mutter pflegebdürftig werden. Diese sogenannten "erheblichen Verfehlungen gegen das Kind" müssen aber nachgewiesen sein. Ein abgebrochener Kontakt, so die Verbraucherzentrale, reiche meist nicht aus.
Ändert sich auf absehbare Zeit die Finanzierung der Pflege?
Die Bundesregierung plant umfassende Änderungen bei der Pflegeversicherung. Gesundheitsministerin Warken hat dafür Anfang Juni ihre Gesetzespläne vorgestellt. Werden sie so umgesetzt, müssen sich Heimbewohner, Gutverdiener und Menschen ohne Kinder auf Mehrbelastungen einstellen. Warkens Entwurf sieht eine Kombination aus Ausgabenbremsen und zusätzlichen Einnahmen vor. Hintergrund ist die schwierige Finanzlage der Pflegekassen. Seit Jahren übersteigen die Ausgaben der Pflegeversicherung die Einnahmen.
Geplant ist unter anderem, die Beitragsbemessungsgrenze zu erhöhen, wodurch Besserverdienende stärker belastet würden. Außerdem soll der Beitragssatz für Kinderlose um 0,1 Prozentpunkte angehoben werden und es soll für Bewohner von Pflegeheimen länger dauern, bis ihr Eigenanteil sinkt. Ziel der Reform ist laut Entwurf auch, einer Pflegebedürftigkeit besser vorzubeugen. Außerdem will Gesundheitsministerin Warken die private Pflegevorsorge durch steuerliche Anreize attraktiver machen.
Unsere Quellen:
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
- Pressemeldung des VDEK
- Oberlandesgericht Düsseldorf
- Verbraucherzentrale
- Nachrichtenagenturen dpa und AFP
- Berichterstattung von tagesschau.de
Sendung: WDR 2, Nachrichten, 14.07.2026, 8.00 Uhr
Sendung: WDR Fernsehen, WDR aktuell, 14.07.2026, 12.45 Uhr
8 Kommentare
Kommentar 8: Wüstenfähe schreibt am 15.07.2026, 22:59 Uhr :
Die wachsende Vermögensungleichheit, über die auch der WDR mit Hinweis auf den Sozialbericht NRW berichtet hat, ist für mich "der" Systemfehler unserer Demokratie. Berufe, die körperlich stark herausfordern, werden in der Regel schlechter bezahlt. Gleichzeitig tragen diese Berufsgruppen das größere Risiko frühzeitig auf Pflegeleistungen angewiesen zu sein. Schlussfolgernd kann gesagt werden, dass Leistung und harte körperliche Anstrengung Lebensfehler sind, denn die Gesundheit ist das höchste Gut eines Menschen. Die Wahrscheinlichkeit wächst, dass viele Menschen noch im betagten Alter ihre vertraute Heimat aus sozialpolitischen Gründen verlassen müssen. Völlig grotesk: Pflegenden Angehörigen sollen im Programm von Frau Warken auch noch die Rentenpunkte gekürzt werden, obwohl diese für ihre Arbeit nicht entlohnt werden. Das Pflegegeld muss nämlich hauptsächlich für die zu pflegende Person aufgewendet werden. Wir sitzen hier sozialpolitisch auf einem Pulverfass.
Kommentar 7: Marielle Marillenlikör schreibt am 15.07.2026, 13:17 Uhr :
Laut Caritasverband hat sich die Verweildauer in Pflegeheimen in den letzten vier Jahren um drei Monate reduziert. Das spricht für finanziellen Druck. Durchschnittlich leben die Menschen 25 Monate im Pflegeheim. Das bedeutet, dass durchschnittlich weit über 60.000 € zur Finanzierung der Eigenleistung für die Versorgung angespart sein müssen, selbst wenn die Pflegebedürftigen ihre Rente für den Aufenthalt voll einsetzen. Ansonsten räumt der Staat den Lebendigen die Schrankwand aus. Das soll noch gerecht sein? Die Politikverdrossenheit der Leute ist nachvollziehbar, angesichts der Kosten für Rüstung, Migration, Entwicklungshilfen, Zinsen usw. .
Kommentar 6: Maximilian schreibt am 15.07.2026, 11:46 Uhr :
Ausgerechnet die Pflegeversicherung hat die Ökonomisierung der Pflege beschleunigt. Pflege ist traurigerweise ein Wirtschaftsgut geworden. Mit Gebrechlichkeit Profit zu machen ist mehr als schändlich. Pflege wurde vorher von der Familie oder von der Wohlfahrt ohne Gewinnstreben geleistet. Die Pflegeversicherung hat den Wirtschaftsliberalismus in dem Bereich entfacht.
Kommentar 5: Ben schreibt am 14.07.2026, 14:32 Uhr :
Liebe Leute, wichtig ist, ihr müsst immer die selben wählen, damit sich nichts ändert. Vielleicht helfen die "Omas gegen Rechts". Anhand der Beiträge merkt man, ihr habt noch nichts begriffen.
Kommentar 4: Thomas schreibt am 14.07.2026, 14:00 Uhr :
Dreitausendsechshunderteinundsiebzig Euro Eigenanteil. Solange es gesetzlich zulässig ist, dass Betreibergesellschaften und Immobilieninvestoren Milliarden mit dem Geschäftsmodell verdienen braucht sich niemand zu beklagen. Ändern könnte dies die Regierung, möchte man nicht. Also Leistungen kürzen, Eigenanteil und Pflegeversicherungsbeiträge erhöhen. So einfach ist das. Beste Grüße von jemandem der zuhause pflegt. Damit lässt sich zwar kein Geld verdienen, aber die Würde bleibt.
Antwort von Canasta Furie , geschrieben am 14.07.2026, 19:21 Uhr :
Stimmt! Die einfachen Leute werden im Alter enteignet. In Deutschland leben ca. die hälfte der Menschen zur Miete. Durchschnittsrente ca. 1.100 €, weil die meisten nicht alle Beitragsjahre zusammen haben. Wie kann es sein, dass ein kleines Zimmerchen mit Bad/WC im Pflegeheim über 6.500 € kostet? So groß ist der Pflegeaufwand nicht und bezüglich der Ernährung nuckeln die alten Menschen an einem halben Brötchen rum. Bezüglich der Pflegekosten müssen wir von einem Politikum ausgehen, das durchaus Züge eines Staatsversagen hat.
Kommentar 3: Mel schreibt am 14.07.2026, 13:18 Uhr :
Was mir in der Übersicht direkt auffällt: 654 € Investitionskosten. Meine Großeltern leben in einem Seniorenheim in einem gemeinsamen Zimmer. Sie zahlen also 1.308 € Investitionskosten PRO MONAT. Für EIN einziges Zimmer. Was soll denn mit diesen Investitionskosten alles abgedeckt sein? Eine Klimaanlage ist es offensichtlich nicht, funktionierende Sonnenschirme für den Außenbereich auch nur bedingt.....
Kommentar 2: Gerda schreibt am 14.07.2026, 12:55 Uhr :
Bei den meisten Seniorenheimen sind Investoren beteiligt. Hier liegt der Grundsatz auf max. Gewinn. Aber auch gleichzeig mit minimalen Ausgaben der Gebäude dafür zu sorgen das die bilanz stimmt.
Kommentar 1: Texasranger schreibt am 14.07.2026, 12:11 Uhr :
Meine Mutter, Pflegestufe 5, ist seit Dezember in einem Pflegeheim in Essen. Die monatlichen Kosten betragen sage und schreibe 6.450 € und zwar in einem absolut durchschnittlichen Heim mit deutlichem "Instandhaltungsrückstau", welches zur Pfarrgemeinde gehört. Weder das Gebäude aus den 1970ern, noch die karge Zimmerausstattung, noch die knappe Personalausstattung, noch das durchschnittliche Essen rechtfertigen auch nur ansatzweise den geforderten Betrag. Ich frage mich, wo die angeblich so hohen Kosten anfallen und weshalb in einigen anderen Bundesländern 2.500 € weniger zu zahlen sind. Die Löhne in der Ex-DDR liegen nur 10% unter Westniveau. Daran kann es also nicht liegen. Und die nächste Erhöhung ist auch schon genehmigt. Meines Erachtens wird an den Pflegeheimen gut verdient.