Neue App zur Breitbandmessung der Bundesnetzagentur | WDR aktuell
WDR. 00:24 Min.. Verfügbar bis 20.03.2028.
Geld zurück dank neuer App : Breitbandmessung bei schlechtem Netz
Stand:
Schlechtes Handynetz? Eine neue App der Bundesnetzagentur ermöglicht gratis Breitbandmessungen - und kann sogar helfen, den Handyvertrag zu kündigen oder Geld zurückzubekommen.
Wir wollen deine Meinung hören!
Jetzt mitdiskutierenBei besonders schlechtem Handynetz ist es ab sofort möglich, vorzeitig aus einem Handyvertrag herauszukommen oder weniger zu zahlen. Möglich macht das eine neue App der Bundesnetzagentur. Die App macht rechtsverbindliche Tests. So können Defizite nachgewiesen werden, um eine Preissenkung oder eine Sonderkündigung zu erzwingen. Grundlage dafür ist das sogenannte Minderungsrecht.
Netzabdeckung in NRW gut - mit Lücken
Der Bedarf für so eine App ist da in NRW. Denn immer noch passiert es, dass Gespräche am Handy unerwartet getrennt werden, die Stimme am anderen Ende der Leitung unverständlich ist oder Emails mit großer Verzögerung ankommen - weil das Netz so schlecht ist.
Insgesamt ist die Netzabdeckung in NRW laut Mobilfunkmonitoring der Bundesnetzagentur gut. Nur 1,2 Prozent der Fläche sind sogenannte weiße Flecken. Bei 10 Prozent der Fläche gibt es graue Flecken - dort gilt die Netzabdeckung nicht für alle Anbieter. Hat man den Falschen, heißt das: kein Empfang.
Zum Telefonieren nach draußen
Aufgewachsen ohne Handynetz: Milan Mielke aus Bergisch Gladbach
Familie Mielke aus Bergisch Gladbach kennt das auch. Sie wohnt eigentlich zentral, nahe der Millionenstadt Köln - aber sie wohnen eben im Grünen. Nur an einer Stelle im Wohnzimmer klappt es mit dem Telefonieren - manchmal. Oft aber auch nicht. Sohn Milan Mielke wuchs ohne Handynetz auf, im Haus geht nur Festnetz. "Wenn Freunde kommen", sagt er, "fragen die immer auch ganz schnell nach dem WLAN-Passwort um erreichbar zu sein". Zum Telefonieren geht Familie Mielke raus. Im Winter müsse man" irgendwann auflegen, weil die Hand war abgefroren und man hat sich erkältet mit dem Telefon", sagt Vater Jens Mielke. Und auch draußen sei das Handynetz nur unzureichend.
Probleme auch im Sauerland
Marina Krick und Peter Kessler testen die neue App
Ähnliche Erfahrungen machen Marina Krick und Peter Kessler am Torhaus am Möhnesee. Eigentlich idyllisch gelegen - doch beim Handynetz hakt es. "Viele Gäste wollen spontan anrufen, wenn sie unterwegs sind. Wenn sie uns nicht erreichen, ist das natürlich schlecht", sagt Kessler.
Die beiden testen deshalb die neue App. Ihr Eindruck: Selbst draußen bleibt das Netz schwach. "Die Downloadrate geht noch, aber der Upload ist katastrophal."
Nachweisverfahren Mobilfunk in den Appstores
Genau für solche Fälle ist die neue App. Sie heißt "Breitbandmessung Nachweisverfahren Mobilfunk" und ist seit Montag im Appstore von Apple und im Google Playstore verfügbar - gratis und ohne Werbung. Sie soll zum einen offiziell messen und zum anderen den Nachweis gegenüber dem Anbieter erleichtern. Denn ein Recht auf Preisnachlass beim Mobilfunkanbieter wegen Funklöchern haben Kunden gesetzlich schon seit 2021, der Nachweis war aber bisher kompliziert. "Mit unserem Messtool können Verbraucherinnen und Verbraucher prüfen und nachweisen, ob die Qualität ihres Mobilfunk-Internetzugangs erheblich von dem abweicht, was im Vertrag als Maximalleistung vereinbart worden ist", sagte der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, am Mittwoch.
Wann liegt eine erhebliche Abweichung von der vereinbarten Maximalleistung vor?
Eine erhebliche Abweichung liegt laut Bundesnetzagentur vor, wenn - je nach Gebiet - weniger als zehn bis 25 Prozent der vereinbarten Geschwindigkeit tatsächlich erreicht wird.
- 10 Prozent: Wohnt man in einer dünn besiedelten Gegend auf dem Land, müssen die Netzverbindungen mindestens 10 Prozent der vertraglich zugesicherten Maximalgeschwindigkeit erreichen.
- 15 Prozent: In Gegenden mit mittlerer Haushaltsdichte müssen 15 Prozent erreicht werden.
- 25 Prozent: In dicht besiedelten Gegenden müssen die Netzverbindungen mindestens 25 Prozent der vertraglich zugesicherten Maximalgeschwindigkeiten erreichen.
Wie finde ich heraus, welche Geschwindigkeit ich gebucht habe?
Die entsprechenden Angaben finden sich bei Mobilfunk-Verträgen in den dazugehörigen Produkt-Informationsblättern. Dort ist angegeben, wie hoch der geschätzte Maximalwert der Datenübertragung ist.
Wie weisen Mobilfunkkunden diese Minderleistung nach?
Um diese Minderleistung nachzuweisen, müssen Mobilfunkkunden über fünf Tage verteilt 30 Messungen im Freien vornehmen, also an den fünf Tagen sechs Messungen pro Tag. Wird die Mindestschwelle an mindestens drei von fünf Tagen kein einziges Mal erreicht, haben Verbraucher ein Minderungsrecht.
Wie sollten Verbraucher konkret vorgehen?
Bei einer Minderleistung erhalten Mobilfunkkunden laut Bundesnetzagentur über die App ein Messprotokoll. Darin ist festgehalten, dass eine erhebliche Abweichung von der vertraglich vereinbarten Datenübertragungsrate festgestellt werden konnte. Konnte im Rahmen der Messkampagne kein Nachweis einer Minderleistung erbracht werden, wird kein Messprotokoll erstellt.
Verbraucher sollten ihren Anbieter schriftlich kontaktieren und das Messprotokoll, das nicht älter als vier Wochen sein darf, beifügen. "Mobilfunkkunden können nun dem Anbieter eine Frist von 10 bis 14 Tagen zur Nachbesserung setzen", sagte Felix Flosbach, Jurist bei der Verbraucherzentrale NRW in Düsseldorf. Bleibt die Leistung gering, haben Verbraucher die Möglichkeit, den Preis zu mindern oder den Vertrag außerordentlich zu kündigen.
Felix Flosbach von der Verbraucherzentrale NRW
"Preisminderungen müssen Verbraucher immer individuell mit dem Anbieter klären", so Flosbach. Das Entgelt ist laut Bundesnetzagentur in dem Verhältnis herabzusetzen, in dem die tatsächliche Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung abweicht. Näheres ist nicht geregelt. Notfalls müssen Mobilfunkkunden vor Gericht ziehen.
Was hält die Telekommunikations-Branche vom neuen Minderungsanspruch?
Der Geschäftsführer des Branchenverbandes VATM, Frederic Ufer, hält den Minderungsanspruch im Mobilfunk für "kaum praxistauglich". Die App der Bundesnetzagentur nannte Ufer "ein kompliziertes Tool". Das Verfahren sei "erklärungsbedürftig, in der praktischen Anwendung eher abschreckend und kann dennoch die vielen unterschiedlichen Mess-Situationen und Mess-Parameter nie vollständig korrekt dokumentieren". Letztlich sei der Aufwand für alle Beteiligten erheblich – und dies bei einem überschaubaren Anspruch, den die Betroffenen geltend machen könnten.
Wie ist die Netzabdeckung in Sachen Mobilfunk in NRW?
"Das lässt sich pauschal nicht sagen", sagte Verbraucherschützer Flosbach. Generell könne es eine mangelnde Netzabdeckung sowohl auf dem Land wie in der Stadt geben. "Wir bekommen aber immer wieder Beschwerden von Verbrauchern, die sich über ein schlechtes Handynetz und uneinsichtige Anbieter beschweren", so Flosbach.
Quellen:
- Felix Flosbach, Jurist bei der Verbraucherzentrale NRW in Düsseldorf, gegenüber dem WDR
- Pressemitteilung der Bundesnetzagentur zu Regelungen für den Nachweis einer Minderleistung im Mobilfunk
- Allgemeinverfügung der Bundesnetzagentur zur Konkretisierung der unbestimmten Begriffe bei Mobilfunk-Internetzugängen
- Bundesnetzagentur zu Nachweisverfahren im Festnetz und im Mobilfunk
- Branchenverband VATM zu Regelungen zur Mobilfunkminderung
- WDR-Besuch bei Familie Mielke in Bergisch Gladbach
Sendung: WDR 2, WDR aktuell, 15.04.2026, 08.00 Uhr
WDR Fernsehen, WDR aktuell, 20.04.2026, 12:45 Uhr
1 Kommentar
Kommentar 1: Roboe schreibt am 25.04.2026, 21:22 Uhr :
Inzwischen selbst bei einleuchtenden Zielfunktionen sind die vermeintlichen Abfallprodukte doch etwas hochwillkommendes für Datenhändler,