KI-Training bei Facebook und Co: Verbraucherzentrale klagt gegen Meta
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Meta will seine KI bald auch mit euren Beiträgen bei Instagram und Facebook trainieren - sofern ihr dem nicht widersprecht. Morgen ist der Fall in Köln vor Gericht. Die Verbraucherzentrale Köln klagt vor dem Oberlandesgericht gegen Meta.
Das Training soll die Künstliche Intelligenz von Meta besser machen. Wer das nicht will, muss aktiv widersprechen. So einfach dürfe Meta sich das nicht machen, sagt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen - und geht jetzt den nächsten Schritt.
"Nachdem Meta auch nach einer Abmahnung nicht bereit war von den Plänen abzurücken, folgt nun der Gang vor das Oberlandesgericht Köln", schreibt die Verbraucherzentrale in einer Mitteilung. Der Termin vor Gericht sei am Donnerstag (22.05), sagt die Verbraucherzentrale auf WDR-Nachfrage.
Widerspruch möglich bis 26. Mai
Meta will schon nächsten Dienstag mit dem KI-Training starten. Das bedeutet laut Verbraucherzentrale: Wenn ihr eure Daten nicht für die KI freigeben wollt, solltet ihr bis spätestens zum 26. Mai der Nutzung eurer Daten widersprechen. Haltet ihr diese Frist nicht ein, können eure Daten Teil der KI werden. Sie lassen sich daraus später nicht mehr zurückholen oder löschen.
Worum es beim KI-Training genau geht - und was die Bedenken und Chancen dabei sind - diese Fragen beantworten wir hier.
- Was genau hat Meta vor?
- Mit welchen Daten soll die KI von Meta genau trainieren?
- Worauf greift Meta beim KI-Training nicht zu?
- Warum will Meta mit diesen Daten trainieren?
- Welche Probleme sieht die Verbraucherzentrale dabei?
- Was spricht für das KI-Training?
- Was kann ich tun, wenn ich nicht will, dass die KI beim Training auf meine Beiträge zugreift?
Was genau hat Meta vor?
Meta hat angekündigt, ab 27. Mai alle jemals in seinen Diensten Facebook und Instagram veröffentlichten Beiträge europäischer Nutzer für KI-Trainingszwecke zu nutzen.
Das bedeutet: Alles, was ihr jemals öffentlich bei Facebook und Instagram gepostet habt, fließt in das Training der KI ein. Wenn ihr viel oder seit vielen Jahren bei Facebook und Insta aktiv seid, könnte das sozusagen eurer halbes Leben sein. Es geht nämlich nicht nur um das, was ihr künftig auf den sozialen Netzwerken macht - sondern auch um all das, was in der Vergangenheit schon war.
User wurden vorab darüber informiert, entweder per Mail oder über eine Nachricht in der App.
Mit welchen Daten soll die KI von Meta genau trainieren?
Laut Verbraucherzentrale (VZ) NRW unterscheidet Meta zwischen "Informationen und Aktivitäten, die immer öffentlich sind und Inhalten, für die Sie die Einstellung 'öffentlich' wählen können". Zu Infos, die immer öffentlich sind, zählten laut Meta:
- Name
- Facebook- und Instagram-Benutzername
- Profilbild
- Aktivitäten in öffentlichen Gruppen, auf Facebook-Seiten und Kanälen
- Aktivitäten mit Inhalten, die öffentlich sind – beispielsweise Kommentare, Bewertungen oder Rezensionen auf Marketplace oder auf einem öffentlichen Instagram-Konto
- Avatare
"Inhalte wie Beiträge, Fotos und deren Bildunterschriften oder Videos, die Sie im Profil, in Stories oder Reels als öffentlich sichtbar gepostet haben, werden ebenfalls für Metas KI verwendet", sagt die Verbraucherzentrale.
Worauf greift Meta beim KI-Training nicht zu?
Private Unterhaltungen sollen laut Meta nicht zum Training der KI verwendet werden. Bei minderjährigen Nutzern verzichte man auch auf die Nutzung öffentlich verfügbarer Beiträge.
Warum will Meta die KI mit diesen Daten trainieren?
Meta will seine KI besser machen. Es gehe etwa darum, dass die KI die deutsche Kultur, Sprache und Geschichte zunehmend besser verstehen und wiedergeben könne, sagt der Konzern. So ein Training sei in der Branche üblich.
Es gehe um vieles - von Dialekten und Umgangssprache bis hin zu hyperlokalem Wissen und der unterschiedlichen Art und Weise, wie verschiedene Länder Humor und Sarkasmus verwendeten, schreibt Meta.
Welche Probleme sieht die Verbraucherzentrale dabei?
Die Verbraucherschützer beanstanden unter anderem, dass das Vorgehen von Meta nicht den gesetzlichen Anforderungen entspreche. Der pauschale Verweis auf ein "berechtigtes Interesse" reiche nicht aus.
Ein berechtigtes Interesse ist die datenschutzrechtliche Begründung, auf die sich Unternehmen berufen, wenn sie Nutzerdaten ohne ausdrückliche Einwilligung verarbeiten wollen. Dabei muss laut EU-Kommission immer geprüft werden, ob die Unternehmensziele wichtiger sind als Persönlichkeitsrechte der Menschen, die es betrifft.
Laut Verbraucherzentrale müssten Nutzer nicht akzeptieren, dass ihre persönlichen Informationen, die sie über Jahre auf den Plattformen hinterlassen haben, für KI-Training verwendet werden. Außerdem sei nicht auszuschließen, dass auch besonders sensible Informationen, die laut Datenschutz-Grundverordnung besonders geschützt sind, für KI-Trainingszwecke verwendet würden, sagt die Datenschutzexpertin der Verbraucherzentrale NRW, Christine Steffen. "Dann reicht ein sogenanntes Opt-out - so wie es Meta anbietet - nicht aus, sondern Betroffene müssten dem aktiv zustimmen."
Man habe Meta daher abgemahnt. Laut Meta plant die Verbraucherzentrale NRW auch, eine einstweilige Verfügung gegen das KI-Training von Meta zu beantragen. Die Verbraucherzentrale selbst beantwortete wegen der juristischen Auseinandersetzung gestern keine Fragen. Alle Kräfte seien aktuell gebunden.
Was spricht für das KI-Training?
WDR-Digitalexperte Jörg Schieb sagt, in Deutschland seien viele Menschen mit KIs nicht zufrieden. So ein Training könne die KI von Meta jetzt sprachlich besser machen und die Kommunikation erleichtern. Die KI von Elon Musk, xAI, sei nur deshalb so gut, weil sie auf die Inhalte der Plattform X zugreifen könne.
Jörg Schieb, WDR-Digitalexperte
Bildquelle: WDRSchieb sagt außerdem: Wer Facebook und Co. nutze, müsse sich ohnehin darüber im Klaren sein, dass Meta sehr viel über ihn oder sie weiß. Da sei die Nutzung von Posts, die ohnehin schon öffentlich seien, für das KI-Training nur noch ein kleiner Zusatz. Diese Postings seien ohnehin für jeden zu sehen - "warum dann nicht auch für die KI?" Das eigentliche Problem sei ein anderes: Dass Meta persönliche Profile erstelle - etwa um Werbung zu personalisieren oder den Algorithmus zu verbessern.
Viele Menschen glauben, so eine KI sei wie eine Monster-Datenbank, die sich jedes noch so kleine Detail merkt. Das stimmt aber nicht. WDR-Digitalexperte Jörg Schieb
Schieb sagt: "Bloß weil ich ein Foto mit einem Eis in der Hand poste, ist das für ein KI-Modell noch längst nicht relevant genug, um im Training eine Rolle zu spielen. Es ist zumindest extrem unwahrscheinlich."
Laut Jörg Schieb hat Meta mehrere KIs, die profitieren könnten - darunter zum Beispiel Meta AI, das ist der neue KI-Assistent, den es neuerdings bei Whatsapp, Instagram und Facebook gibt. Der Chatbot versteckt sich in den Meta-Apps hinter dem blauen Kreis.
Meta steckt aber zum Beispiel auch hinter LLaMA, erklärt Jörg Schieb. Das ist ein KI-Textgenerator, der wie ein digitales Gehirn durch Milliarden Textbeispiele gelernt hat, menschliche Sprache zu verstehen und zu erzeugen. LLaMA ist teilweise Open Source, andere Unternehmen greifen darauf zurück und nutzen es zu ihrem Zweck.
Meta selbst sagt: Eine mögliche Unterlassungsverfügung wäre ein "großer Rückschlag für deutsche Verbraucher*innen, die sich lokal relevante KI-Technologie wünschen und für deutsche Unternehmen, die auf KI-Modellen aufbauen wollen, die lokale Nuancen verstehen".
Der Konzern sagt, es gehe auch nicht nur um Meta. "Zahlreiche KI-Unternehmen haben bereits Verzögerungen bei der Einführung von Technologien in Deutschland und der gesamten EU hinnehmen müssen, was auf das fragmentierte und sich überschneidende Regulierungssystem in Europa zurückzuführen ist." Auch der KI-Assistent von Meta war wegen strenger Regeln in der EU später eingeführt worden als in anderen Ländern.
Was kann ich tun, wenn ich nicht will, dass die KI beim Training auf meine Beiträge zugreift?
Dann gibt es die Möglichkeit, der Nutzung zu widersprechen. Die Verbraucherzentrale NRW erklärt ganz ausführlich, wie ihr dabei vorgeht. Hier die Kurzform:
- Meta bietet Widerspruchsmöglichkeit über Formulare bei Facebook und Instagram; nach dem Absenden erhaltet ihr eine Bestätigungs-Mail. Ihr müsst für jede Plattform einzeln widersprechen.
- Die Formulare werden nur angezeigt, wenn ihr eingeloggt seid.
- Die E-Mail-Adresse ist eine Pflichtangabe, das Textfeld wiederum kann leer bleiben.
- Eine Begründung für den Widerspruch ist nicht nötig.
Unsere Quellen:
- Beitrag von Meta: Making AI Work Harder for Europeans
- Beitrag der Verbraucherzentrale NRW: Abmahnung gegen Nutzung von Daten für KI-Training durch Meta
- Beitrag der Verbraucherzentrale NRW: "Meta AI" bei Facebook, Instagram und WhatsApp – so widersprechen Sie
- Stellungnahme von Meta: Mögliche Unterlassungsverfügung der VZ NRW bedroht deutsche KI-Innovation, Wirtschaftswachstum und den EU-Binnenmarkt
- WDR-Digitalexperte Jörg Schieb
- EU-Kommission: Was bedeutet "berechtigte Interessen"?
- Nachrichtenagentur dpa
- Anfrage bei der Verbraucherzentrale NRW zum Prozess