Wie steht es um Hitzeschutz und Hitzefrei an Schulen | Aktuelle Stunde
Aktuelle Stunde . 18.06.2026. 22:44 Min.. UT. Verfügbar bis 18.06.2028. WDR. Von Bernd Neuhaus.
An jedem Tag in dieser Woche sollen die Temperaturen auf 30 Grad oder mehr in NRW steigen - für Freitag sind sogar bis zu 39 Grad angesagt, sagt die WDR-Wetterredaktion. Viele Schulen geben deshalb Hitzefrei.
Die Hitze trifft aber nicht nur Schüler, sondern auch alle, die arbeiten müssen. Hier sind Infos, die dir durch die heißen Tage helfen könnten:
Wann dürfen Schulen hitzefrei geben?
Ob hitzefrei gegeben wird, entscheidet die Schulleitung nach diesen Regeln:
- Ab über 27 Grad Celsius Raumtemperatur kann hitzefrei erteilt werden. Unter 25 Grad Celsius darf kein Hitzefrei gegeben werden.
- Grundschüler und Schüler der Klassen 5 und 6 dürfen nur nach Absprache mit den Eltern früher nach Hause geschickt werden. Dabei müssen örtliche Gegebenheiten wie Ganztagsbetrieb oder Schulbusfahrpläne berücksichtigt werden.
- Schüler der Sekundarstufe II (Oberstufe) bekommen grundsätzlich kein Hitzefrei; einzelne Oberstufenschüler können aus gesundheitlichen Gründen vom Unterricht befreit werden.
- Klassenarbeiten sollten bei Hitze möglichst nicht geschrieben werden.
- Unterricht an anderen Orten, auch außerhalb des Schulgeländes, ist grundsätzlich möglich.
Ob ein Kind hitzefrei hat oder nicht, ob für den ganzen Tag oder nur für einige Stunden - darüber informiert die Schule.
Bekommen Eltern dann auch hitzefrei?
Wenn die Kinder nicht im Offenen Ganztag oder von den Großeltern oder anderweitig betreut werden können, haben Eltern grundsätzlich die Möglichkeit, sich von der Arbeit befreien zu lassen. Das ist dann vergleichbar mit Kitastreiks oder anderen außergewöhnlichen Umständen, erklärt Michael Felser, Anwalt für Arbeitsrecht. Das gelte allerdings nur für kleine Kinder, die nicht alleine zu Hause bleiben können. Maximal bis zu einem Alter von 11 bis 12 Jahren - je nach Reife des Kindes.
Voraussetzung dabei: der Arbeitgeber hat das nicht vertraglich explizit ausgeschlossen und die Hitzefrei-Regelung kam so kurzfristig, dass sich keine anderweitige Betreuung organisieren ließ.
Hitze - was gilt für Arbeitnehmer?
Für Arbeitnehmer sehen die Regeln anders aus. So etwas wie "Hitzefrei" gibt es im deutschen Arbeitsrecht nicht. Aber wenn am Arbeitsplatz die Temperaturen steigen, muss der Arbeitgeber Schutzmaßnahmen ergreifen. Wichtig ist zu unterscheiden: "Wenn ich im klimatisierten Büro arbeite, gelten nicht die Außentemperaturen. Sondern maßgeblich ist die Temperatur direkt am Arbeitsplatz", erklärt Arbeitsrechtler Michael Felser im WDR 5 -Wirtschaftsmagazin.
Ab 26 Grad Raumtemperatur kann der Arbeitgeber Maßnahmen zur Abkühlung ergreifen - das kann Lüften am frühen Morgen sein, Ventilatoren im Büro, kühle Getränke zur Verfügung zu stellen oder die Regeln für Arbeitskleidung zu lockern. Ab 30 Grad Raumtemperatur muss der Arbeitgeber dann Maßnahmen treffen.
Ab 35 Grad gilt ein Raum ohne spezielle Schutzmaßnahmen als nicht mehr für die Arbeit geeignet. Der Arbeitgeber muss dann Dinge wie Luftduschen, Entwärmungsphasen oder Hitzeschutzkleidung zur Verfügung stellen. Er darf dann auch nicht mehr einen Dresscode wie Krawatten- oder Anzugpflicht verlangen.
Wenn Beschäftigte merken, dass ihnen die Hitze so zusetzt, dass Fehler drohen, müssen sie das unbedingt dem Arbeitgeber mitteilen, erläutert Arbeitsrechtler Michael Felser:
"Der Arbeitnehmer ist sogar verpflichtet, auf Risiken hinzuweisen, um Schaden von seinem Arbeitgeber abzuwenden." Michael Felser, Anwalt für Arbeitsrecht
Denn wenn dann ein gravierender Fehler passiert, könne anschließend die Frage aufkommen, warum der Arbeitnehmer nichts gesagt habe.
So oder so gilt: Sich eigenmächtig einfach "Hitzefrei" zu nehmen, ist dagegen nicht erlaubt und kann Konsequenzen wie eine Abmahnung nach sich ziehen.
Was bedeutet die Hitze für alle, die draußen arbeiten?
Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) weist darauf hin, dass Menschen, die draußen arbeiten, durch Hitze besonders gefährdet sind: Wenn Hitze und körperliche Arbeit zusammenkommen, führt das zu einem erhöhten Wärmeabgabebedarf des Körpers. Wenn keine ausreichende Wärmeableitung, zum Beispiel durch Schatten und kalte Getränke, möglich ist, kann es zu einem lebensbedrohlichen Hitzschlag kommen.
Körperlich anstrengende Arbeiten sollten der Genossenschaft zufolge auf ein Minimum reduziert und, wenn möglich, in den kühleren Stunden am Morgen ausgeführt werden. Es sei wichtig, das Arbeitspensum zu reduzieren, für Kühlung zu sorgen und regelmäßige Pausen im Schatten einzulegen sowie viel zu trinken.
Die Genossenschaft betont, dass Beschäftigte auf Baustellen im Sinne der Arbeitsstättenverordnung in der Nähe ihrer Arbeitsplätze immer über Trinkwasser oder andere alkoholfreie Getränke verfügen sollen. Dafür sorgen muss der Arbeitgeber.
Unsere Quellen:
- Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft: Mit diesen Maßnahmen können Sie hitzebedingte Erkrankungen am Arbeitsplatz verhindern
- ARD Morgenmagazin
- NRW-Schulministerium: Wann gibt es Hitzefrei?
- Website Rhein-Gymnasium in Köln: Aktuelles 2025/26
- Interview mit dem Arbeitsrechtler Michael Felser
Sendung: WDR 5, "Das Wirtschaftsmagazin", 22.06.2026, 13:35 Uhr
Sendung: wdr.de, Erste Schulen geben Hitzefrei, 17.06.2026, 14.30 Uhr
Erstveröffentlichung des Artikels am 20.04.2026