Die Preise für Sprit sind nicht zu übersehen. In großen Zahlen an der Straße, etwas kleiner am Display der Zapfsäule - und besonders deutlich im Portmonnaie. Unsichtbar bleibt dagegen, wie der Preis genau zustande kommt. Welche Kosten entstehen den Unternehmen für Rohöl, Transport und Verarbeitung? Was bleibt ihnen als Marge? Und lässt sich diese Marge noch mit den Kosten und der Knappheit auf dem Markt erklären?
Genau diese Rechnung will das Bundeskartellamt prüfen. "Hier geht es vor allen Dingen um die Frage, ob diese Unternehmen die Situation ausnutzen, um die Preise missbräuchlich zu überhöhen", sagt Andreas Mundt, der Präsident des Bundeskartellamts, im WDR-Interview.
Wann hohe Spritpreise verboten sein können
Hohe Preise für Benzin und Diesel sind nicht automatisch ein Fall für das Kartellamt. Wird Rohöl knapp und teuer, dürfen auch die Spritpreise steigen. Das Kartellrecht verbietet Unternehmen nicht, Gewinne zu machen.
Eingreifen kann die Behörde erst, wenn ein Unternehmen auf einem Markt besonders mächtig ist und diese Stellung ausnutzt. Deshalb prüft das Kartellamt zunächst, wie stark einzelne Raffinerien den regionalen Markt und die von ihnen belieferten Tankstellen beherrschen.
Erst danach geht es um die eigentliche Preisrechnung: Welche Kosten hatten die Unternehmen? Welche Margen blieben ihnen? Und waren die Preise womöglich höher, als es diese Kosten rechtfertigen?
Kartellamt fordert interne Daten von zwölf Unternehmen
Das Bundeskartellamt hat deshalb zwölf Unternehmen angeschrieben, die deutsche Raffinerien besitzen oder daran beteiligt sind. Sie sollen umfangreiche Angaben zu ihren Kosten, Margen und Marktpositionen liefern.
Ohne diese internen Daten lässt sich kaum feststellen, ob ein hoher Spritpreis wirtschaftlich erklärbar oder missbräuchlich überhöht war. Die öffentlich sichtbaren Preise an den Tankstellen reichen dafür nicht aus
Zwei Ölkonzerne wehren sich gegen die Datenabfrage
Zwei der zwölf Unternehmen haben beim Oberlandesgericht Düsseldorf Beschwerde gegen die Auskunftsbeschlüsse eingelegt. Einer der Konzerne hat zusätzlich einen Eilantrag gestellt. Er will erreichen, dass er die verlangten Daten bis zur gerichtlichen Entscheidung nicht sofort liefern muss.
Welche Unternehmen hinter den Beschwerden stehen, sagen weder das Gericht noch das Kartellamt. Auch ein Termin für eine Verhandlung steht noch nicht fest. Das Oberlandesgericht könne derzeit nicht absehen, wann es entscheidet, heißt es heute auf WDR-Anfrage.
Dass die Unternehmen überhaupt vor Gericht ziehen, wertet Mundt nicht als zusätzlichen Verdachtsmoment: "Das alleine wäre für mich jetzt noch kein Grund zu sagen, die sind jetzt noch verdächtiger oder weniger verdächtig." Die Konzerne nähmen damit Rechte in Anspruch, die ihnen zustehen. Für die Untersuchung bedeutet der Rechtsstreit trotzdem zusätzliche Arbeit - und möglicherweise eine Verzögerung.
Zehn Raffinerie-Eigentümer wollen Daten liefern
Komplett gestoppt wird die Prüfung durch die Beschwerden nicht. Die übrigen zehn angefragten Raffinerie-Eigentümer wollen ihre Angaben liefern. "Wir können weitermachen", sagt Mundt.
Das Kartellamt kann diese Daten auswerten, vergleichen und auf ihre Plausibilität prüfen. Je nachdem, wie das Oberlandesgericht entscheidet, könnten der Behörde allerdings wichtige Informationen der beiden anderen Unternehmen fehlen.
Wie groß diese Lücke ist und wie stark sie das Ergebnis beeinflusst, lässt sich noch nicht sagen. Auch die Dauer des Verfahrens hängt davon ab, wie schnell die Unternehmen ihre Angaben liefern und wann das Gericht über die Beschwerden entscheidet.
Warum der Sprit nicht schnell billiger wird
Für Autofahrer bringt die Untersuchung zunächst keine direkte Entlastung an der Zapfsäule. "Auf Knopfdruck können Sie die Preise damit nicht senken", sagt Mundt. Das Bundeskartellamt muss erst rechtssicher nachweisen, dass ein marktmächtiges Unternehmen seine Stellung ausgenutzt und Preise missbräuchlich überhöht hat.
"Auf Knopfdruck können Sie die Preise nicht senken." Andreas Mundt, Präsident Bundeskartellamt
Das braucht Zeit: Die Daten müssen vollständig sein, geprüft und miteinander verglichen werden. Wann das Kartellamt ein Ergebnis vorlegen kann, will Mundt deshalb nicht vorhersagen.
Sollte die Behörde einen Verstoß feststellen, wären Konsequenzen möglich. Mundt nennt als rein theoretische Möglichkeit, Erlöse abzuschöpfen, die ein Unternehmen durch missbräuchlich überhöhte Preise erzielt hat. Ob es dazu kommt, ist derzeit vollkommen offen.
Dass der Preis an der Tankstelle am nächsten Morgen direkt fällt, ist also nach Ende der Prüfung nicht zu erwarten. Sie kann aber eine Frage beantworten, die sich allein mit dem Blick auf die Preistafel nicht klären lässt: Waren Benzin und Diesel nur wegen höherer Kosten und knapperer Märkte so teuer - oder haben einzelne Ölkonzerne die Krise zusätzlich für höhere Gewinne genutzt?
Untersuchung bei Mineralölkonzernen
WDR. 31.07.2026. 00:52 Min.. Verfügbar bis 30.07.2028. WDR Online.
Unsere Quellen
- WDR-Interview mit Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamts, vom 31.07.2026
- Schriftliche Auskunft des Oberlandesgerichts Düsseldorf an den WDR vom 31.07.2026
- Nachrichtenagentur AFP
Sendung: WDR2, WDR aktuell, 31.07.2026, 17 Uhr
Sendung: WDR Fernsehen, Aktuelle Stunde, 31.07.2026, 18:45 Uhr