Das Amtsgericht Düsseldorf hat die verbeamtete Lehrerin aus Korschenbroich wegen Betrugs durch Unterlassen zu einer Geldstrafe in Höhe von 11.200 Euro verurteilt und die Einziehung der Zahlungen angeordnet, die sie zu Unrecht bekommen hatte.
"Die Geldstrafe reicht, um auf sie einzuwirken", sagte die Richterin. Sie hält der nicht vorbestraften Pädagogin zugute, dass sie "eingeräumt habe, das Geld kassiert zu haben." Die Richterin entsprach damit exakt dem Antrag des Staatsanwalts. Der Verteidiger hatte Freispruch gefordert.
Über 30.000 Euro erhalten - Lehrerin hatte Zulagen selbst beantragt
Die 61-Jährige aus Korschenbroich ist seit August 2018 nicht mehr als Schulleiterin tätig. Trotzdem hatte sie weiterhin Zulagen für diese Tätigkeit kassiert, und zwar jeden Monat 504 Euro, bis Ende April 2023. Das waren in der Summe knapp 31.300 Euro, die ihr aber laut Anklage nicht zustanden.
"Und das haben sie gewusst", betonte die Richterin gegenüber der Angeklagten. "Sie haben die Zulage schließlich selbst beantragt und kannten die Höhe.", sagte sie außerdem. Sie hätte die zuständige Düsseldorfer Bezirksregierung über den Abrechnungsfehler informieren müssen, sagt die Staatsanwaltschaft. Weil sie dieses aber nicht getan habe, habe sie ihre Treuepflicht als Beamtin verletzt.
Lehrerin ist sich keiner Schuld bewusst
Dass sie die Zulage kassiert hat, räumt die Lehrerin ein. Sie hatte damals nach nur wenigen Monaten als kommissarische Direktorin Anfang August 2018 die Schule gewechselt.
Als dann das Geld weiterhin auf ihrem Konto eingegangen sei, habe sie gedacht, es handele sich um Nachzahlungen, erklärte ihr Verteidiger vor Prozessbeginn. Außerdem habe seine Mandantin die Besoldungsbescheide nicht regelmäßig kontrolliert.
Beamte müssen Besoldungsbescheide prüfen
Doch das ließ die Staatsanwaltschaft nicht gelten. Sie verweist auf den entsprechenden Hinweis auf dem Bescheid. Da stehe unmissverständlich, dass die Zahlungsempfänger den Bescheid "sorgfältig daraufhin zu überprüfen haben, ob sie sachlich richtig sind. Im Zweifel müsen sie beim Landesamt für Besoldung, LBV nachfragen."
Fehler blieb fast fünf Jahre unbemerkt
Warum es aber fast fünf Jahre dauerte, bis dem LBV die überzogenen Zahlungen auffielen, konnte eine Mitarbeiterin als Zeugin vor Gericht nicht sagen. Es könnte, so die Vermutung, daran gelegen haben, dass die Pädagogin damals auf einer Schule in einem anderen Regierungsbezirk gewechselt war und das dem zuständigen Besoldungsamt nicht zeitnah gemeldet wurde.
In ähnlichen Fällen in der Vergangenheit hatten Richter betroffenen Lehrerinnen und Lehrern zugute gehalten, dass sie nicht aktiv betrogen haben, sondern nur durch einen Abrechnungsfehler des Besoldungsamts in diese Lage gekommen seien.
Rückzahlung in Raten
Die Lehrerinnen und Lehrer mussten die zuviel gezahlten Bezüge zurückzahlen. Das muss die 61-Jährige aus Korschenbroich auf Anordnung der Richterin auch - zusätzlich zur verhängten Geldstrafe.
Den eigenen Angaben zufolge zahlt die Beamtin die zu Unrecht kassierten Zulagen bereits in monatlichen Raten zu je 500 Euro zurück.
Unsere Quellen:
- Amtsgericht Düsseldorf
- Verteidiger
Sendung: WDR 2 Rhein und Ruhr, Lokalzeit, 17.03.2026, 16.31 Uhr