Das Verwaltungsgericht in Münster hat die Klage des Warendorfers heute abgewiesen. die Begründung: Es könne nicht ausreichend nachweisen werden, dass der Lehrer sich tatsächlich auf der Klassenfahrt angesteckt habe.
Erhöhtes Risiko auf Klassenfahrt?
Der Kläger hatte geltend gemacht, dass er sich auf der Klassenfahrt Ende 2022 angesteckt haben muss. Durch die Fahrt mit rund 80 Schülerinnen und Schülern wäre er einem erhöhten Risiko ausgesetzt gewesen.
Infektion Grundsätzlich als Dienstunfall möglich
Wie das Gericht entschieden hatte, könne eine Infektionskrankheit grundsätzlich als Dienstunfall anerkannt werden. Aber dafür müsse feststehen, dass die Ansteckung zu einem konkret bestimmten Zeitpunkt im Dienst erfolgt ist.
Zwar sei die Ansteckung des Lehrers auf der Klassenfahrt wahrscheinlich geweisen, aber eine Ansteckung im privaten Umfeld könne nicht ausgeschlossen werden. Auch eine Anerkennung als Berufskrankheit komme laut Gericht nicht in Betracht.