Gebäude des Verwaltungsgerichts Münster

Münster: Klage von Lehrer zurückgewiesen, Corona war kein Dienstunfall

Stand:

Der Lehrer aus Warendorf hatte gegen das Land NRW geklagt, da bei ihm 2022 nach einer Klassenfahrt eine Corona-Infektion festgestellt wurde. Das wollte er als Dienstunfall geltend machen.

Das Verwaltungsgericht in Münster hat die Klage des Warendorfers heute abgewiesen. die Begründung: Es könne nicht ausreichend nachweisen werden, dass der Lehrer sich tatsächlich auf der Klassenfahrt angesteckt habe.

Erhöhtes Risiko auf Klassenfahrt?

Der Kläger hatte geltend gemacht, dass er sich auf der Klassenfahrt Ende 2022 angesteckt haben muss. Durch die Fahrt mit rund 80 Schülerinnen und Schülern wäre er einem erhöhten Risiko ausgesetzt gewesen.

Infektion Grundsätzlich als Dienstunfall möglich

Wie das Gericht entschieden hatte, könne eine Infektionskrankheit grundsätzlich als Dienstunfall anerkannt werden. Aber dafür müsse feststehen, dass die Ansteckung zu einem konkret bestimmten Zeitpunkt im Dienst erfolgt ist.

Zwar sei die Ansteckung des Lehrers auf der Klassenfahrt wahrscheinlich geweisen, aber eine Ansteckung im privaten Umfeld könne nicht ausgeschlossen werden. Auch eine Anerkennung als Berufskrankheit komme laut Gericht nicht in Betracht.

Münster: Klage von Lehrer zurückgewiesen, Corona war kein Dienstunfall

WDR Studios NRW 04.03.2026 00:45 Min. Verfügbar bis 03.03.2028 WDR Online

Quelle:

  • Verwaltungsgericht Münster

Sendung: WDR2 Münsterland, Lokalzeit, 04.03.2026, 16:31 Uhr

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